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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Physiologie letzen versuch verpatzt



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kerstinokur
05.06.2006, 19:34
Hallo,
Da ich leider meinen letzten Versuch meine Physiologie - Klausur zu bestehen verpatzt habe, kann ich den Schein in Göttingen nicht mehr erwerben. Das ist der letzte Schein den ich noch fürs Physikum. Kann mir jemand vielleicht einen Tipp geben, wo oder wie ich noch eine Möglichkeit habe den sSchein auuserhalb von Göttingen zu erwerben. Ich wär sehr sehr dankbar, weil ich momentan nicht mehr weiß wie es weiter gehen soll....

Danke

Hoppla-Daisy
05.06.2006, 20:51
Hm, ich weiß, das klingt immer doof und unfreundlich, wenn man auf die Suchfunktion verweist, aber dazu gab es schon einige Threads in den letzten Monaten. Musst du mal ein wenig suchen. Ich bin dazu jetzt zu faul ;-). Da sind auf jeden Fall alle Infos, die du brauchst, zu finden. Allerdings sage ich gleich dazu, dass die entsprechenden Infos sind nicht sehr schön (gelinde gesagt). Aber lies selbst....

Ich hoffe, dass ich nach diesem Semester nicht auch in deiner kniffligen Situation bin :-((

unclejohn
05.06.2006, 21:39
hmm, is man dann nicht allgemein "raus", wenn man seinen Prüfungsanpruch einmal verloren hat?! :-kotz
Was steht denn dazu so in der Prüfungsordnung deiner Uni?

cu

-->Lies auf S. 2 weiter, bevor du einen Herzinfakt bekommst! Vielleicht ist doch noch nicht alles verloren! Ich drück dir jedenfalls die Daumen, dass du das alles noch in den Griff bekommst!<--

jule82
05.06.2006, 22:23
Hallo!!

Ohne irgendeine Garantie und Kenntis über die Prüfungsordnung an Deiner Uni!
Bei uns ist es jedenfalls so, daß man nach dem dritten Fehlversuch in einer Klausur in Deutschland nicht mehr Medizin studieren kann. Man muss allerdings auch nach dem 2. Fehlversuch zum Studiendekan ins Beratungsgespräch, wo einem das nochmal genau erklärt wird. Wenn es das bei Euch nicht gegeben hat ist es ja vielleicht (hoffentlich!!) anders?!!
Frag doch am besten im Dekanat nach.
Viel Glück!!

Hoppla-Daisy
05.06.2006, 22:37
Ich wollte es so klar und deutlich nicht ausdrücken, aber ihr habt leider Recht.... :-kotz

Smartinchen
06.06.2006, 00:44
Eigentlich ist das aber nicht zulässig, die Zahl der Versuche bei SCHEINEN zu begrenzen. Nur die Zahl der Versuche bei PRÜFUNGEN wie Physikum etc. darf begrenzt werden. Bei uns an der Uni (Münster) gibt/gab es da auch einen Vortrag oder so zu dem Thema (schick mal ne pm an "W1nston", der kann dir da mehr zu sagen, ist allerdings in dieser Woche nicht online soweit ich weiß!).

Zur Not würde ich die Regelung deiner Uni anfechten.
An unserer Uni kann man JEDE Klausur beliebig oft mitschreiben und so muss es laut Ordnung auch sein (da darf sich auch keine Uni mit eigenen Prüfungsordnungen drüber hinwegsetzen, viele tun es aber trotzdem).

Wünsche dir viel Glück!

MediFreaK
06.06.2006, 07:45
Eigentlich ist das aber nicht zulässig, die Zahl der Versuche bei SCHEINEN zu begrenzen. Nur die Zahl der Versuche bei PRÜFUNGEN wie Physikum etc. darf begrenzt werden. Bei uns an der Uni (Münster) gibt/gab es da auch einen Vortrag oder so zu dem Thema (schick mal ne pm an "W1nston", der kann dir da mehr zu sagen, ist allerdings in dieser Woche nicht online soweit ich weiß!).

Zur Not würde ich die Regelung deiner Uni anfechten.
An unserer Uni kann man JEDE Klausur beliebig oft mitschreiben und so muss es laut Ordnung auch sein (da darf sich auch keine Uni mit eigenen Prüfungsordnungen drüber hinwegsetzen, viele tun es aber trotzdem).

Wünsche dir viel Glück!
genau...die zahl der versuche für einen schein darf eigentlich nicht begrenzt werden...nur die von "richtigen" prüfungen!!

Hellequin
06.06.2006, 08:33
genau...die zahl der versuche für einen schein darf eigentlich nicht begrenzt werden...nur die von "richtigen" prüfungen!!
Habt ihr dafür eine Quelle? Würde mich nur interessehalber mal interessieren. :-)

MediFreaK
06.06.2006, 08:59
Habt ihr dafür eine Quelle? Würde mich nur interessehalber mal interessieren. :-)
naja bei uns gibts da grad ein paar probs wegen ner wiederholbarkeit und da muss wohl schon nen anwalt dran sein. auf alle fälle kann man nicht deutschlandweit gesperrt werden, wegen einer klausur...

