Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ in der Schweiz und Bafög
trina1081
28.05.2006, 19:09
Hallo,
wie verhält sich das mit dem Bafög, wenn man ein Tertial in der Schweiz macht?
Wird der weiterbezahlt, obwohl man in der Schweiz ja verdient?
Oder muss ich extra Auslandsbafög beantragen?
Wenn die mit den Zahlungen für die 4 Monate aussetzen, bekomm ich dann hinterher wieder problemlos weiter bafög?
wer kennt sich da aus?
Gruss trina
Zum BaföG darfst Du pro Jahr einen bestimmten Betrag (Höhe weiss ich gerade nicht) hinzuverdienen. Wenn Du mit Deinem UA-Gehalt in der Schweiz da nicht drüber liegst (was bei 4 Monaten eigentlich nicht der Fall sein dürfte, es sei denn Du hast sonst noch andere Nebenjobs), bekommst Du das BaföG auch für die Monate in der Schweiz weitergezahlt. Hat bei mir problemlos so geklappt.
trina1081
29.05.2006, 20:15
Danke, da ich ansonsten keine weiteren jobs hab, sollte das also keine Probleme geben.
Hallo!
Ein Tipp: Versuch NICHT, Auslands-Bafög zu beantragen!!! Den Fehler habe ich begangen. Das heisst, der Antrag geht über das Studentenwerk Augsburg, und die sind absolute Vollidioten und Schlafmützen. Die wollten mein Gehalt in CH wissen, was im Endeffekt bedeutete, dass ich gar kein Bafög mehr bekomme. Weil ich ja SO viel verdiene. Dazu waren die unglaublich langsam, bzw. sind es immer noch. Haben ewig gebraucht, um irgendwas zu regeln. Und ich bekomme jetzt nach 5 Monaten in CH immer noch nichts trotz Widerspruch etc. Dafür waren sie superschnell im Weiterleiten zum Studentenwerk Magdeburg, die wussten schon bevor ich irgendwas aus Augsburg erfahren hate, dass sie nicht mehr zahlen müssen (wollen), und haben demzufolge seit Aufenthalt in CH nichts mehr bezahlt.
Conclusio: Hätte ich niemandem gross erzählt, dass ich in die CH gehe, bzw. den logisch erscheinenden Schritt "Auslandssemester=Auslands-Bafög" nicht durchgezogen, würde ich jetzt noch Bafög bekommen. So muss ich vom Gehalt zehren. Also VERGISS zumindest alles über Auslands-Bafög!!! Solange der Saftladen in Augsburg da mitzuentscheiden hat, läuft NICHTS!!!
trina1081
11.06.2006, 12:58
Das heisst, du bekommst auch nix mehr, wenn du aus der Schweiz zurück bist? Obwohl man dann ja wieder Anspruch darauf hätte?
Tja, das weiss ich nicht. Habe Tertial 2 und 3 hier in der Schweiz gemacht bzw. bin ja noch im 3. Tertial. Und somit habe ich mich darum nicht gekümmert. Aber aus meinem jetzigen Verständnis der Arbeitsweise von Bafög-Ämtern würde ich zumindest von einem grösseren Arbeitsaufwand ausgehen. Aber wenn du nur 4 Monate in die CH gehst, würde sich der ganze Aufwand mit Auslands-Bafög wohl eh nicht lohnen.
katrinfr
13.07.2006, 14:49
Hallo
Du musst dem Bafög-Amt melden, dass du in die Schweiz gehst. Das Bafög-Amt in Mainz hat mir zum Beispiel zugsichert, dass ich im Anschluss die fehlenden Monate (4 in der Schweiz) auch "nachgezahlt" bekomme. das bedeutet die Monate werden hinten dran gehängt. An die Förderungshöchstdauer....
Man muss halt einen neuen Antrag stellen. Hoffe, das hilft dir weiter.
Katrin
trina1081
13.07.2006, 17:22
Danke.
Ist das eine Bundeseinheitliche Regelung, dass die 4 Monate angehangen werden?
Aber so wirklich klasse ist das nicht, ich brauch das Bafög um während der Zeit in der Schweiz meine Wohnung hier weiter bezahlen zu können.
Und wenn man dann wieder einen ganz neuen Antrag stellen muss, dauert das ja auch 3-4 Monate, bis die wieder zahlen.
Insgesamt also 7-8 Monate ohne Bafög. :-(
teletubs
13.07.2006, 17:39
Danke.
Aber so wirklich klasse ist das nicht, ich brauch das Bafög um während der Zeit in der Schweiz meine Wohnung hier weiter bezahlen zu können.
schon mal überlegt sie in der zeit unterzuvermieten??? da findet sich doch bestimmt wer?
tschüssi :-)
trina1081
14.07.2006, 06:43
In Magdeburg????
Da steht an jeder Ecke ne Wohnung frei. Ausserdem wohn ich in ner Genossenschaftswohnung, da darf ich das glaub ich gar nicht.
teletubs
14.07.2006, 07:12
jap in klein magdeburg! :-oopss wenn du rechtzeitig weisst, wann du nicht da bist, dann kannst du doch ans schwarze brett eine anzeige nageln? und musst ja nicht die volle miete verlangen? und die von der wohngenossenschaft müssen ja nicht alles wissen! :-meinung hatte mein wohnheimzimmer auch für 4wochen vermietet...das passt scho!
Master Tom
10.01.2009, 17:24
Habe gehört, dass das man 6 Monate an der ausländischen Uni eingeschrieben sein muss und sich somit Anspruch auf Auslands-BAföG verwehrt, wenn man z. B. zwei Tertiale in zwei unterschiedlichen Ländern absolvieren möchte...?
... wenn man schon Inlands-BAfög bekommt und PJ-Tertiale im Ausland plant, könnte man diese doch dem BAföG-Amt verschweigen, denn wie sollten die Sachbearbeiter davon Wind bekommen? Hat da jemand Erfahrung?
Gruß,
Tom
:-nix
Talelady
13.01.2009, 08:21
... wenn man schon Inlands-BAfög bekommt und PJ-Tertiale im Ausland plant, könnte man diese doch dem BAföG-Amt verschweigen, denn wie sollten die Sachbearbeiter davon Wind bekommen? Hat da jemand Erfahrung? genau diese Frage habe ich mir auch gestellt, als es bereits zu spät war...
Bei uns schicken die einem vor Beginn des PJs einen Wisch auf dem man den Zeitraum des PJs und Orte/Krankenhäuser der einzelnen Tertiale eintragen muss... was allerdings passiert, wenn du da flunkerst: :-nix, vielleicht weiß es jemand anderst.
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