PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abi 1,0 aber Zivi --> Studium???



Tastenchef
29.06.2006, 10:51
Hallo Leute,
also ich habe jetzt meine ABI-Ergebnisse bekommen...mit 1,0! Leider bin ich T2, daher Zivi und hätte auch einen FSJ-Platz verfügbar. Meine Frage ist jetzt: Kann ich direkt studieren gehen? Wann muss ich dann meinen Zivi ableisten? Sollte ich vllt. 2 Monate FSJ machen und dann meinen Studienplatz antreten?

GOMER
29.06.2006, 11:01
Tauglichkeit allein verpflichtet Dich nicht zum Dienst, außerdem müsste Dir, soweit ich weiß, ein laufendes Studium Aufschub ermöglichen. Etwas anderes ist es, wenn Du Deine Stelle (Zivi, bei FSJ weiß ich es nicht) schon hast und alle Formalitäten mit dem Bundesamt schon abgewickelt sind. Wenn Du dennoch den Zivildienst ableisten möchtest (an und für sich schadet das keinem), dann kannst Du Deinen Studienplatz auch zurückstellen lassen. Infos darüber müsste es bei der ZVS geben.
Wenn Du durch das Studium gekommen bist, ohne einen Dienst, ist die Wahrscheinlichkeit noch zum Dienst verpflichtet zu werden äußerst gering.

Tastenchef
29.06.2006, 11:26
Also Gomer, erstmal vielen Dank!

Es ist so, dass ich schon eine feste FSJ-Stelle habe, allerdings schließt mein Vertrag ein Sonderkündigungsrecht bei Erteilung eines Studienplatzes ein. Ich würde dann halt zwei Monate FSJ machen, und im Oktober anfangen. Keine Ahnung, scheint ein recht spezieller Fall zu sein?!

PS: Law No. II: Gomers go to ground... ;-)

unclejohn
29.06.2006, 11:40
Nee nee mein lieber so wird das nicht laufen! Du machst ja wenn dann dein freiwilliges soziales Jahr statt dem Zivildienst. Der Dauert glaube ich 9 oder 10 Monate und die wirst du sicherlich auch machen müssen! Da wird das Bundesamt für den Zivildienst schon drauf achten! ;-)
Aber dein Studinplatz geht dir dadurch ja nicht verloren, du kannst halt erst ein Jahr später anfangen! Wenn du schlau bist, siehst du zu, dass du mit dem Zwangsdienst gleich das Krankenpflegepraktikum abdeckst, dann fühlt man sich wenigstens nicht ganz so verarscht und man muss wenigstens das nicht so extra machen!

cu

Ach und ein laufendes Studium gewährt erst nach dem 3 Semester bzw. ab dem ersten Drittel Aufschub. Nicht von Anfang an!! Und ob sie dich zurückstellen ist die Frage, denn es gibt ja so ein Altersgrenze, bis zu der sie einen nur zum Dienst heranziehen können... Mal ganz abgesehen davon ich würde mal sagen ist extrem sch***e als fertiger Arzt erst nochmal den Zivi geben zu müssen - wenn du dann wohl erstmal ne bessere Bezahlung und menschenwürdige Arbeitszeiten haben würdest. :-))

Tastenchef
29.06.2006, 12:40
Ach und ein laufendes Studium gewährt erst nach dem 3 Semester bzw. ab dem ersten Drittel Aufschub. Nicht von Anfang an!! Und ob sie dich zurückstellen ist die Frage, denn es gibt ja so ein Altersgrenze, bis zu der sie einen nur zum Dienst heranziehen können. :-))

aha...das bedeutet also folglich, dass ein Studium nicht wie allgemein angenommen vor einer Zwangskarriere als Soldat bzw. Zivi schützt. Ich nahm bis jetzt an, dass Studium dasselbe bedeutet wie "rechtl. zugesicherter Ausbildungsplatz"! Ist dem jetzt so oder wie oder was?

