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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FAQ: USA Visum PJ/Famulatur



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test
02.06.2006, 17:36
1. Wieso brauche ich ein Visum?

Grundsätzlich sollte man aus Versicherungsgründen keine Famulatur oder PJ ohne Visum bzw. mit Visa waiver (entspricht dem, mit dem man überlicherweise als Tourist für maximal 90 Tage einreisen kann) einreisen.
Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Visa, die geeignet sind.

2. Welche Visa gibt es?

B-1: Besuchervisum, das für geschäftliche Belange geeignet ist (bis zu 6 Monate am Stück, 10 Jahre insgesamt gültig). Grundsätzlich darf man keine Praktika mit B-1 Visum machen, es gilt jedoch eine Ausnahmeregelung für Medizinstudenten und Jurastudenten. Es ist ausdrücklich erlaubt mit B-1 Visum mit "hands-on" experience PJ oder Famulatur zu machen. Hier der Link zum nachlesen: http://foia.state.gov/masterdocs/09fam/0941031N.pdf

F-1: Studentenvisum.

J-1: Austausch-Besuchervisum. Man benötigt zusätzlich von der Med School ein DS-2019 Formular. Das man korrekt ausfüllen muß und zum Interview mitbringen muß.

3. Welches ist das richtige Visum für mich?

Man sollte mit der Med-School Rücksprache halten bzw. meistens wird von deren Seite schon angegeben, welches Visum sie möchten und sich dann danach richten, welches man nimmt. Es gibt auch Med Schools, die visa waiver empfehlen. Man kann sich aber trotzdem ein B-1 Visum besorgen, um auf der sicheren Seite zu sein.

4. Wie beantrage ich ein Visum?

Zum grundsätzlichen ABlauf für alle drei Visa:
www.usembassy.de
Dort muß man mehrere Online Formulare ausfüllen und ausdrucken. Zudem muß man sich einen Interviewtermin an der nächstgelegenen Botschaft besorgen. Gerade in der Ferienzeit sollte man sich den rechtzeitig besorgen. Außerdem findet man auf der Seite auch alle Informationen zu weiteren Unterlagen, die man mitbringen muß.


Dieser Thread ist einfach als kleine Übersicht gedacht, da in letzter Zeit recht viele Fragen zu den Visa kommen. Ich gebe natürlich keine Gewähr für die hier gemachten Angaben. Im Zweifel gilt natürlich immer, was auf www.usembassy.de steht.
Falls jemand noch Ergänzungen bzw. KOrrekturen hat, schreibt mir eine PN oder schreibt hier in den Thread, dann ergänze ich das.

j.r.
02.06.2006, 20:27
Echt eine gute Idee, das alles zusammenzufassen. Ich hab übrigens seit 1 Woche mein J1- Visum für Mount Sinai und muss doch sagen, dass alles wirklich gut geklappt hat. Hatte aus Zeitgründen erst schon mal einen Termin in Frankfurt gemacht und in den 4 Wochen Wartezeit dann erst das DS- 2019 bekommen (das hat übrigens nur knapp 2 Wo. gedauert- nach nettem Nachfragen :)
Allen viel Erfolg beim Visum- Marathon.
Jen :-top

Dr. Drake Remoray
26.09.2006, 15:12
ich frage mich grad, ob es nicht ein wenig riskant ist, mit dem J1 zum PJ in die Staaten zu fliegen, wenn man direkt nach dem Ende des PJ seine Residency anzufangen...ist es nicht so, dass man von J1 aus nicht auf H1B wechseln kann (bis auf ausnahmefälle)? und somit trifft ja soweit ich weiss nach der residency zeit die "ab-in-die-heimat-für-mindestens-2-jahre"-klausel in kraft...täusch ich mich? kann mich jemand aufklären?

test
26.09.2006, 15:38
ich frage mich grad, ob es nicht ein wenig riskant ist, mit dem J1 zum PJ in die Staaten zu fliegen, wenn man direkt nach dem Ende des PJ seine Residency anzufangen...ist es nicht so, dass man von J1 aus nicht auf H1B wechseln kann (bis auf ausnahmefälle)? und somit trifft ja soweit ich weiss nach der residency zeit die "ab-in-die-heimat-für-mindestens-2-jahre"-klausel in kraft...täusch ich mich? kann mich jemand aufklären?

