benk
25.05.2006, 09:47
Hallo.
Ich werde zum WS 06/07 das Medizinstudium in Bochum beginnen. Nun habe ich eine Frage zum Pflegepraktikum:
Meinen Zivildienst habe ich im Krankentransport abgeleistet. Ich bin in dieser Zeit auch als Rettungssanitäter ausgeblidet worden. Mir ist bekannt, dass mir dadurch 26 Tage vom PP erlassen werden. Gibt es darüber hinaus die Möglichkeit sich die Arbeit im Krankentransport als Teil des Pflegepraktikums anrechnen zu lassen? Ich habe da mal so was gehört.
Läuft das möglicherweise unter "grundpflegerischer Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes" (§ 6 Abs. 2 ÄAppO siehe http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/lpa/downloads/Merkblaetter_und_Antragsvordrucke/Aerztliche_Vorpruefung/Krankenpflegedienst_3Monate.pdf)
Wenn ja, wie kann ich mir diese anerkennen lassen?
Für Antworten Bedanke ich mich schon mal ganz herzlich im Vorraus.
Ich werde zum WS 06/07 das Medizinstudium in Bochum beginnen. Nun habe ich eine Frage zum Pflegepraktikum:
Meinen Zivildienst habe ich im Krankentransport abgeleistet. Ich bin in dieser Zeit auch als Rettungssanitäter ausgeblidet worden. Mir ist bekannt, dass mir dadurch 26 Tage vom PP erlassen werden. Gibt es darüber hinaus die Möglichkeit sich die Arbeit im Krankentransport als Teil des Pflegepraktikums anrechnen zu lassen? Ich habe da mal so was gehört.
Läuft das möglicherweise unter "grundpflegerischer Tätigkeit im Rahmen eines Zivildienstes" (§ 6 Abs. 2 ÄAppO siehe http://www.versorgungsverwaltung.nrw.de/aufgaben/lpa/downloads/Merkblaetter_und_Antragsvordrucke/Aerztliche_Vorpruefung/Krankenpflegedienst_3Monate.pdf)
Wenn ja, wie kann ich mir diese anerkennen lassen?
Für Antworten Bedanke ich mich schon mal ganz herzlich im Vorraus.