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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rettungsdienst oder Rettungsassistenenausbildung????



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DeKl
10.07.2006, 19:39
160h rtw und 160h ktw? 320h allein lehrrettungswachenpraktikum? seit wann?

Hawkeye
10.07.2006, 19:56
Nur RTW, KTW ist unwichtig für RS Ausbildung!

Dorsk51
10.07.2006, 22:06
Thema: Rettungsdient oder Rettungsassistenenausbildung????

Deutschkurs!!!! :-dafür

Xylamon
10.07.2006, 22:19
160h rtw und 160h ktw? 320h allein lehrrettungswachenpraktikum? seit wann?
@Anima, evtl Hawkeye: wurde falsch verstanden, mit dem "jeweils" meinte ich Klinik und RW-Praktikum.

KTW ist aber auch anrechenbar, für gewisse Basics vielleicht auch net schlecht, aber die Betonung sollte im Praktikum beim RTW liegen.

Dr.Tommy
10.07.2006, 22:45
also könnte ich theoretisch sogar nur 160 Std KTW fahren und dann die Prüfung machen??
Und ich habe schon die Klinikpraktika gemacht..aber keine wirklichen amtlichen Zeugnisse davon bekommen. Halt nur von wann bis wann + ne kurze Bewertung.Reicht das oder muss ich da noch was amtliches holen??

Hawkeye
10.07.2006, 22:49
also könnte ich theoretisch sogar nur 160 Std KTW fahren und dann die Prüfung machen??
Und ich habe schon die Klinikpraktika gemacht..aber keine wirklichen amtlichen Zeugnisse davon bekommen. Halt nur von wann bis wann + ne kurze Bewertung.Reicht das oder muss ich da noch was amtliches holen??

Ob KTW Stunden überhaupt angerechnet werden, entscheidet die Zuständige Stelle (ehemals Bezirksregierung), kann auch je nach Bundesland gar nciht anerkannt werden.
Für die Khs- Stunden reicht ein Standart- Wisch von der Pflegedienstleitung, MIT Stempel des Khs!

Xylamon
11.07.2006, 22:31
Offiziell wird höchstens (wenn überhaupt) eine teilweise Ableistung auf dem KTW erlaubt, aber wer fragt schon nach wenn man einfach die KTW-Stunden als RTW aufschreibt? Ist sicher nicht Sinn der Sache und der Übungseffekt ist auch gleich Null, aber wenn's nur um die Stunden geht? Es zählt allein die Unterschrift des Wachleiters (und der Stempel).
Ich hab so nen Heft bekommen, wo KH und RW unterschreiben und stempeln müssen.

christo
11.07.2006, 22:50
Hi,
muß hier mal einige Dinge anmerken:
1. Der RA ist bestimmt kein rausgeschmissenes Geld, die Ausbildung in Sachsen und mittlerweile auch Thüringen ist ja praktisch kostenlos, Bafög gibts auch noch.

2. Die Sachsen können da etwas unangenehm werden was die Anerkennung von Stunden angeht. Dienststunden sind eben nicht gleich Einsatzstunden, ich musste die Einsätze der letzten zwei Jahre aus fahrtenbüchern auflisten. War einige Tage damit beschäftigt. Hat sich aber gelohnt, da ich nur noch drei Monate Praktikum machen musste.

@Feuerengelchen:
pass bei der Bescheinigung mit den bisherigen Stunden auf, sonst gehts dir wie mir. Und: Da du offensichtlich aus der Nähe von kempten kommst: in der Gegend sollte es eigentlich nicht allzuschwer sein ne Stelle fürs praktikum zu bekommen.

Dr. Pschy
11.07.2006, 23:06
Unser BRK-KV nimmt RA im Anerkennungsjahr auf. Gibt halt keine fixe Kohle mehr ausm Topf, allerdings kann man viel ehrenamtlich fahren, so dass 300-400 Euro monatlich rausschauen. Die sind durch im Vergleich geringe Einsatzzahlen und bayerische Pampa zwar hart erkauft, aber bisher hats noch jedem hier gefallen. Aktuell hamma wieder einen Ostdeutschen, nach mir war sogar ein Maedel aus Schleswig-Holstein da.