unclejohn
29.06.2006, 12:48
Du kannst ja mal im Forum auf www.musterung.de schauen, aber nein, das ist sicherlich nicht so, denn sonst müsste ich mich ja nach dem Abi einfach nur anner Uni für einen freien Studiengang einschreiben und schon wäre ich raus. Nein, ein begonnenes Studium bzw. eine Ausbilsung sind erst nach einer bestimten Zeit ein Grund für eine Rückstellung. Selbst ein Arbeitsplatz ist kein Grund nicht "eingezogen" zu werden, das ist denen nämlich alles herzlich egal. Nur wenn die Firma dadurch nachgewiesener Weise pleite gehen würde, man also unabkömmlich ist gibt es ne Ausnahme.

cu

trina1081
29.06.2006, 14:00
Wenn du Gück hast, musst du auch gar keinen Zivi machen und wirst vergessen. Die Tatsache, dass du T2 gemustert bist, heisst ja nicht, dass du nicht übersehen werden kannst.

Mein Bruder war mit 16 bei der Musterung und hat seitdem nie wieder was von denen gehört, ist jetzt 6 Jahre her :-)) Un nein, er ist NICHT ausgememustert worden (war T1 oder T2)

unceljohn
29.06.2006, 14:36
Und was macht er im Moment?
Klar kann es sein, dass man vergessen wirt, aber wie oft kommst sowas schon vor...

cu

Leijona
29.06.2006, 14:48
das ist sicherlich nicht so, denn sonst müsste ich mich ja nach dem Abi einfach nur anner Uni für einen freien Studiengang einschreiben und schon wäre ich raus. Nein, ein begonnenes Studium bzw. eine Ausbilsung sind erst nach einer bestimten Zeit ein Grund für eine Rückstellung.

worauf eigentlich jeder denkende mensch schon fast von alleine kommen sollte...??

Kunstpfuscher
29.06.2006, 17:30
Hallo!

Ich habe es erlebt. Ich wurde aus dem laufenden Studium heraus zum Wehrdienst einberufen.

Glaube niemandem, der sagt, Studium sei ein Aufschiebungsgrund. Sogar seine Wohnung zu verlieren, weil man durch Zwangsexmatrikulation seinen Wohnanspruch im Wohnheim verliert hilft nix.

Aber ich studiere immernoch: Ich habe den Kriegsdienst verweigert und mich für sechs Jahre im Katastrophenschutz beim Deutschen Roten Kreuz verpflichtet. Jetzt schiebe ich manchmal am Wochenende lockere Sanitätsdienste. Diesen Samstag Fussballleinwand auf dem Marktplatz zB. Es passiert eh (fast) nie was.

Man kriegt kein Geld, wird aber mit Verpflegung versorgt und immerhin zum Sanitäter ausgebildet...

Du musst nicht Kriegsdienstverweigerer sein dafür im Normalfall. (Ich musste es aber werden und bin es)

Wenn Du eine Frage dazu hast, stell sie mir ruhig oder schaue hier:

http://www.zivildienst.de/cln_029/lang_de/nn_151404/Content/de/DienstLeisten/EinsMoeglichk/AlternDienste/ADZivilOderKatastrophenschutz.html
http://www.bbk.bund.de/nn_398004/DE/02__Themen/10__Katastrophenschutz/Katastrophenschutz__node.html__nnn=true

VG, der Kunstpfuscher

GOMER
29.06.2006, 17:53
Ich denke, die Chance aus dem Studium herausgezogen zu weren sind äußerst gering. Aber anscheinend passiert es doch von Zeit zu Zeit. Man kann einen Zivildienst allerdings schon früher beenden, wenn sich das Ende mit einem Studienbegin überschneiden würde. Ich weiß allerdings nicht wie viele Monate da max. drin sind. Das eingangs genannnte zwei Monate FSJ schützt aber sicher nicht vor der Möglichkeit aus dem Studium gezogen zu werden.