Die 2-year-HRR gilt nicht für alle J-1 Visa.
Forschungsvisa beispielsweise haben diese Klausel nicht. Für Studenten gelten sie normalerweise auch nicht.
Das ganze beruht ja darauf, dass dir dein Land einen Zetel ausfüllt, dass die FÄhigkeiten, die du dort lernst, in deinem Land brauchst, dafür sollst du dann ja auch wieder dorthin.
Für ein PJ brauchst du diese BEstätigung im Gegensatz zur Residency nicht.
Wenn du unsicher bist, ruf bei der Hotline an oder frag im aerzteblatt forum nach.

wakiki
27.09.2006, 23:05
nochmal dringende Fragen zu diesem hilfreichen Thread. :-winky :-stud

1). Für das B1 Visum muss ich die online Formulare und Visa Processing Fee bereits VOR dem Anruf für den Interview -Termin haben, sehe ich das richtig?? :-nix ??

Die sagen da irgendwie auf ihrem Band dass man bereits den Barcode etc ( den man ja erst mit dem ausgefüllten Formular erhält!) parat haben muss um einen Termin telephonisch dann abmachen zu können.. wer kann mir das bestätigen?!

2). weitere Frage, die glaube ich schonmal kam: beim feld 32 und 33 ( do you intend to work in the US? and Do you intend to study in the US?) beides mal NO???odes yes?? beides trifft ja bei einem clerkship ( also PJ technisch)ja nicht richtig zu, oder?? oh man, hoffe auf schnelle Hilfe von schon Visa Erfahrenen :-)

Danke euch schonmal im Vorraus sehr, muss das jetzt alles in 8 Wochen über die Bühne kriegen ! :-bee

das wichtigste aber ist; und ich habe immer noch keine antwort darauf erhalten :-(( , ob ich trotz dieser Aussage der US Seite:

Antragsteller haben die besten Chancen sich für ein Visum zu qualifizieren, wenn sie sich in dem Land bewerben, in dem sie normalerweise leben. Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland bewerben sich bei einer Konsularabteilung in Berlin, Frankfurt oder München.

es hier in der Schweiz versuchen kann zu bekommen (in Bern, da ich hier grad PJ mässig bin ), dann spare ich mir nicht nur die Fahrerei, sondern vor allem unnötigen Stress :-dafür :-dafür **

Bitte bitte, das muss doch jemand wissen???

test
28.09.2006, 15:58
nochmal dringende Fragen zu diesem hilfreichen Thread. :-winky :-stud

1). Für das B1 Visum muss ich die online Formulare und Visa Processing Fee bereits VOR dem Anruf für den Interview -Termin haben, sehe ich das richtig?? :-nix ??

Die sagen da irgendwie auf ihrem Band dass man bereits den Barcode etc ( den man ja erst mit dem ausgefüllten Formular erhält!) parat haben muss um einen Termin telephonisch dann abmachen zu können.. wer kann mir das bestätigen?!

2). weitere Frage, die glaube ich schonmal kam: beim feld 32 und 33 ( do you intend to work in the US? and Do you intend to study in the US?) beides mal NO???odes yes?? beides trifft ja bei einem clerkship ( also PJ technisch)ja nicht richtig zu, oder?? oh man, hoffe auf schnelle Hilfe von schon Visa Erfahrenen :-)

Danke euch schonmal im Vorraus sehr, muss das jetzt alles in 8 Wochen über die Bühne kriegen ! :-bee

das wichtigste aber ist; und ich habe immer noch keine antwort darauf erhalten :-(( , ob ich trotz dieser Aussage der US Seite:

Antragsteller haben die besten Chancen sich für ein Visum zu qualifizieren, wenn sie sich in dem Land bewerben, in dem sie normalerweise leben. Antragsteller mit Wohnsitz in Deutschland bewerben sich bei einer Konsularabteilung in Berlin, Frankfurt oder München.

es hier in der Schweiz versuchen kann zu bekommen (in Bern, da ich hier grad PJ mässig bin ), dann spare ich mir nicht nur die Fahrerei, sondern vor allem unnötigen Stress :-dafür :-dafür **

Bitte bitte, das muss doch jemand wissen???

ZU 1):

ich habe damals glaube ich noch nicht die online Formulare ausgefüllt bevor ich angerufen habe, allerdings ist das schon mehr als 1 Jahr her und ich habe damals soweit ich mich erinnere keinen barcode vorlesen müssen.
Kann aber sein, dass sich das jetzt geändert hat.

Zu 2):

ich habe bei beidem no angekreuzt. Man macht ein medical clerkship (Das steht dann auch als Grund für das Visum drin) man ist nicht enrolled student.

wakiki
28.09.2006, 16:37
ZU 1):

ich habe damals glaube ich noch nicht die online Formulare ausgefüllt bevor ich angerufen habe, allerdings ist das schon mehr als 1 Jahr her und ich habe damals soweit ich mich erinnere keinen barcode vorlesen müssen.
Kann aber sein, dass sich das jetzt geändert hat.

