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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweigepflicht



Kleiner_Medicus_w
04.07.2006, 17:09
Hey ihr Lieben,


ich habe mal eine Frage die die Schweigepflicht betrifft. Natürlich weiß ich über die Verschwiegensheitpflicht bescheid und weiß das ich alle personengebunden Tätigkeiten und Sachverhalte geheim halten muss. Darf ich von Dingen erzählen wenn ich erwähne "das JEMAND das und das gehabt hat". D.h.: Ist es in Ordnung wenn ich Namen und Daten des Betreffenden geheim halte und dann erzähle was los war? Wenn ich manchmal von der Arbeit nach Hause komme fragen meine Eltern oft. "Und was war heute?" ich trau mich nie etwas zu erzählen.

Liebe Grüße
Kleiner_medicus_w

catgirl
04.07.2006, 17:27
Klar, solange niemand auf eine Person aus deinen Erzählungen rückschließen kann ist das kein Problem... Kannst ja sagen, eine Person hat XXXX und da habe ich heute XXXX gemacht ;-)
(Keine Namen, Station etc. nennen)
Dann dürfte es kein Problem sein, mach ich immer so wenn ich was erzähle.

Kleiner_Medicus_w
04.07.2006, 17:30
ok. danke für die schnelle antwort :-)


gruß.

catgirl
04.07.2006, 17:51
Kein Problem, aber das mit der Schweigepflicht müsste doch in deinem Vertrag erklärt sein :-D guck nochmal, bin mir zu 100% sicher... Aber es passt schon wenn du aufpasst was du sagst.

;-) Gruß

Kleiner_Medicus_w
04.07.2006, 18:19
hab doch keinen ausbildungvertrag. mache eine ausbildung zur med.-techn.-radiologiassistentin. uns wurde das nur mal kurz in der schul gesagt und nun nochmal beim pflegepraktikum. aber so wie dus gesagt hast klingt es schon logisch.

DjBonsai
05.07.2006, 13:31
Erstaunlich, wieviel Mühe sich die Leute doch geben, wenn es um's Erklären der Schweigepflicht geht. Normalerweise müssten die Ausbilder das Thema schon genauer erläutern. Hier geht ja schließlich um die Privatsphäre des Patienten, aber wie es hier aussieht scheint das die Ausbilder ja nur mal eben am Rande zu interessieren. Schon tragisch irgendwie.

Kleiner_Medicus_w
05.07.2006, 15:18
ich finds auch echt schade. ich hab mir die genaue definition der verschiwegenheitspflicht gegooglt und weiß jetz endlich was sie beinhaltet. trotzdem hatte ich ebend noch diese frage, aber die hat sich ja auch gott sei dank geklärt :-)
die schweigepflicht wurde bei uns in der schule in der einführungswoche kurz angesprochen(viel zu oberflächlich wie ich finde) und beimpflegepraktikum musste ich was unterschreiben, durfte aber keinen durchschlag mit nach hause nehmen.

liebe grüße.

DjBonsai
06.07.2006, 04:41
Ja...eben...ich ja nicht deine Schuld, aber wenn dann später doch zuviel erzählt wurde, ist natürlich der Schuld, der gequatscht hat. Schon doof. :-nix

Kleiner_Medicus_w
06.07.2006, 06:42
finde ich auch, aber lieber zuwenig als zuviel erzählen. :-) dann passt das schon.


liebe grüße.

SuperSonic
07.07.2006, 16:27
Hallo!
Das Schöne - zumindest aus Patientensicht - an der Schweigepflicht ist ja, dass sie wirklich sehr umfassend ist. Sie gilt grundsätzlich auch gegenüber Kollegen. So darf z. B. ein behandelnder Arzt nicht ohne Zustimmung des Patienten einen Kollegen hinzuziehen. Diese Zustimmung kann allerdings auch durch "mutmaßliche Einwilligung" erfolgen, was die alltäglichen rechtlichen Probleme wieder relativiert. Für Genaueres siehe Merkblatt (http://www.aerztekammer-bw.de/20/merkblaetter/schweigepflicht.pdf) der Landesärztekammer BaWü.
Diese Regelungen gelten natürlich nicht nur für Ärzte, sondern alle anderen Angehörigen der "Heilberufe" inklusive ihrer berufsmäßigen "Gehilfen" sowie Menschen, die als solche ausgebildet werden.

