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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : juristischer Hintergrund KlausurWH



catgut
03.07.2006, 16:45
Wir hatten inzwischen in Biochemie zum wiederholten Male eine Durchfallquote von über 70% in den Klausuren. Nun wurde mir zugetragen, es gäbe ein Urteil, nach dem mindestens 53% der Prüflinge bestehen müssen, ansonsten gäbe es eine Wiederholungsklausur. Kennt jemand Näheres (Aktenzeichen, etc.)?

Hellequin
03.07.2006, 17:37
Was steht den zu dem Thema in eurer Studienordnung? In vielen Studienordnungen findet sich was zu dem Thema.

catgut
04.07.2006, 12:19
In der Studienordnung ist so etwas mit keinem Wort erwähnt. Dort stehen nur die Pflichten der Studenten, aber keine Rechte.

M.Cushing
16.07.2006, 22:51
schau mal in die "nächsthöhere" studienordnung, ob da etwas steht (Uni/Land), soweit ich weiß gilt das dann. :-lesen