Achja, Einsaetze im RA-Anerkennungsjahr muessen hier nicht nachgewiesen werden, nur die Stunden. D.h. keine Einsaetze mitschreiben und Fahrtenbuecher kopieren. Einfach die Dienstplaene mitschreiben, wobei sogar das egal ist weil man lockerst ueber die 1600h kommt.

christo
11.07.2006, 23:12
Wers natürlich ganz geschickt anstellt, kann als Hauptamtlicher das Praktikum ableisten.

Dr. Pschy
11.07.2006, 23:19
Als Hauptamtlicher ohne Bezahlung? Will ich sehen. Der Topf in Bayern ist mittlerweile leer, d.h. von der Zast gibts keine Kohle mehr. Es mag vereinzelte KVs geben, die RA-Praktikanten auf einer Planstelle sitzen haben, aber das ist imho eine absolute Ausnahme. Mittlerweile muss man ueber die Stelle per se extrem gluecklich sein, wenn dann Kohle aus ehrenamtlicher Taetigkeit rausschaut ist das fast schon das Hoechste der Gefuehle...

Hawkeye
12.07.2006, 07:08
allerdings kann man viel ehrenamtlich fahren, so dass 300-400 Euro monatlich rausschauen

Naja, nach 1848 Euro im Jahr, muss man auch ehrenamtliche Aufwandsentschädigung versteuern, da bleibt dann nicht viel übrig!

christo
12.07.2006, 09:30
Wieso umsonst hauptamtlich? Praktikant als normaler hauptamtlicher.
Wenn dich dein KV kennt sollts eigentlich kein problem sein.

Dr. Pschy
12.07.2006, 11:40
Hawkeye:

Ham die die letzten 3 Jahre was geaendert? Meines Wissens liegt der Steuerfreibetrag bei knapp 8000 im Jahr, und das schaffst mit den Summen nie.

Christo:

Die Theorie ist ganz nett, aber welcher KV hat freie Planstellen, um Praktikanten als Hauptamtliche einzustellen? Wie gesagt, vereinzelte KVs machen das, aber die Regel ist das nicht. Nach dem TRUST-Gutachten haelt mein Heimat-KV schon mit den ganzen alten Hasen zuviele Planstellen vor, da ist an Praktikant und hauptamtlich nicht zu denken. Und im Umkreis siehts nicht anders aus. Kann sein dass die Lage in Obayerbayern entspannter ist, aber davon krieg ich eigentlich nix mit. Wenn ich mich umschau sind alle zufrieden, wenn sie den RA ueberhaupt fertig machen koennen.

christo
12.07.2006, 12:04
8000 Kröten??? nee, Hawkeyes Summe kommt da schon eher hin.

ich behaupt ja nicht das es einfach ist, aber machbar. Du musst die KVs halt kennen. Grad in bayern wird ehrenamtliches rumgschaftln sehr gern gesehen.

Dr. Pschy
12.07.2006, 12:19
Hab grad nachgesehen, ihr habt Recht. Bei mir war das dahingehend nicht von Belang, da mein Anerkennungsjahr ziemlich exakt durchs Neujahr in 2 Haelften gesplittet wurde und ich dadurch nicht ueber den Betrag kam. Der Steuerfreibetrag zaehlt bei ehrenamtlichen und nebenberuflichen Gschichtln nicht.

