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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auch als AiP noch zurückmelden?



lala
09.07.2002, 19:29
Huhu,

weiß jemand wie lange man sich eigentlich zurückmelden darf? Ich habe ja mit dem 3. SteX das Studium eigentlich beendet, aber das Weiter-Eingeschrieben-Sein hat ja auch so seine Vorteile (allein schon wegen des Semestertickets!!). Gibt es da eine Regel? Darf ich mich als AiP weiter zurückmelden (theoretisch jahrelang?).

Warte auf Eure Tips,

doclala

registered
09.07.2002, 21:54
Hab ich auch schon mal drueber nachgedacht.
Ich glaube aber, dass man irgendwann "zwangsexmatrikuliert" wird, wenn man einen Abschluss hat. Zumindest hat mir das mal jemand erzaehlt.
Wuerde mich aber auch mal interessieren, wie das genau geregelt ist.

Plumbum
10.07.2002, 11:19
Nun, durch die Einführung der Studiengebühren dürfte sich diese Frage ja von selber erledigen. Denn hierdurch lohnt es sich nicht mehr noch jahrelang eingeschrieben zu sein, nur um das Semesterticket zu erhalten.
Ehrlich gesagt ist dieses auch der einzige Grund der Semestergebühren rechtfertigt. Es gibt genug bzw. zu viele Leute, die nur noch proforma eingeschrieben sind.
Plumbum

lala
10.07.2002, 12:15
Hallo Plumbum!

Wieso? Die Studiengebühren haben sich z.Z. NICHT erhöht. Ich kann mich jetzt (bis 31.8.)für nächstes Semester zurückmelden (und das genau überlege ich ja gerade) und für 110 Euro 6 Monate im VRR fahren, das ist doch wohl super-billig?!
Klar, wenn sie höher würden,...
Zweitstudium soll ja gebührenmäßig erhöht werden, weiß da jemand was genaues?
:-???

xxxxmr
10.07.2002, 14:36
Hi !
Soweit ich weiß mußt Du sosohl bei der Uni als auch beim Arbeitgeber unterschreiben, daß Du keine Nebenbeschäftigung etc. hast. Auch wenns vielleicht nicht gleich auffällt: Wenns rauskommt wirds glaub ich teuer, weil Du dann einen Haufen Kohle zurückzahlen mußt. Ruf doch einfach mal (wie wär´s als "Martin Müller") beim Studi-Sekr. an und frag ganz naiv nach !
Vergiß´nich das Ergebnis hier zu veröffentlichen !
Gruß
Jens

lala
10.07.2002, 14:50
Hallo Jens!
Versteh ich jetzt nicht?

1. Ich habe weder bei Uni noch bei Arbeitgeber sowas unterschrieben.

2. Es geht hier ja doch gar nicht ums Arebieten. Jeder Studi (oder fast jeder) arbeitet doch, und Studium nebenbei ist doch keine "Nebenbeschäftigung", denn ich verdiene ja nichts (und hab ja auch nicht vor was zu arbeiten).

3.Sooo viele Leute studieren "nebenbei" oder per Fernstudium...kann ja wohl nicht verboten sein. Oder meinst Du es als "Erststudium" fortzuführen wäre der Fehler, weil das ja "hauptberuflich" sein sollte, müßte...

Daher kann ich Deine Antwort jetzt absolut nicht verstehen, sorry, klär mich mal auf bitte!

Nico
10.07.2002, 15:20
AiP = Arzt im Praktikum

Wie kann ein Arzt denn noch weiterhin als Medizinstudent eingeschrieben sein?

Allein von dieser Logik ausgehend, dürfte es nicht gehen.
Wenn das nicht sogar schon Betrug (oder wie auch immer der amtsdeutsche Begriff dafür ist) ist.


*grübel*
Nico

lala
10.07.2002, 16:47
Hallo Nico, mal gaaaanz langsam, also:

Wer promovieren will, MUSS einige Pflichtsemester an der jeweiligen Uni wo er promovieren will eingeschrieben sein. Das heißt: ich kann locker 12 oder mehr Semester (z.B. bis zum Abschluß) an der Uni x eingeschrieben sein, dann als AiP oder Assi an der Uni Y mich einschreiben um die jeweiligen Pflichtsemester zu machen (ohne da wirklich zu studieren!).
Ebenso kann JEDER Mensch egal welchen Beruf er ausübt ein Fernstudium machen oder auch nebenbei ein Vollstudium solange er die Zugangsvorraussetzungen erfüllt. Egal ob er hauptberuflich Lehrer, Arzt oder Klofrau ist.
Wo soll da ein Betrug sein???
Und wieviele Studis gibts die sich irgendwo für einschreiben und NIE irgendwelche Prüfungen machen?
Und da mir die Uni die Rückmeldeunterlagen zuschickt, wieso soll es da verboten sein mich zurückzumelden? Wo steht das? Kann man nach Abschluß "zwangsexmatrikuliert" werden?

