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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Landesprüfungsamt



Der Meister
11.07.2002, 11:35
Servus!

Kann mir jemand mal so erzählen, was man während des Studiums mit dem Landesprüfungsamt zu tun hat.
Wahrscheinlich erstmal die Anerkennung des Zivildienstes für das Pflegepraktikum, dann die erbrachten Leistungen, sprich Scheine etc.

Wäre über eine ausführliche Antwort dankbar!

Johnny :-lesen

Der Meister
15.07.2002, 17:32
Schön das hier so viele drauf anworten!

Thank you! :-top

Lion
15.07.2002, 17:57
Glaube die Frage ist für diejenigen, die studieren einfach zu banal.
Das Lpa ist einfach die Institution die über Leben und Tod entscheidet und dich in den Wahnsinn treiben kann.
Zudem hat eigentlich jedes Lpa eine Homepage wo alles, inkl. Formulare, steht. Weiß ja nicht wo du herkommst. Also such am besten mal bei einer Suchmaschine. wird dir mehr bringen.

Christian
15.07.2002, 18:08
Hallo,

hier vielleicht ein paar kurze Worte zum Landesprüfungsamt. Das LPA ist für die Abwicklung der Prüfungen zuständig - sowohl schriftlich als auch mündlich. Es entscheidet über Deine Zulassung zur Prüfung, organisiert den Prüfungstermin und informiert Dich über Dein Ergebnis. Das Landesprüfungsamt arbeitet im Rahmen der schriftlichen Prüfung eng mit dem IMPP (www.impp.de) zusammen.

Hier ein Auszug aus dem Internet:

AUFGABEN


Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie ist in Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet.

Das Landesprüfungsamt hat folgende Aufgaben:

Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - für Studierende der Humanmedizin an den Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm

Ärztliche Vorprüfung (VP)
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1)
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M3)
Anrechnung von Studien- oder Ausbildungsleistungen und Prüfungen
Durchführung der Prüfungen nach der Approbationsordnung für Apotheker
- AAppO - für Studierende der Pharmazie an den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen

Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P1)
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P2)
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (P3)



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AUFGABEN ALS APPROBATIONSBEHÖRDE


Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen der Ausbildung zum Zahnarzt bei der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZApprO - folgende Zuständigkeitsbereiche:
Bestellung der Prüfungsausschüsse

Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungen aus einem verwandten Studium sowie eines im Ausland absolvierten Studiums
Entscheidung über Ausnahmebewilligungen
Wechsel des Prüfungsausschusses
Zulassung bei einem anderen Prüfungsausschuss als dem am Studienort befindlichen bei der Naturwissenschaftlichen - und Zahnärztlichen Vorprüfung
Hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb dessen die Prüfungen abgeschlossen werden müssen

Erteilung der Approbationen an die Zahnärzte, die in Baden-Württemberg die Zahnärztliche Prüfung abgelegt haben



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AUFGABEN IM RAHMEN
DES PSYCHOTHERAPEUTENGESETZES

Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
Durchführung der staatlichen Prüfung

Anerkennung der Ausbildungsstätten gem. § 6 PsychThG

Erteilung der Approbationen als Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
im Rahmen der Übergangsvorschrift gem. § 12 PsychThG sowie
nach abgeschlossener Ausbildung und bestandener staatlicher Prüfung gem. § 5 PsychThG



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SONSTIGE AUFGABEN

Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für Baden-Württemberg auch die Approbationsbehörde mit folgenden Aufgaben:
Erteilung der Erlaubnisse für die Tätigkeit als Ärztin/Arzt im Praktikum
Erteilung der Approbationen an die Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die in Baden-Württemberg die Ärztliche, Zahnärztliche bzw. Pharmazeutische Prüfung abgeschlossen haben sowie an die Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten gem. § 12 und 5 PsychTG.


Quelle:
http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/stuttgart/abteilung2/lpa/lpa_aufg.htm

Ich hoffe, die Angaben helfen Dir ein wenig weiter!

Schöne Grüße
Christian

Der Meister
15.07.2002, 19:25
Vielen Dank an die Redaktion für das ausführliche Antwortschreiben!
Auch an Lion!

Schönen Abend noch!

Johnny :-sleppy