PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härtefallantrag



*oink*
14.07.2006, 14:08
Hallo ihr!

Ich habe mich nun auch für das Medizinstudium beworben! :-) Ich habe leider nur ein Abi von 1,8 :-blush und denke, dass ich keine großen Chancen auf einen Studienplatz habe! Allerdings bin ich Waise und habe einen Härtefallantrag gestellt!
Nun meine Frage, wie weit wird das wohl berüchsichtigt? Oder spielt das eher keine große Rolle?

Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie behilflich sein!

Danke

Poro
14.07.2006, 15:56
Hi,
also bei meiner Freundin hatte das ganze funktioniert (allerdings nicht für Medizin). Aber das lag halt auch daran, dass ihr Vater einen Monat vor dem Abitur gestorben ist und deshalb halt viel schlechter abgeschnitten hatte. Aber ansonsten glaube ich nicht, dass man einen Nachteilsausgleich bekommt bzw. Härtefall darstellt.

*oink*
14.07.2006, 16:33
Ja, das ist natürlich etwas anderes, allerdings habe ich bei der ZVS gelesen, dass Härtefallregelungen auch gerade für Waisen gehen, da die finanziellen Mittel einfach nicht verfügbar sind, da Waisenrente nur bis zum 25 Lebensjahr gezahlt wird und man aus diesem Grund nicht zu lange warten kann!

Ich möchte ja auch keinen Vorteil haben, ist halt nur eine Option der ZVS!

05deinin
14.07.2006, 19:14
Gilt das dann auch für Halbwaisen?

Poro
14.07.2006, 19:57
Der Nachteilsausgleich meiner Meinung nach schon. Denn dass ist ja ein Grund, warum man das Abitur schlechter schreibt.

*oink*
14.07.2006, 21:30
Mhh, also wenn ich mich recht entsinne gilt der Härtefallantrag auch für Halbwaisen, da auch dort die entsprechenden Gelder ab dem 25. Lebensjahr gestrichen werden und derjenige dann im Nachteil ist! Habe es zumindest bei der ZVS gelesen!!! Am besten du schaust nochmal nach!!!
Mit dem Nachteilsausgleich hat das gar nichts zu tun!!! Es geht wirklich um Gelder, wenn ich mich richtig informiert habe!)

Hellequin
14.07.2006, 22:20
http://www.zvs.de/AntOn/Hilfe/Maske10/hilfe1012.htm

Im Negativkatalog Härtefallantrag (sprich unbegründete Härtefälle) steht folgendes: "Bezug von Waisengeld, das während einer Ausbildung nur bis zu einem bestimmten Alter gewährt wird, wenn das Waisengeld bei weiterer Verzögerung des Studienbeginns nicht mehr in Anspruch genommen werden kann." und "Bewerberin oder Bewerber ist Waise oder Halbwaise."

Sofern nicht weitere außergewöhnliche Umstände in der Person der Bewerberin oder des Bewerbers hinzutreten, hat ein Härtefallantrag in diesen Fällen grundsätzlich keinen Erfolg.

Von daher wirst du wohl mit deinem Härtefallantrag schlechte Karten haben.

*oink*
15.07.2006, 00:08
Jo, danke, weiß ich bescheid, habe ich mir auch schon gedacht!!!

Danke für die Hilfe, nun heißt es bangen und hoffen!!!

Logo
15.07.2006, 00:33
Och, mit 1,8 stehen die Chancen nachzurücken gar nicht mal so schlecht :-top

*oink*
15.07.2006, 00:39
Echt, na dann, wäre nicht schlecht, da kann ich ja noch hoffen!!! Danke, wenigstens mal jemand, der mir ein wenig Mut macht!!!