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17.07.2002, 18:03
Das Bundesverfassungsgericht hat das Lebenspartnerschaftsgesetz für Lesben und Schwule für gesetzmäßig erklärt !!!
Ein toller Erfolg !!! :-)

Gruß, Bettina

17.07.2002, 18:15
Wie bitte???
Diese Entscheidung ist ganz einfach falsch. Gemäß Art. 6 GG stehen Ehe und Familie unter besonderem verfassungsrechtlichen Schutz. Dieser wird eindeutig mißachtet, wenn irgendwelche unnatürlichen Lebensformen dem gleichgestellt werden. Leider haben inzwischen offensichtlich die linksalternativen Kreise auch das Verfassungsgericht untergraben. Anders kann man sich diese Skandalentscheidung nicht erklären. Demnächst darf dann wahrscheinlich Frauchen ihren Dackel heiraten.

AiP in der Herzchirurgie

17.07.2002, 18:23
Tut mir und Euch einen Gefallen, verschwendet nicht Eure Zeit und geht auf diese offensichtliche Provokation des AIPlers nicht ein!

17.07.2002, 18:32
Ja, bitte ignoriert den Beitrag vom AiPler.
Eine gute (und auch fetzige) Diskussion ist ja erwünscht, aber der AiP, wer auch immer dahinter steckt, hat ein Problem.

AiP : verkrieche Dich. Du bist hier nicht erwünscht. :-( :-( :-(

Gruß, Bettina

17.07.2002, 18:37
Es ist immer wieder erstaunlich, wie aggressiv diese doch ach so tolerante Homo-Gemeinde reagiert, sobald sie mit Kritik konfrontiert wird. Diskussion ja, aber bitte nur dann, wenn das gewünschte Ergebnis dabei herauskommt.

Lava
17.07.2002, 18:53
Ich würde es eher so interpretieren: Diskussion ja, aber nicht mit Leuten, deren Ziel nicht eine Diskussion ist, sondern nur wüste Beschimpfungen.

17.07.2002, 18:53
Vielleicht sollten sich die hier auftretenden Homo-Lobbyisten mal vor Augen führen, dass die generelle gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexuellen keineswegs dem Status quo entspricht. Zwar hat die political correctness-Welle dazu geführt, dass viele heute ihre wahre Meinung nicht mehr öffentlich kundzutun wagen. Das ändert jedoch nichts daran, dass ein Großteil der normal veranlagten Menschen in keiner Weise Toleranz gegenüber derartigen Lebensformen übt. Somit handelt es sich nicht um Polemik, wenn jemand klare Position gegenüber der Homo-Ehe bezieht. Dies tun im übrigen auch viele Politiker wie z.B. die von mir hoch geschätzten CDU/CSU-Politiker Beckstein und Reiche. Ansonsten hätte es diese Klage ja auch gar nicht gegeben, wenn die Bayern, deren moralische Vorstellungen scheinbar noch etwas höher angesiedelt sind, nicht den Klageweg beschritten hätten.

17.07.2002, 18:55
Hallo Unregistered,

1. ) Bitte registriere Dich, damit man Deine Beiträge auch ernst nehmen kann.

2.) Bitte lies richtig und interpretiere nicht irgendeinen Blödsinn in die Antworten anderer Foren-Mitglieder.
Ich habe eine GUTE und evtl. auch FETZIGE Diskussion vorgeschlagen und zu keinem Zeitpunkt gesagt, welches Ergebnis ich von dieser Diskussion erwarte. Durch das Wort "fetzig" müsste eigentlich klar geworden sein, daß ich andere Meinungen akzeptieren kann und auch hören möchte.

3.) Der "AiP in der Herzchirurgie" nervt schon lange in verschiedenen Foren. Wenn man also auf seine Beiträge etwas allergisch reagiert, ist das normal.

Also........bitte registriere Dich, Du Unregistered.

