ernstplischke
13.07.2006, 15:52
http://derstandard.at/?id=2515615
Graz - Eine von der Hochschülerschaft unterstützte Klage eines Studenten gegen die Medizinische Universität Graz auf Schadenersatz und Rückerstattung der Studiengebühren ist vom Landesgericht für Zivilrechtssachen abgewiesen worden. Begründet wird die Abweisung damit, dass die Med-Uni-Graz auf Grund des hoheitlichen Charakters der eingerichteten Studien und Lehrgänge zivilrechtlich nicht klagbar sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum 21. September können Rechtsmittel dagegen eingebracht werden. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die unsere Rechtsansicht bestätigt", so Vizerektor Gilbert Reibnegger.
Graz - Eine von der Hochschülerschaft unterstützte Klage eines Studenten gegen die Medizinische Universität Graz auf Schadenersatz und Rückerstattung der Studiengebühren ist vom Landesgericht für Zivilrechtssachen abgewiesen worden. Begründet wird die Abweisung damit, dass die Med-Uni-Graz auf Grund des hoheitlichen Charakters der eingerichteten Studien und Lehrgänge zivilrechtlich nicht klagbar sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bis zum 21. September können Rechtsmittel dagegen eingebracht werden. "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, die unsere Rechtsansicht bestätigt", so Vizerektor Gilbert Reibnegger.