Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : juristischer Hintergrund KlausurWH
Wir hatten inzwischen in Biochemie zum wiederholten Male eine Durchfallquote von über 70% in den Klausuren. Nun wurde mir zugetragen, es gäbe ein Urteil, nach dem mindestens 53% der Prüflinge bestehen müssen, ansonsten gäbe es eine Wiederholungsklausur. Kennt jemand Näheres (Aktenzeichen, etc.)?
Hellequin
03.07.2006, 17:37
Was steht den zu dem Thema in eurer Studienordnung? In vielen Studienordnungen findet sich was zu dem Thema.
In der Studienordnung ist so etwas mit keinem Wort erwähnt. Dort stehen nur die Pflichten der Studenten, aber keine Rechte.
M.Cushing
16.07.2006, 22:51
schau mal in die "nächsthöhere" studienordnung, ob da etwas steht (Uni/Land), soweit ich weiß gilt das dann. :-lesen
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