BTW: Als ich ZDL war gab's im KH einen der einen Teil seines AiP als Zivi abgeleistet hat.

trina1081
29.06.2006, 23:56
Und was macht er im Moment?
Klar kann es sein, dass man vergessen wirt, aber wie oft kommst sowas schon vor...

cu

Im Moment macht er eine Ausbildung, aber das hat er damals ja noch nicht angegeben. Also hätten sie sich spätestens nach dem Abi bei ihm gemeldet. Er ist im Januar fertig und hat bis heute nix gehört.
Der Bruder von meiner Freundin (ebenfalls 22, Ausbildung fertig) hat bisher auch nix gehört.

Der Niederrhein scheint ein gutes Pflaster zu sein für Vergessen-werden
:-))

unclejohn
30.06.2006, 00:09
Hmm, kann ich mir eigentlich schwer vorstellen, ich kenne allerdings auch einen, der nie etwas von der BW gehört hat. Der war allerdings auch zu dem Zeitpnkt, wo man den ersten Brief von denen bekommt in der Psychatrie. :-))
Naja, was solls mir ist das egal - ich bin aus der ganzen Sache auch raus und deswegen solls mir egal sein! :-)
Vielleicht sind ja beide im Melderegister als weiblich registriert, das ist nämlich imho die einige Möglichkeit, dass man vergessen wird. Wenn die nämlich nicht mit der Vollendung des 17 Lebensjahres von der eigenen Existenz durch die Meldeämter in Kentniss gesetzt werden, dann wenden sie sich auch nie an einen!

cu

Kunstpfuscher
30.06.2006, 11:10
Ich denke, die Chance aus dem Studium herausgezogen zu weren sind äußerst gering. Aber anscheinend passiert es doch von Zeit zu Zeit.

Du irrst. Es ist ganz normal, dass das geschieht. Das passiert nur selten, weil wenige mit der Situation, wehrpflichtig zu sein, anfangen zu studieren.

Ob man studiert oder nicht ist für das Einberufungsverfahren völlig irrelevant. Das ist denen Scheißegal.
Und die Kreiswehrersatzämter sind per Anordnung verpflichtet Abiturienten "bevorzugt" einzuberufen. Heisst, von den Abiturienten werden alle eingezogen, die T1 oder T2 sind. Wehrpflichtige Hauptschüler werden relativ zu ihrer Anzahl viel seltener eingezogen. Der Bund will mehr qualifizierte Kräfte.

Die einzige Ausnahme ist, dass sie einen echt vergessen haben. Aber das kommt wirklich selten vor. Va wenn man in der Oberstufe gemustert wurde, dann sollte man sich keine große Hoffnung machen.

Und auf Kulanz darfst Du nicht zählen!!!

Und aus dem Medizinstudium kann man vielleicht sogar noch im dritten Semester gezogen werden, da die Regelstudiendauer über sechs Jahre beträgt. Das weiss ich aber nicht.

Vom Bundesamt für den Zivildienst sind die oft netter, aber auch da gilt, dass die Zivildienstleistende idR schnell einberufen wollen.

Wer sich bezüglich der EInberufungspraxis informieren will gehe auf

http://www.kampagne.de/Wehrpflichtinfos.php

Das ist sicher eine der besten Quellen für wissenswertes in dem Bereich. Was da steht, ist rechtlich abgesichert. Wer das durchgelesen hat (obwohl recht kurz und gut gegliedert) kennt sich mit der Rechtslage oft besser aus als die dämlichen Sachbearbeiter selbst.

Genaugenommen hat die Bundeswehr zweimal versucht, mich einzuberufen an verschiedenen Wohnorten und beidesmal hab ichs verhindern können. Einen Kommilitonen von mir wollten sie einberufen zum April:

Auch bei ihm gab es Verfahrensfehler, die ich ihm mit der Seite aufzeigte. Daraufhin konnte er die Einberufung auch abwehren ;-)

VG, Kunstpfuscher (Histo lernen)