Und ich stimme dahingehend zu, dass Vit. B sehr vorteilhaft sein kann. Das setzt allerdings voraus, dass man rechtzeitig dem KV Beitritt und schoen brav ehrenamtlich aktiv ist und nicht erst 2-3 Monate vor Bewerbung fuers Anerkennungsjahr aktiv wird.

schokii21
12.07.2006, 16:04
hab ich das jetzt richtig verstanden dass die ausbildung zum rettungssani und helfer bezahlt und vergütet wird und nur der rettungsassi bezahlt werden muss oder wie?und wo bewirbt man sich da und wie?

niklasb
12.07.2006, 17:06
hab ich das jetzt richtig verstanden dass die ausbildung zum rettungssani und helfer bezahlt und vergütet wird und nur der rettungsassi bezahlt werden muss oder wie?und wo bewirbt man sich da und wie?
das ist oft der fall ja.
im rahmen eines fsj wird der lehrgang zum rh bezahlt. manchmal aber auch die abschlussprüfung zum rs. die ausbildung zum rs ist der zum rh gleich und unterscheidet sich nur in anzahl der praktikumsstunden auf der wache und mit einer staatl. prüfung am ende.

klotzi
12.07.2006, 17:23
Also der Thread wird langsam sehr unübersichtlich, v.a. für Anfänger!


Was ist der Unterschied zwischen Rettungssanitäter und -assistent? Welche Ausbildung muss man selbst bezahlen und welche kriegt man bezahlt?
Wie lang dauert die Ausbildung, wie viel Geld bekommt man pro Monat (falls man was bekommt)? :-nix

Xanathos
12.07.2006, 18:03
Ich versuch's mal mit der Übersicht. Langsam wirds in der Tat wirr und da ich grade nichts zutun habe :-D ... fasse ich das mal so zusammen:

Ausbildung zum Rettungssanitäter:

1. Möglichkeit: Rettungsschule
- kostenpflichtig (1000-2000€, je nach Schule)
- Ratenzahlung manchmal möglich
- manchmal durch Femdhilfe finanzierbar (z.B. Bafög)
- meinst Wohngelegenheit (Internatmäßig), ebenfalls kostenpflichtig
- manchmal müssen sogar Lehrmaterial und Kleidung selbst gekauft+bezahlt werden

Alternative: Riesa. (http://www.landesrettungsschule-sachsen.de/)



2. Möglichkeit: FSJ bei einer Hilfsorganisation (HiOrg)
- Führerschein Klasse B = Pflicht (+mind. 1/2 Jahr Fahrpraxis)
- "Taschengeld" (bis zu 410€/Monat)
- 25 Seminartage (Pflicht), beim FSJ im Rettungsdienst sind das die Lehrgänge
1. Lehrgang = Rettungshelfer (Pflicht)
(4 Wochen Grundlehrgang + 4 Wochen Praktikum)
2. Lehrgang = Rettungssanitäter ((meist) freiwillig)
(1 Woche Aufbaulehrgang + 4 Wochen Praktikum)
!!! Beide Lehrgänge Enden mit staatl. Prüfungen!!!
- Wenn man die Prüfung zum RettHelfer nicht besteht, kann man auch das FSJ im Rettungsdienst nicht weiter antreten.
- Wenn man das FSJ vorzeitig abbrechen möchte/muss, kann es sein, dass man die Lehrgangsgebühren übernehmen muss
- Beispiele für HiOrgs: Johanniter, Malteser, ASB-Ruhr, DRK, etc. (beim Arbeitsamt nachfragen, die haben oft Listen)

- Rettungshelfer und Rettungssanitäter sind KEINE! anerkannten Berufsausbildungen!

- Rettungssanitäter sind berechtigt zur Fahrt im KTW und RTW (jew bis 3,5 Tonnen mit Klasse B Führerschein)



Ausbildung zum Rettungsassistent:

- 2jährige Ausbildung
- demnach als 2jährige anerkannte Berufsausbildung gültig
- staatl. Prüfung
- muss selbst finanziert werden (2000-3000€)
- wird an einer Rettungsschule absolviert
- höchste nicht ärztl. Ausbildung, oft 1. Mann in KTW/RTW
- C1 Führerschein ist Pflicht (1000-2000€)


... hab ich irgendwas vergessen oder mich wo vertan?