Gruß,
SuperSonic

Kleiner_Medicus_w
08.07.2006, 00:13
na ob das alle ärzte wissen bezweifle ich. wie oft reden kollegen untereinander von diagnosen usw.


danke für die info.


gruß.

LaTraviata
08.07.2006, 18:38
@medicus: gut, daß du hier diesen thread gestartet hast, habe nämlich zur zeit über ähnliche sachverhalte nachdenken müssen und habe gar nichts mehr erzählt, wenn meine eltern mal gefragt haben, wie es denn so in der praxis gelaufen wäre.
letzte woche hat mich dann die angehörige eines patienten angesprochen, ob ich denn nicht von dem und dem die tochter sei. dem war dann auch so, sie kannte meine eltern von früher und ich sollte grüße ausrichten. wie handelt man in solch einem fall am besten? gar nichts ausrichten (was ich bisher getan habe ---> ansonsten würde ich ja personenbezogene informationen herausgeben) oder setzt mich sich in dem fall, daß man ja quasi beautragt wurde bzw. vom angehörigen indirekt von der schweigepflicht entbunden wurde, darüber hinweg??? finde ich schwierig zu beantworten... vielleicht weiß wer rat... wäre nett!!!

Die Niere
08.07.2006, 18:43
Die Patientin hat dich damit auf einen spezifischen Personenkreis indirekt von der Schweigepflicht entbunden. Also in dem Fall darfst du die Info, Person X ist im Spital, den Personen Y+Z (deine Eltern) preisgeben. Jedoch nicht die Diagnose, den Verlauf oder weiteres erzählen, ausser die Patientin würde dich auch davon befreien, was sie aber mit Grüsse übermitteln ja nicht getan hat.

gruesse, die niere

THawk
08.07.2006, 18:59
Naja, die Patientin selber hat die Grüße ja nicht ausgerichtet, sondern die Angehörige.
In dem Fall würde ich - glaube ich - einfach sagen, dass ich die Person im Krankenhaus getroffen hätte und Grüße ausrichten solle. Damit hast du die Patienten gar nicht erwähnt und trotzdem was gesagt.

Mir ist in der letzten Famulatur aber auch aufgefallen, dass es recht häufig zu solchen Problemen kommen kann wenn man in der Heimat oder einer gut bekannten Ecke arbeitet. Aber das wird sich wohl nie ändern....

Die Niere
08.07.2006, 19:17
Oh das habe ich überlesen. In dem Fall hat Thawk vollkommen recht und man sollte sich die Erwähnung des Patienten sparen.

gruesse, die niere

mezzomixi
09.07.2006, 07:27
Beim KPP habe ich schon meinen Eltern immer erzählt, wenn ich irgend etwas besonderes erlebt habe. 1. weil man mit manchen dingen nicht gerne alleine bleibt 2. damit sie mir was erklären konnten (im Krankenhaus hat sich ja keiner für mich verantwortlich gefühlt)
ich denke solange man keine Namen nennt, ist das vollkommen i.O.

Die Niere
09.07.2006, 10:27
Ich denke es ist auch gerade am Anfang, aber genau auch später, wichtig, sich mit Menschen, die man kennt, die einen kennen über die Erlebnisse im Krankenhaus zu unterhalten. Oft ist eine Verarbeitung bestimmten ggf. belastender Situationen erst so möglich.

gruesse, die niere

Dr. Pschy
09.07.2006, 14:29
Uebrigens sehr netter Artikel ueber die Thematik in der aktuellen Via medici!