Zu 2):

ich habe bei beidem no angekreuzt. Man macht ein medical clerkship (Das steht dann auch als Grund für das Visum drin) man ist nicht enrolled student.



hervorragend, merci vielmals :-)

habe heute schon mit Bern telefoniert, ist alles kein Problem, ich krieg morgen meinen Termin, :-top hier ist dann nur die Zahlungsweise etwas anders als in Deutschland , und halt Wohnort innerhalb Euopa aufweisen können, derzeit bei mir halt Schweiz ;-)

Tip, top, ist ja alles gar net so schlimm, Problem erkannt, Problem gebannt :-stud ;-) Danke **

chrisbo
28.09.2006, 19:10
Hi,

ich beantrage auch gerade ein B1-Visum. Was moechte die Leute der Us Embassy denn als Nachweis "genuegender finanzieller Mittel" sehen?
Kann mir jemand weiterhelfen?

j.r.
28.09.2006, 19:58
Hi,

also ich habe mir damals von meiner Bank ein Schreiben ausstellen lassen, wo bestätigt wurde, dass ich mehr als 1600§ pro Monat zur Verfügung habe für den Zeitraum in den Staaten. Dann haben meine Eltern unterschrieben, dass sie mich finanziell unterstützen. Das hat gerreicht.

Gruß Jenny

Der Praktikant
15.11.2006, 16:48
Hab da auch einige Fragen zum Visum. Was mach ich denn wenn Uni A sagt nur J1 erlaubt und Uni B sagt nur B1 mit J1 nehmen wir dich nicht. Kann man das dann vergessen oder könnte man theoretisch auch zwei Visa beantragen, was sich ziemlcih lächerlich anhört. Und wird die Zeit die man auf nem J1 Visum PJ macht dann bei der Residency mitangerechnet oder bekommt man dann von ECFMG ein "frisches" J1 gesponsert.

Danke für die Antworten.

nonk
15.11.2006, 21:35
es sollte kein problem sein. ich hab auch selber ein f1 visum beantragt, und warte immer noch auf eine zusage von der nächsten uni für das 2. tertial. und bei der botschaft hab ich nachgefragt, wie es damit ist, wenn man doch nachhinein 2 verschiedene visa braucht. die dame da meinte, es ist kein problem, man muss einfach dort zur ausländerbehörde gehen und das andere nächste visum beantragen oder umstellen lassen. bei mir ist der fall vom f1 auf j1, falls es mit der zweiten uni klappt.

Der Praktikant
24.04.2007, 15:27
Da ich ungerne die Pornonummer der US-Botschaft anrufen möchte, dachte ich, daß ihr mir vielleicht helfen könnt.

Also, überall lese ich, daß B1 zum Aufenthalt von 6 Monaten am Stück berechtigt, man es aber unter Umständen -gegen Geld natürlich- verlängern kann bis zu einer Höchstdauer von 12 Monaten.

Folgendes:

Ich möchte gerne 7-8 Monate am Stück zum PJ in USA bleiben. Die Krankenhäuser, die in Frage kommen, begnügen sich alle mit B1. Wie kann ich es erreichen, daß das Visum gleich 8 Monate gilt. Spielt ja auch eine Rolle für den Rückflug, denn es kommt ja auch seltsam, wenn man eigentlich nur 6 Monate darf, das Rückflugdatum aber erst 8 Monate später ist.

Ich hab nun schon von mehreren gehört, die auf B1/2 in die USA gegangen sind, daß der Immigration Officer gar nicht stempelt, wie lange man bleiben darf. Muß man das Explizit erfragen oder gilt der Aufenthalt so lange wie man es in dieser weißen/grünen Karte, die es im Flugzeug immer gibt, eingetragen hat?

Übrigens interessiert mich der offizielle Weg am meisten, da ich an einer Residency interessiert bin und Ungereimtheiten bei entry attempts wohl nicht so gerne gesehen werden (Stand zumindest im Ärzteblattforum und find ich auch ganz nachvollziehbar :-)) ).