Bettina

Lava
17.07.2002, 19:04
@unreg2:

Kann schon sein, dass die öffentliche Meinung immer noch mehrheitlich gegen Homosexualität sein mag. Aber deshalb ist das doch noch lange nicht richtig oder ein Grund gegen die Homo-Ehe! Außerdem finde ich, mit uns wächst eine tolerantere Generation heran und irgendwann wird Homosexualität gänzlich akzeptiert sein. Und wenn es nicht schon auf dem Weg dahin wäre, würde Berlin keinen schwulen Oberbürgermeister haben und es gäbe keine Schwulen im Fernsehen.
Außerdem bin ich kein Lobbyist. Ich beschäftige mich nicht besonders mit Politik und noch weniger mit Homosexuellen. Ich finde nur einfach, Schwule und Lesben sind auch nur Menschen und sollten nicht wegen ihrer Neigungen diskriminiert werden.

Mein Gott! Das klingt ja dermaßen banal! Warum muss man das eigentlich immer wieder sagen? Ist das nicht längst klar??

maja
17.07.2002, 20:54
Man sollte sich, bevor man solche Kommentare abgibt, erst einmal genauer mit der Materie beschäftigen und nicht nur über den buchstäblichen Tellerrand eines schnell mal dahergekramten Grundgesetzes schauen:

Als letztes Jahr das LPartG / LPartErgG verabschiedet wurde, gab es schon hitzige Diskussionen. Diese drehten sich jedoch nicht ausschließlich um den INhalt des LPartG, sondern auch um formelle Unsauberkeiten. Aber dies zu erörtern wäre zu mühsam und dient nichts dem Fortkommen dieser Diskussion.

Wenn Du schon meinst, die Entscheidung verstoße gegen Art. 6 I GG, dann stimmt das so nicht. Erstens wurde das LPArtG gerade deshalb verabschiedet, weil die Homosexuellen-"Ehe" nicht der Heterosexuellen-Ehe entspricht und entsprechen soll (iSv Identitätsgleichheit). Man will hier schon noch eine Differenzierung wissen. Aus diesem Grund kam überhaupt erst einmal der Gedanke auf, ein LPartG zu verabschieden.

Weiter sollte doch v.a. im Hinblick auf Art. 3 GG klar sein, dass ein solches Gesetz durchaus verfassungskonform ist. Aus welchem Grund auch nicht? Andernfalls wäre wohl Art. 2 GG obsolet. In diesem Fall würde ich mir auch ernsthafte Gedanken machen, welche Handlungen (v.a. im sexuellen Bereich) toleriert werden, aber wenn sich zwei gleichgeschlechtliche Menschen einverständlich zusammenfinden, soll ihnen die Geminsamkeit formal verwehrt werden. Das ist nicht einzusehen.

Würde vorschlagen, Du legst lieber Deine Bypässe weiter und beschäftigst Dich mit Dingen, die Du (hoffentlich und sicherlich durch Deine unbestreitbar erfolgreiche Ausbildung - denn schließlich ist man ja schon AiP - ) gelernt hast und von denen Du was verstehst.
Man mag ja dem BVerfG in vielen seiner Entscheidungen ihr biblisches Durhschnittsalter anmerken, aber in diesem Falle ist Deine Äußerung, die sich auch nicht durch diese fadenscheinigen und an den Haaren herbeigezogenen und v.a. (juristisch) unbegründeten Argumenten rechtfertigen lässt, verfehlt!

Viele Grüße
Maja

PS: Man wird auch in 1000 Jahren seinen Hund oder seine Katze nicht heiraten dürfen. Aber das muss ich Dir ja sicher nicht sagen, denn Du kennst ja sicherlich die §§ 90, 90a BGB und weißt, dass "Sachen" keine Willenserklärungen abgeben können. Und eine durch Bellen oder Miauen (und damit als "Ja, ich will!") verstandene Erklärung ist damit nichtig iSv § 142 I BGB.

PPS: Schade, noch oben hab ich gepredigt, auf solche Beiträge nicht zu antowrten und jetzt tue ichs selber! Blame me!!!