Daher nochmal:
Weiß jemand es genau oder kennt jemand einen der es weiß oder wie man es herausbekommt (ohne im Studentensekretariat anzurufen natürlich...)?

xxxxmr
10.07.2002, 16:57
1) darfst Du als ordentlich eingeschriebener Student nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, da Dir sonst Dein Studentenstatus aberkannt wird und Du (auch nachträglich) Steuern und Sozialversicherung etc nachzahlen müßtest.

2) hast Du sehrwohl bei Deiner Einschreibung unterschrieben, daß Du zur Zeit keinen Vollzeitjob hast und dies auch sofort anzeigen wirst, wenn Du einen hast.

3) Steht in den meisten Arbeitsverträgen (ich meine auch in den AIP-Versionen, aber hab ja selbst noch keinen gesehen ... ;-) )was von "Nebentätigkeiten müssen durch den Arbeitgeber genehmigt werden"

4) würde sich wohl sonst jeder noch weiterhin einschreiben (wogegen nicht nur Vater Staat als Hauptsponsor was haben dürfte)

5) würde ich mir das gut überlegen, denn solltest Du erwischt werden, Dir auch noch Vorsatz unterstellt werden können, Du nicht nur die Strafe zahlen mußt sondern eventl. wegen "mangelnder Reife" oder "Gesetzesuntreue" oder so auch Deine noch nicht mal erhaltene Approbation flöten gehen kann, und das ists mir dann doch nicht Wert.

6) Mehr ne Frage: Mußt Du nirgendwo beim beantragen der vorläufigen Approbation o.ä. ne Exmatrikulationsbescheinigung vorweisen ??? Keine Ahnung, aber hätte doch auch ne Logik, oder ???

Reicht das ????

Liebe Grüße

Jens

xxxxmr
10.07.2002, 17:03
Sorry, aber in manchen Punkten irrst Du !!!
So beispielsweise in der Theorie der "Pflichtsemester bei Promotion": Das ist ... fast wäre mir das WOrt "blödsinn" rausgerutscht ..... also: Das ist falsch !
Sonst müßte man sich ja nur zur Promotion an ner Uni einschreiben und könnte nie nach abgeschlossenem Studium promovieren, was folglich blödsinn ist ! Abgesehn davon promoviere ich zum Beispiel an ner ganz anderen Uni, als meiner eigentlichen !!! Ohne "Pflichtsemester" !

Fernstudiengänge sind so gewählt, das Du genügend Zeit für Deine Arbeit hast ! Deshalb kannste ja auch nicht alles an ner Fernuni studiern !

Klar gibts Endlosstudies, aber die dürfen auch nicht mehr als 20 Stunden je Woche (außer in Semesterferien) arbeiten - also auch nichts für immer ! Und nen festen Job haben die Endlosstudies wohl auch nicht ! Jedenfalls nicht vollzeit !

Was spricht dagegen, beim Studentensekr. nachzufragen ???

Gruß
Jens

lala
10.07.2002, 18:32
Also:
Natürlich kann man nach abgeschlossenem Studium promovieren, und in Düsseldorf auch nur dann.
Aber man muß nachweisen dass man mindestens 2 Semester dort eingeschrieben war, eben die Pflichtsemester! Man kann sich zwar irgendwie davon befreien lassen, man kann sie aber auch nutzen um als Arzt eingeschrieben zu sein. Diese "Pflichtsemester" gibt es auch an anderen Unis und Fakultäten! Auskunft erteilen die jeweiligen Akademischen Prüfungsämter...

Zum Thema Endlosstudies:
Also da kenne ich doch einige, die sehr wohl einen festen Job haben, teilweise wirklich ein Studium durchziehen, teilweise einfach nur die Vorteile eines Studentenausweises und Semestertickets nutzen, das ist nciht soooo ungewöhnlich glaube ich ;-)

Zu den 20 Stunden:
Das ist steuerlich und sozialversicherungstechnisch nötig, aber wenn Du da alles regelst, brav bezahlst, spricht doch nichts dagegen meiner Meinung nach. Ich denke es gibt einige, die über 20 Stunden pro Woche kommen!


Achja:
Nirgends muß man eine Exmatrikulation bescheinigen, weder bei der Berufserlaubnis noch bei der Approbation!


Undnochwas:
Ich will hier nicht den Staat und den Steuerzahler bescheißen!!!
Aber als AiP verdient man nicht viel und das Semesterticket ist super-günstig, und wenn es da eine (legale) Möglichkeit gibt (z.B. die Regelung, dass man solange die Promotion noch nicht durch ist weiter eingeschrieben sein KANN), würde ich die gerne nutzen. Also bitte nicht falsch verstehen!

xxxxmr
18.07.2002, 01:57
Hi !
Das mit den 20 Stunden hat nicht nur steuerliche (etc.) Gründe: Wenn Du mehr als 20 Wochenstunden arbeitst, gehen alle (auch die Uni) davon aus, daß dies nicht mit einem Vollstudium verein bar ist !
Deshalb ... Problem !