Vielen Dank schonmal

Sabbel
28.04.2007, 16:15
Wenn du nicht anrufen willst, schreib doch der Embassy mit deinen Fragen ein E-mail. 1) kostet nix und 2) hast einen Nachweis dass die Info von denen ist. In Wien bei der Embassy antworten sie total flott!!! (innerhalb von 3h)

kleiner_Drache
13.07.2007, 11:48
DRINGEND
Hallo,
ich hab ein großes Problem...
Wollte einen Teil meines KPPs in den USA, genauer in Humboldt (Tennessee) ableisten.
Hatte sogar schon die Zusage vom Krankenhaus und bin mit der und allen geforderten Dokumenten zu meinem Termin an der Botschaft in München.
Normalerweise braucht man ja für Praktikas das J-1-Visum.
Ein KPP jedoch stellt eine Ausnahme dar.Hier genügt das B-1-Visum.Ich hatte mir sogar extra die Satzung, in der das festgehalten ist ausgedruckt und mit zur Botschaft genommen.
Mit dieser Info bin ich da hin, aber die Konsulin, die das Interview gehalten hat, war sehr unfreundlich.
Sie meinte, sie müsste erst klären, ob ich nach den amerikanischen Gesetzen OHNE medizinische Vorbildung/Kenntnisse in Amerika ein Volunteering machen darf.
Von der mitgebrachten Satzung wollte sie nichts wissen.
Und auch als ich ihr sagte, dass das mit dem KH abgesprochen ist, dass ich keine Sachen machen werde, für die medizinische Kenntnisse notwendig wären, blockte sie nur ab.
Schließlich bekam ich dann per Post den Bescheid, dass das DS-2019 Formular fehlen würde.
Das DS-2019 ist aber doch nur fürs J-1-Visum notwendig, und ich hab mich ja für ein B-1-Visum beworben.
Also meiner Meinung nach, haben die von der Botschaft nicht verstanden, was ich wollte und was mein Aufgabenbereich ist.
Das Problem an der ganzen Sache: ich wollte in 1 Woche fliegen!!!
Was mach ich jetzt??
Kann mir jemand einen Tipp geben, der vll ähnliche Erfahrungen gemacht hat??
Ich könnte mir ja auch vorstellen, nur das "Shadowing" (Man begleitet den ganzen Tag einen Arzt und sieht ihm über die Schulter) zu machen, aber dafür brauche ich auch das B-1-Visum!
Also: Was tun?
Glaube kaum, dass das KH mich ohne Visum nimmt...das ist doch ein hohes Risiko für die, oder?
Grüße
DRINGENDDringend Dringend

PS: Angeblich ist die Satzung geändert worden! Und jetzt?? Ich mein ich hab meinen Antrag ja schon vor der Änderung gestellt!!!

madniki
13.07.2007, 12:35
hallo, das klingt aber echt fies. wie gesagt, war das bei mir und bei vielen anderen kein problem das visum zu bekommen. ob du das formular noch rechtzeitig per internet beim krankenhaus ordern kannst und einen termin für ein j1 visum noch in einer woche bekommst, das müsste dann ja noch ausgestellt werden. darauf würde ich mich nicht verlassen. wenn dein reisepass aber USA-tauglich ist würde ich allerdings einfach so einreisen, ich glaube kaum, dass im kh jemand nach dem visum fragt. du darfst es halt beim einwanderungsbeamten nicht erwähnen, dass du ein volunteering machst, sei einfach ein normaler tourist, und alles medizinischen schriftstücke und bücher würde ich dann im koffer und nicht im handgepäck mitnehmen. viel glück, dabei, dann müsste es gehen.