17.07.2002, 22:39
Mit der "Homo-Ehe" wird das Institut der Ehe ausgehöhlt. Diese missglückte Kopie der Ehe ist abzulehnen. Die Gleichstellung homosexueller Lebenspartner mit Ehegatten in nahezu allen Bereichen der Rechtsordnung ist nicht hinnehmbar. Die weitgehende rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe widerspricht dem Grundgesetz. Hier ist eine verfassungsmäßige Grenze überschritten. Das Grundgesetz stellt ausschließlich Ehe und Familie unter besonderen Schutz und nicht alle möglichen abstrusen Lebensentwürfe. Angesichts der demographischen Schieflage in Deutschland mit einer drohenden Überalterung der Gesellschaft muss die Bundesregierung eine Politik der Ehe und Familie in den Mittelpunkt stellen. Mit ihrem sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetz macht sie genau das Gegenteil. Das Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine provokante und bewusste Abwendung der Bundesregierung vom Leitbild der Familie, wie es das Grundgesetz vorgibt. Das ist ein verheerendes Signal für politische Beliebigkeit und zeigt, dass sich die Familien auf die vorrangige Unterstützung der Bundesregierung nicht verlassen können. Was die Bundesregierung hier macht, ist die schleichende Aufweichung des Art. 6 Grundgesetz. Es fehlt ihr jedes Verständnis dafür, dass die allermeisten Bürger, vor allem junge Menschen, Ehe, Familie und Kinder als wichtigste Lebensziele ansehen.

Beispiele für die Anlehnung des Lebenspartnerschaftsgesetzes an die Ehe sind unter anderem die Möglichkeit eines gemeinsamen Partnerschaftsnamens wie bei Ehepartnern, die Verpflichtung der Lebenspartner zu angemessenem Unterhalt auch nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft wie bei der Ehe, die Einräumung eines gesetzlichen Erbrechts und die Einführung einer Quasischeidung wie bei Ehepartnern. Sie belegen die "Eheähnlichkeit" der Lebenspartnerschaft. Der Prozeßbevollmächtigte Bayerns Prof. Badura betonte, die Ehe würde durch Nivellierung ihres besonderen Schutzes beraubt, etwa wenn für nichteheliche oder gleichberechtigte Partnerverbindungen Parallelinstitute geschaffen würden, die in ihren Wirkungen im Familienrecht, im Namensrecht, in der Kindererziehung oder im Erbrecht der Ehe ähnlich oder vergleichbar wären. Badura: "Es liegt auf der Hand, dass die Verfassung mit der besonderen Schutzgarantie für die Ehe nicht verschiedene oder alternative Verbindungen von Männern und Frauen gewährleistet oder gefördert sehen will, wie wenn diese funktionell der Ehe vergleichbar wären. Das Grundrecht verweist auf die durch andere Lebenspartnerschaften oder Freundschaften nicht ersetzbare Rechtsform der ehelichen Lebensgemeinschaft, die seit jeher in der Rechtsordnung eine bestimmte Gestalt und Ordnung gefunden hat." Bayerns Justizminister Weiß hob hervor, dass das Gesetz mit dem in der grundgesetzlichen Institutsgarantie enthaltenen Exklusivschutz der Ehe unvereinbar sei. "Dabei ist auch von Bedeutung, dass eine bestehende Lebenspartnerschaft eine spätere Eheschließung nicht hindert. Damit wäre sogar eine staatlich privilegierte Viererverbindung zweier verschieden geschlechtlicher Paare möglich", stellte Weiß fest.

Die Klageerhebung gegen das Gesetz war auch geboten, weil das Gesetz in verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist. Das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Lebenspartnerschaftsgesetzergänzungsgesetz gingen aus einem einheitlichen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen hervor. Um das Vetorecht des Bundesrats zu umgehen, wurde dieser unmittelbar vor der Schlussberatung im Bundestag in zwei Teile gespalten. In das Ergänzungsgesetz wurden die nach Meinung der Koalition zustimmungsbedürftigen Vorschriften aufgenommen wie die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Standesbeamten bei Eingehung einer Lebenspartnerschaft und das zu beachtende Verfahren sowie beispielsweise beamten-, sozial- und steuerrechtliche Regelungen, in denen Lebenspartner Ehegatten gleichgestellt werden. Diese Aufspaltung war willkürlich und damit verfassungswidrig, weil die Gesetze nur zusammen vollziehbar sind. Die Länder haben nicht die Kompetenz, im Falle des endgültigen Scheiterns des Ergänzungsgesetzes ein eigenständiges personenstandsrechtliches Verfahren zu schaffen und dabei anderen Behörden als den Standesämtern den Gesetzesvollzug zu übertragen. Zudem wurde das Ziel der Aufspaltung verfehlt. Die im Lebenspartnerschaftsgesetz verbliebenen ausländerrechtlichen Vorschriften über das Nachzugsrecht des Lebenspartners erfordern die Zustimmung des Bundesrates, die nicht erteilt wurde.

