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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LPA und Schweiz-Tertial



Medimone
16.07.2006, 17:00
Hallo zusammen!
Ich habe brav die Suchfunktion benutzt und die FAQ´s gelesen und bin leider immer noch nicht schlauer...Also: ich habe kurzfristig noch eine Stelle in der Schweiz für Chirurgie im 1. Tertial bekommen. Mein zuständiges LPA ist Düsseldorf und mein Schweizer KH steht nicht auf der Düsseldorfer Liste, d.h. ich muss das "Anerkennungsverfahren" durchlaufen. Mein Schweizer KH ist ein Lehrkrankenhaus der Uni-Basel, ich bekomme die Äquivalenzbescheinigung vom Med. Dekanat in Basel etc. Aber der Herr beim LPA hat mir Angst gemacht, dass das alles egal ist, wenn das KH in der Schweiz "nur ne Berghütte" ist. Das Haus hat eine kleine Chirurgieabteilung mit 30 Akutbetten, also schon ziemlich klein. Hat jemand zufällig Erfahrunge mit dem Düsseldorfer LPA oder mit der Anerkennung vom PJ in einem kleinen KH???
Ich möchte da doch so gerne hin ... :-( Wäre echt toll, wenn jemand mir das Infos zu geben kann bzw. Erfahrung weitergeben könnte:-)
Hoffentlich war meine Anfrage nicht allzu verwirrend, aber diese Bürokratie ist auch einfach furchtbar verwirrend....
(achja: im "Merkblatt" vom LPA steht wortwörtlich: "Die praktische Ausbildung im Ausland muss an einer Universitätsklinik oder an einer von der Uni dazu beauftragten Krankenanstalt durchgeführt werden ....", das ist doch dann erfüllt, was soll denn das dann mit der Größe des Krankenhauses, wenn es definitiv ein Lehrkrankenhaus der Uni Basel ist???)
Danke!

teletubs
16.07.2006, 18:56
hi!

naja, wenn das spital ein lehrkrankenhaus der uni basel, dann sollte das alles kein problem sein! die spitäler sind nunmal net so gross...kleines land, kleine spitäler! ;-) nein...aber ich war auch an der uni basel und an einem lehrkrankenhaus von basel und das LPA hat es anerkannt. ok, es war net düsseldorf, aber wenn es da auch explizit steht, dann war der typ vielleicht an dem tag einfach mal überhitzt und überarbeitet und wollte einfach nicht grossartig akten wälzen! :-oopss :-meinung

also...eiegntlich bist du im recht...solange du die äquivalenzbescheinigung hast!

schönen abend noch!

lore
16.07.2006, 22:58
bei uns (lpa bw) gibt es auch eine mindestens 50 betten-regelung. die steht auch nur irgendwo, wo sie niemand liest aber im zweifelsfall denken die lpa-leute eben doch mal dran. müssen aber nicht in der abteilung 50 betten sein sondern insgesamt....

Medimone
17.07.2006, 08:49
Ja, sowas mit 50 Betten hat der mir auch erzählt...aber ich habe das niergends gefunden. In dem Merkblatt steht halt nur, dass was ich oben gepostet habe mit dem Lehrkrankenhaus!? Was heisst "insgesamt"? Also die haben da 30 Akutbetten Chirurgie und für Innere auch irgendwie sowas, also auf 50 im KH kommt man auf jeden Fall, nur mit Chirurgie kommt man nicht auf diese Anzahl...

MPSLudwig
21.07.2006, 12:28
ich hab da auch so ein ähnliches problem. hab einen platz für ein krankenhaus was definitiv auf der liste der anerkannten häuser steht, nur hat es auch definitiv nicht so viele betten wie §4 Abs 1. ÄAppO verlangt (bei uns 60).
kann man denn nicht davon ausgehen, dass wenn es einmal auf der liste vom LPA drauf ist, dass es dann auch anerkennt wird, oder kontrollieren sie dann noch mal bei jedem individuell die bettenzahl?

Die Niere
21.07.2006, 13:35
Ich gehe nicht von einer erneuten Prüfung aus. Sondern würde zum einen dringend eine Kopie der Liste behalten, damit du alles beweisen kannst und dir ggf. vor dem Tertial bereits eine schriftliche Bestätigung geben lassen.

Im Kieler LPA gibt es sogar keinen anderen Weg...jedes Tertial muss davor genehmigt werden...klingt erst blöd, hat aber den Vorteil, dass es im Nachhinein keine Probleme geben kann.

gruesse, die niere

Caipi
13.09.2006, 13:48
Hallo!

Also das LPA in Düssedlorf hätte fast verhindert, das ich nach Rheinfelden gehe. Ich hatte das KH auch erst nicht auf der Liste gefunden (steht aber tatsächlich doch drauf), also habe ich mich telefonisch mit Herrn Kiask in Verbindung gesetzt und ihn gefragt, was ich machen kann, wenn es nicht auf der Liste stünde. Daraufhin teilte er mir mit das ich das KH in diesem Falle anerkennen lassen müsse und dazu die folgenden Bescheinigungen vorweisen müsse:
1.) Nachweis Lehrkrankenhaus vom Dekanat der zuständigen Universität
2.) Studentenstatus (Rechte und Pflichten gleichgestellt) der zuständigen Universität
3.) Ausbildungsnachweis des Krankenhauses
4.) Begutachtung vom deutschen Fachvertreter z.B. aus der Chirurgie oder Inneren von Ihrer Heimatuniversität
(Bei weiteren Fragen: [email protected]
Tel.: 0211-4584-718 (Durchwahl))!

Ich hätte ohne weiteres die Nachweise Nr. 2, 3 und 4 bekommen, auch wenn es schon sehr aufwendig gewesen wäre, Nr. 4 zu bekommen, weil ich dann auch schon im PJ war und ich zur Uni hinfahren hätte müssen.
Naja, Nachweis 1 zu bekommen war dann schon nicht mehr ganz so leicht. Ich hatte mich dann mit dem Dekanat in Zürich in Verbindung gesetzt, die mir antworteten, das ich eine Bescheinigung von dem KH bekäme, in dem stünde, das es zur Lehre berechtigt sei, das wiederum reichte dem LPA nicht, es müsse von der Uni in Zürich sein. Herr Kiask meinte es müsse doch eine Liste über die Schweizer Lehrkrankenhäuser geben und als ich ihm dann sagte, das es da im Grunde keine Lehrkrankenhäuser gäbe, weil alle Schweizer überall hingehen können, verneinte er dies nur...
Jedenfalls hatte ich bald keinen Bock mehr und hatte die Stelle schon abgeschrieben, da ich noch eine andere sicher hatte, allerdings ein anderes Fach im selben tertial. Irgendwann kam dann doch eine Mail von Hernn Kiask, er und das Dekanat in Zürich hatten es doch tatsächlich geschafft zu telefonieren, wer hatte das gedacht. So das ich dann nur noch meine Tertiale tauschen musste... aber das ist eine weitere spannende Geschichte :-D

Ich wünsche dir viel Glück und ganz viel Spaß in der Schweiz, hoffe es klappt alles!