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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entfernungstabelle im ZVS Heft!



Der Meister
16.07.2002, 20:51
Ich hätte eine Frage zur Entfernungstabelle, die für die Bestimmung der
Universitäten gilt.
Wohne in Nordrhein-Westfalen, habe auch zum größten Teil Studienorte aus
diesem Bundesland angegeben.
Da die Entfernung vom Elternhaus zu einem bestimmten Studienort ein
wichtiges Kriterium ist, habe ich nun eine sehr wichtige Frage!
Habe mir die Entfernungen zu anderen Universitäten angeschaut, die aber
nicht in NRW sind, und da ist mir aufgefallen, dass z.B. Hannover, Göttingen
(Niedersachsen) und auch Marburg (Hessen) von der Entfernung näher liegen.
Erst dann kommen die Unis Münster und Bochum in NRW.
Leider stehen diese Unis auch nicht bei den angrenzenden Kreisen!
Ich möchte sehr gerne in der Nähe von meinem Elternhaus studieren, muss
ich jetzt erst Unis in NRW angegeben und dann die anderen?
Oder werden die Unis in Hessen und Niedersachsen an die vorderen Plätze
gestellt.
Weiß jetzt leider nicht weiter!
Würde mich über eine Antwort sehr freuen!

Johnny

PS: Ich dreh noch am Rad! :-notify

chrise
16.07.2002, 23:06
hi

prinzipiell gilt wohl , das du die besten chancen auf die uni hast , die in unmittelbarer nähe zum wohnort deiner eltern liegt , wenn du noch bei deinden eltern wohnst/gemeldet bist , und eine meldebescheinigung beigefügt hast. somit hast du dann sozialkriterium 5 und vorrang vor (fast) allen ohne soz.-krit.
soviel ich weiss spielt das bundesland dabei keine rolle.

gruß chrise

Der Meister
17.07.2002, 15:09
Es ist das Sozialkriterium 4!

Da steht:
An vierter Stelle stehen Personen, die ihre Wohnung/Hauptwohnung bei den Eltern/Pflegeeltern haben
und an der nächstgelegenen Hochschule des eigenen Landes
studieren wollen.

Ich finde das aber ziemlich schwachsinnig von der ZVS!
Von der Entfernung her, wäre für mich eine Hochschule in
Niedersachsen viel näher!

Glaubst Du, es gibt viele die dieses Sozialkriterium nicht erfüllen?
Kann ich mir aber nicht vorstellen!

Johnny

chrise
17.07.2002, 15:17
oops, dann hatte ich das wohl falsch in erinnerung...

auf jeden fall lohnt es sich bei unseren NCs absolut nicht, sich für ne traumuni zu bewerben, wenns nicht die nächstgelegene ist.
weil (so viel ich weiß):entweder meldebescheinigung für die nächste uni, oder der osten winkt... :-winky
bitte berichtige mich ,falls ich mich da täuschen sollte.

wo kommst du denn her?

ich bin aus krefeld und muss demnach wohl an die heinrich-heine in düsseldorf.

chrise

17.07.2002, 16:04
Ich wäre an Deiner Stelle mal etwas vorsichtiger mit solchen Aussagen. Du bist Dir vielleicht nicht darüber im Klaren, aber Du hast soeben den Tatbestand einer Straftat erfüllt, nämlich den der üblen Nachrede bzw. sogar der Verleumdung gemäß der §§ 186, 187 StGB. Diese Straftat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bzw. einer hohen Geldstrafe geahndet.

17.07.2002, 16:07
hä? ist da nicht ein "ich glaube" vor ???
also wirklich herr superjurist

chrise

maja
17.07.2002, 16:14
Nun mal nicht gleich den Teufel an die Wand malen: nicht hinter jeder Äußerung steht auch eine böse Absicht.

Den Tatbestand der §§ 186, 187 StGB kann man nur verwirklichen, wenn auch der entsprechende Vorsatz (nichts ganz sicher, aber dolus eventualis sollte mind. vorliegen) dabei ist. Konntest Du wirklich aus dieser Äußerung einen solchen entnehmen? M.E. sprach daraus die pure Ironie. Nichts weiter.

Naja, klugscheissen ist eigentlich nicht meine Art, aber das ist doch nur eine Art der Meinungsäußerung gewesen, die die Verhältnisse bei der ZVS anprangert.

Maja