All dies macht wohl eindeutig, entgegen der Meinung des Bundesverfassungsgerichts, deutlich, daß das Gesetz sehr wohl verfassungswidrig ist und die Klage Bayerns deshalb begründet ist. Die Klage hätte also Erfolg haben müssen. Somit liegt hier eine eindeutige Fehlentscheidung vor.

AiP in der Herzchirurgie

Pascal
18.07.2002, 00:57
Nicht nur Aip sondern auch Jura Prof? Echt beeindruckend.

Aber mal im Ernst. Klasse Entscheidung, und die einzig richtige. Jetzt fehlt noch die Steuerliche Gleichstellung. Und wenn man schon dabei ist bitte auch gleich den Unsinn das Erleinerziehende Eltern wie Singles verseteurt werden wieder abschaffen. Verheiratete, und dann auch Schwulen und Lesben Pärchen, ohne Kinder sollten so veranlagt werden. Aber ich schweife ab.

-EL-
18.07.2002, 01:37
Tja, Leutchen

Es ist ja immer wieder interessant, dass bei einem solchen Thema gleich mal wieder alle an die Decke gehen. Ich selber hab das Thema eher mit Gleichmut verfolgt. Ich lehne mich da lieber zurück und amüsier mich köstlich dabei, wie sich (meist nicht-homosexuelle) Lobbyisten an den Hals gehen.
Ich für meinen Teil halte mich da ganz an den alten Fritz; soll doch jeder nach siner Facon glücklich werden. Ich verstehe allerdings die CSUler wirklich nicht, denn bei dem ganzen juristischen Geschwafel (siehe AiPler) kommt trotzdem nicht heraus, wo denn die Gefährdung der Familie denn jetzt eigentlich liegt. Nur weil jetzt Schwule und Lesben heiraten dürfen, ist doch noch lange nicht Ehe "classic" in Gefahr. Ich glaube jetzt nicht, dass alle Heterosexuellen Ehe-willigen sich sagen werden: "Hey, ich werd jetzt schwul/lesbisch, Kinder kriegen ist doof und das sagt sogar das Bundesverfassungsgericht." Also AiPler, sag doch gleich, dass Du Schwule und Lesben blöd findest, dann ist der Käse gegessen, aber dresch doch nicht so blöde Phrasen wie die verklemmten Spackos von der CSU.

Just lean back and...chill
(und heiratet ja nicht Euer Meerschweinchen, sonst kommen das BVG und die CSU und machen Rabatz!)

xxxxmr
18.07.2002, 01:49
Hi auch !
Also ich bin in dieser Frage total gespaltener Meinung ... ("Engel links,Teufel rechts ...")
Einerseits find ich das Urteil nicht mehr und nicht weniger als einfach nur notwendig in unserer heutigen Gesellschaft!
Auf der anderen Seite kann ich aber auch das ein oder andere Argument der Gegner verstehen. Beispielsweise sehe ich es auch so, daß der "natürliche" Weg eben der von Mann und Frau als Paar mit (u.a.) Sinn und Zweck der Fortpflanzung. Auf der anderen Seite hat es Homosexualität schon immer gegeben, und auch wenns verboten war: Ist die Menschheit ausgestorben ???`
Für das alltägliche Leben finde ich es eine Bereicherung - und warum sollen zwei Menschen, die sich lieben und zueinanderstehen nicht die gleichen begünstigungen haben, wie andere Paare auch ?
Gruß
Jens

maja
18.07.2002, 09:56
M.E. sollte der Kommentar des AiP (mir) zeigen, dass er sich doch mit der Materie beschäftigt hat. Umso besser. Nichtsdestotrotz liegt es ja auf der Hand, dass der "Widerspruch" von ganz bestimmten Leuten des Landes kommen musste (ohne jetzt zu politisch zu werden).