Smartinchen
06.06.2006, 13:17
Hab gestern auch gegoogelt, aber leider noch nix gefunden. Aber wie gesagt, an unserer Uni gab's da sogar mal ne Veranstaltung zu in einem Wahlplichtfach (ging um Prüfungsordnungen soweit ich weiß). Deshalb bin ich mir da recht sicher...


Also: Bevor man das Studium an den Nagel hängt, würde ich vor Gericht ziehen! Zu verlieren hat man ja nix...

unclejohn
06.06.2006, 13:18
Wär ja gut für sie! :-)

cu

MediFreaK
06.06.2006, 14:49
Hab gestern auch gegoogelt, aber leider noch nix gefunden. Aber wie gesagt, an unserer Uni gab's da sogar mal ne Veranstaltung zu in einem Wahlplichtfach (ging um Prüfungsordnungen soweit ich weiß). Deshalb bin ich mir da recht sicher...


Also: Bevor man das Studium an den Nagel hängt, würde ich vor Gericht ziehen! Zu verlieren hat man ja nix...
naja das prob ist...dass man an manchen unis nen kurs gar nicht wiederholen darf...sprich nach der 2. wdh is schluß mit dem schein, aber an manch anderen unis, eine kurswdh möglich ist...

Smartinchen
06.06.2006, 14:55
naja das prob ist...dass man an manchen unis nen kurs gar nicht wiederholen darf...sprich nach der 2. wdh is schluß mit dem schein, aber an manch anderen unis, eine kurswdh möglich ist...


Das wäre ja nicht so tragisch. Hauptsache, sie kann IRGENDWO weitermachen.

unclejohn
06.06.2006, 15:04
Ich denke, ich kann etwas Licht in die Sache bringen, in habe mal in der Studienordnung für Humanmedizin der Universität Göttingen nachgeschaut. (Sie studiert ja scheinbar in Göttingen!) So wie ich das da heraus lese kann sie halt in Göttingen den Schein nicht mehr machen, aber woander wohl schon. Außerdem muss ihr ein Beratungsgespräch vor der letzten Wiederholung angeboten worden sein.
Hier mal die gesamte Studienordnung (http://www.lehre.med.uni-goettingen.de/G1-2_lehre/studienordnung_humanmedizin.pdf) und den entsprechenden Ausschnitt habe ich mal angehängt. http://img390.imageshack.us/my.php?image=studordgoe6nr.jpg

Wenn ich falsch liege, korrigiert mich bitte, nicht, dass sie sich noch ne falsche Hoffnung macht...

cu :-)

MediFreaK
06.06.2006, 15:46
schlimmsten falls, hilft halt nur ein studiengangwechsel zb zu zahnmed oder halt umgekehrt und dann da den schein machen...

Pille_McCoy
06.06.2006, 16:12
Hm, wenn es kein Beratungsgespräch für sie gab, muss ihr doch noch ein Versuch zugestanden werden, oder ?

Kikki
06.06.2006, 19:45
Das mit dem Beratungsgespräch ist so eine Sache: Man hat zwar Recht darauf , muss sich aber selbst darum kümmern. Der Dekan oder wer auch immer muss dem Studenten nicht hinterherrennen, sondren nur für so ein Gespräch zur Verfügung stehen.

Smaug
06.06.2006, 21:50
Also bei uns in Frankfurt hat man die Chance einen Kurs einmal zu wiederholen. Man hat also defakto 6 Möglichkeiten eine Klausur und damit den Schein zu bestehen. Schafft man das nicht, kommt ein Ablehnungsbescheid und man wird exmatrikuliert. Als Hintertürchen gibt es hier noch die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen. Diese Anträge haben wohl recht gute Chancen auf Bewilligung. Danach darf man dann eine letzte Klausur schreiben. Wenn man die dann noch versemmelt war es das endgültig.

Vielleicht hilft das weiter...

Liebe Grüße Smaug

atatqc
08.06.2006, 14:25
das grösste problem ist aber, dass wenn man sich an einer anderen uni bewirbt oftmals eine erklärung darüber abgeben muss, dass man seinen prüfungsanspruch an der jetzigen uni nicht verloren hat. d.h. dass viele unis (an denen kurswiederholungen ggf sogar möglich wären) einen garnicht erst annehmen, wenn man einen schein an der "heim-uni" endgültig nicht erlangt hat.

Hoppla-Daisy
08.06.2006, 14:45
Das ist richtig. In Essen sagte man mir was von einer eidesstattlichen Erklärung, dass man seine Prüfungsanspruch an der "alten" Uni nicht verloren hatte. Und an diese Erklärung würden sich die Unis auch halten. Das sei eine Absprache untereinander.