madniki
13.07.2007, 12:48
Mein Antrag wurde unter Paragraph 214(b) abgelehnt. Wird mir ein Visum ausgestellt, wenn ich weitere Dokumente einsende?
Die Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums ist kein Vorgang, bei dem es in erster Linie auf Dokumente ankommt. Worum es primär bei der Entscheidung geht, ob ein/e Antragsteller/in für ein Visum in Frage kommt, sind die Absichten des/r Antragstellers/in, und Dokumente allein geben darüber keinen Aufschluss. Manchmal können Dokumente dazu beitragen, die Absicht eines/r Antragstellers/in nachzuweisen, nach Österreich zurückzukehren, indem sie aufzeigen, dass der/die Antragsteller/in hier fest verankert ist. In anderen Fällen sind die Umstände so klar und eindeutig, dass Dokumente nicht notwendig sind. Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt wurde, ist es sehr unwahrscheinlich, dass irgendein zusätzlich von Ihnen eingereichtes Dokument die Entscheidung des/der Konsularbeamten/Konsularbeamtin ändern würde.
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Worauf achtet ein/e Konsularbeamter/Konsularbeamtin bei der Entscheidung, ob ein/e Antragsteller/in Anspruch auf Nichteinwanderungsstatus hat?
Bei dieser Entscheidung bezieht der/die Konsularbeamte/Konsularbeamtin die persönlichen Umstände des/der Antragstellers/in mit ein, Reisepläne, finanzielle Mittel und Bindungen außerhalb der Vereinigten Staaten, die sicherstellen, dass der/die Antragsteller/in nach einem vorübergehenden Besuch die Vereinigten Staaten wieder verlassen wird.
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Ich bin legal in Österreich wohnhaft. Warum erfülle ich die Kriterien nicht?
Viele Personen, die kürzlich nach Österreich eingewandert sind, können hier keine ausreichend starken Bindungen nachweisen, um die Kriterien für ein Nichteinwanderungsvisum in die Vereinigten Staaten zu erfüllen. Es gibt keine Zauberformel, die in jedem Fall funktioniert. Im Allgemeinen müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich in Österreich auf Dauer niedergelassen haben und dass dieses Land ihr permanentes Zuhause ist und bleiben wird. Bei der Beurteilung Ihres Antrags hat der/die Konsularbeamte/Konsularbeamtin zahlreiche Aspekte mit einbezogen, wie z.B.: Wie lange leben Sie schon an der jetzigen Adresse? Wie lange üben Sie schon Ihre aktuelle berufliche Tätigkeit aus? Sind Sie bzw. Ihre Kinder an einer Lehranstalt eingeschrieben? Welche Verpflichtungen haben Sie hier, die Sie zwingen würden, nach Österreich zurückzukehren? Wie ist es um Ihre soziale Einbindung in Österreich bestellt? Oft ist es eine Frage der Zeit, und die beste Möglichkeit, die Kriterien für ein Visum zu erfüllen, ist es, über eine längere Zeitspanne in Österreich wohnhaft zu sein

also, glaub ich kaum, dass du eine chance hast noch zu einem visum zu kommen, es stellt sich dann noch die frage, ob die im computer gespeichert haben, dass dein visum abgelehnt wurde, wennn das so ist, könnte es dir passieren, dass du vom flughafen in den USA wieder nach hause zurückgeschickt wirst. das ist aber nur eine vermutung von mir, k.a. obs so sein wird. du wirst es einfach riskieren müssen. der flug wird ja sowieso schon bezahlt sein, also wäre es eigentlich egal, ob du ihn einfach so sausen lässt oder ob du zockst und versuchst ohne visum einzureisen.

medy
18.11.2007, 18:18
Nachweis Ihrer Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen;

was habt ihr denn da mitgebracht, Formular von der Hochschule??

• für jeden Antrag eine Visa-Zahlungsbestätigung über die Visa-Antragsgebühr.

da steht was von 74 Euro Bearbeitungsgebühr, muss dazu schon vorher noch mehr für das Visum an sich bezahlen, man weiß ja noch nicht welches.
wieviel ist das insgesamt beim B-1?

madniki
18.11.2007, 21:21
Den Betrag für das Visum musst du vorher bezahlen, wenn es dann abgelehnt wird, hast du einfach Pech gehabt - und die USA gesponsort. Also such dir ein Visum aus, das du beantragen möchtest und für dieses zahlst du die Gebühren, nicht für mehrere, und den Einzahlungsbeleg nimmst du dann mit.

Und zum Nachweis, dass man die USA wieder verlassen möchte, hat bei mir eine Inskriptionsbestätigung gereicht. Man kann auch Fotos oder Briefe der Famiele zuhause mitbringen, um zu zeigen, dass der Lebensmittelpunkt in D liegt und man wieder dahin zurück möchte.
Rückflugticket ist auch eine Möglichkeit, aber am Telefon wurde mir gesagt, dass könne sich jeder ausstellen lassen, alleine reiche es nicht.

medy
19.11.2007, 15:06
was ist denn eine Inskriptionsbestättigung? Einschreibung bei der UNI?

Der Praktikant
19.11.2007, 16:32
was ist denn eine Inskriptionsbestättigung? Einschreibung bei der UNI?
Das ist "österreichisch" für Immatrikulations-Bescheinigung :-)) . Übrigens ist das total unterschiedlich, was die da sehen wollen. Ich habe für mein Visum alles dabei gehabt von Bescheinigung über genügend finanzielle Mittel, Schreiben vom Dekanat, daß ich wegen Examen zurückkommen muß und auch die Rückflugtickets, aber die wollten GAR NICHTS sehen. 10 Sekunden Interview (Wohin gehen sie, haben sie Verwandte in den USA [und darauf hab ich auch wahrheitsgemäß noch mit ja geantwortet]) , dabei Fingerabdrücke genommen und zwei Tage später hatte ich den Paß wieder im Briefkasten mit Visum...