Sicher weicht man von der traditionellen Vorstellung einer zivilrechtlichen Ehe als eine auf Lebenszeit geschlossene Verbindung von Mann und Frau ab. Aber das ist doch auch nur ein Schritt in Richtung Fortschrittlichkeit. Wenn man mal bedenkt, was alles früher verboten war (oder auch nicht) und dann durch irgendwelche Reformen etc. auf einmal erlaubt war (oder umgekehrt: verboten wurde), so sollte man doch auch in diesem Fall die Richtigkeit des Gesetzes begrüßen.

Maja

PS: Obwohl ich selbst nicht homosexuell bin (jaja, die Heteros regen sich hier am meisten auf!), finde ich doch, dass "jedem Tierchen sein Pläsierchen" gelassen werden sollte.

18.07.2002, 15:14
Also ich finde es gut, wenn Homosexuelle auch auf dem Papier zueinander stehen wollen, d.h., auch rechtlich gesehen füreinander Verantwortung übernehmen können.

Warum sollte dies gegen die Familien mit Kindern gerichtet sein?

Und was spricht dagegen, solch eine eingetragene Partnerschaft einer kinderlosen heterosexuellen Ehe gleichzustellen? Leider genießen diese, oftmals eben nicht durch unglückliche Umstände,
sondern aus bewußter Entscheidung heraus kinderfreien Zonen
eine ungerechte Bevorteilung gegenüber richtigen Eltern-Kind(er)-
Familien bzw. Alleinerziehenden. Das empfinde ich persönlich als
skandalös!

sisterC

condorito
18.07.2002, 19:28
Also ich find es sehr gut,daß das Gesetz jetzt durch is,das wurde ja auch langsam Zeit....
Ich halte es auch für keinen Angriff auf die normale Ehe,
da es a) überhaupt nicht als Ehe in dem Sinne gemeint ist,abba wahrscheinlich is den Leuten der Begrif " eingetragene Lebnsgemeinschaft" zu lang....

b)sowieso nur ca 10% der Bevölkerung betrifft(wenn man mal von irgendwelchen Schätzungen ausgeht),die Weltbevölkerung wird also nicht aussterben!

Vielleicht sollten sich die Hüter der Moral mal überlegen,wieso die Scheidungsrate so hoch is und warum sich so viele Heteros bewusst gegen Kinder entscheiden.
Vielleicht sollten sich mal n paar Schwule mehr hier dazu äussern,ich werd ja wohl hier nich der einzige sein...
Greetz
der Condorito

18.07.2002, 19:44
Ich finde es erschreckend, was für ein "politisch-korrektes" Toleranzgeschwafel dieses Thema hier beherrscht. Gibt es eigentlich überhaupt keine Leute hier, die noch ein Anstands-und Moralempfinden haben? Die katholische Kirche hat zum dem Thema Homosexualität doch deutlich Stellung genommen. Gibt es unter Euch gar keine Christen mehr? Die Frage, ob Homosexualität akzeptabel ist oder nicht kann sich für einen guten Christen gar nicht stellen. Sie ist eindeutig, nämlich ablehnend, geklärt. Ihr solltet vielleicht mal von diesem ewigen "alles und jeden tolerieren" abkommen. Es gibt klare christliche Werte, und zumindest diejenigen die sich noch als Christen fühlen, sollten diese auch achten. Und, selbst demjenigen, der kein Christ ist, müßte doch diese zur Schau gestellte Sexualisierung wie z.B. bei dem sog. Christopher Street Day, die Augen öffnen. Wollen wir wirklich solche Perversionen dulden? ich denke, nein. Und überlegt Euch auch mal, was für Sexualpraktiken in diesen Kreisen ausgeführt werden. Mir kommt das kalte Grauen, wenn ich nur daran denke. ich hoffe, es gibt hier noch ein paar Gleichgesinnte.

Mareike

condorito
18.07.2002, 19:56
Huh, da hat abba mal jemand mit dem Moralhämmerchen zugehauen.......HAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHAHA HA

Lava
18.07.2002, 20:02
Ich lache laut mit. Über solche Leute wie "Mareike" (darüber kann man ja auch schon lachen - nicht wahr, Herr AiP??) kann man auch nur lachen.