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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank beim Krankenpflegepraktikum?



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Pixie
27.07.2006, 17:12
:-kotz
Weiß jemand, ob man die Tage, die man krank war, hinten dran hängen muss? Mir geht es im Moment richtig schlecht (allerdings nichts ansteckendes, ich würde also keine Patienten gefährden), und ich glaube, ich müsste mal zwei Tage zu Hause bleiben. Muss ich dann am Ende zwei Tage länger machen? :-???

Doctöse
27.07.2006, 17:14
Ja, du musst die Tage hinten dranhängen. Es sei denn, du hast ne liebe Station, die dir diese 2 Tage schenken und nicht als Fehltage dazurechnen.

Pixie
27.07.2006, 17:16
Ah, gut zu wissen. Dann quäl ich mich da morgen einfach wieder hin und wenn ich umfalle, sollen die mich eine halbe Stunde da liegen lassen und dafür mache ich an dem Tag keine Pause...

Danke für's Antworten!

mezzomixi
28.07.2006, 23:25
also ich konnte krank sein und musste die tage nicht nachholen..wär ja noch schöner :-kotz
pixie vergiss doch bitte nicht, dass du für die unentgeldlich die drecksarbeit machst. wenn du krank bist, bist du krank und bleibst zu hause.

supergirl17
29.07.2006, 00:23
bei uns hieß es auch: "Krank ist wie gearbeitet"

(weil auch die Krankenschwestern, die in Ihrem Urlaub krank wurden, die Urlaubstage nachhholen durften)

Bernd1985
30.07.2006, 13:23
ich war auch krank und ahbe dann da angerufen und gesagt, dass es nicht geht und da wurde nix zu gesagt und ich bin dann auch schnell weide rgesundet und bin wiede rhin gegangen und dann wurde gesagt, wenn du meiinst es geht nicht, dann geh wieder. Ich ahbe da s>Wort anchholen nie gebraucht und dann einfach meínen regulären Abschied genommen. Also keine Panik, wenn du krank bist, bit du krank. Witerschleppen bringt niemand was. Gute Besserung.

kay-bro
22.01.2007, 22:05
jo!
1.)wenn man sein KPP mit dem Zivildienst macht, muss man dann dem LPA auch die Zivildienstakte oder irgendetwas anderes vom Zivildienst zuschicken?

2.)habe 50 tage am stück KPP gemacht, jedoch am 24. tag nen urlaubstag gehabt, wird das jetzt als 49 tage oder als kein Monat angezählt?

3.)wie ist das genau im Krankheitsfall?? wenn man meinetwegen 50 tage gearbeitet aber vom 25.-30. tag krank war, zählt das dann trotzdem oder gelten die 5 tage nich als pause sondern als unterbrechung??

4.) wie mach ich das mit dem zeugnis des KPP.
geh ich einfach zur stationsleitung und sag der, die soll den wisch unterschreiben?(wohne in nrw)

http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1109653/rps-ref26-arzt-z-krkpf-zivi.pdf

danke, wäre cool wenn ihr antwortet!

P.S.: bin zur zeit zivi in der krankenpflege.mir is aufgefallen, dass wegen krankheitsfall und urlaub bei mir so blöd kam. zwar außer einmal ne woche krank immer da gewesen, aber wegen urlaub und so nie 30 tage am stück bis jetzt. wenn man die dienstakte nicht zum LPA schicken müsste wäre es ja ok, weil man dann mit der stationsleitung reden könnte und den urlaubstag übersehen könnte;).

Alucituc
22.01.2007, 22:15
jo!
2.)habe 50 tage am stück KPP gemacht, jedoch am 24. tag nen urlaubstag gehabt, wird das jetzt als 49 tage oder als kein Monat angezählt?


ähm...da musst beim zuständigen Landesprüfungsamt anfragen, aber oft ist es so, dass nur Einteilungen in 30 Tage am Stück zählen
=> 50 Tage zählen also als 30 Tage; 60 würden als 2*30 zählen...
Das Ganze macht in meinen Augen keinen Sinn, aber die wollen halt, dass man das in 30er Pakete aufteilt... :-kotz

Gabs hier schon verworrene Diskussionen, einfach mal dei Suchfunktion benutzen!

THawk
22.01.2007, 22:29
Hi kay-bro.

Das LPA (Sachsen) möchte von den Zivis sehen:
1. Die "klassische" Bescheinigung, ausgestellt von der Pflegedienstleitung (da musste also hingehen). Bei mir haben die sich gar nicht nach krank / Urlaub gekümmert, sondern einfach die 10 Monate bescheinigt. Könnte aber - wenn sie's genau sehen - auch durchaus anders laufen (zumindest theoretisch). Also besser jetzt schonmal erkundigen!
2. Die Zivildienst-Zeitbescheinigung. Erhälst du nach Abschluss des Zivi automatisch vom Zivildienst-Bundesamt (oder wie das auch immer heißt - ist bei mir schon etwas her).
3. Das Zivildienst-Zeugnis. Das musst du vorher schriftlich beim Bundesamt beantragen, die schreiben dann das Krankenhaus an, du erhälst irgendwann das Zeugnis vom Bundesamt zugeschickt.

Ich fand's eine Schikane was ich alles einreichen musste. Laut Meinung des LPA werden halt viele Bescheinigungen von Zivis gefälscht :-nix. Ich hab mich ordentlich drüber geärgert (war erst recht knapp vorm Physikum), aber machen kann man da nix. Also am besten schaust du mit deiner Bescheinigung nach Studienbeginn beim LPA deines Studienortes mal recht bald vorbei. Spart etwas Nerven....

Viele PDLs haben die Bescheinigungen schon vorgedruckt, ansonsten druckst du dir einen der vielen Vordrucke aus, füllst sie nach deinen Wünschen aus und hoffst auf die Unterschrift und den Stempel ;-)

Viel Spaß weiterhin im Zivi,

Lars

Flauta
22.01.2007, 22:44
Mir war einen Tag schlecht, so dass ich nach einer Stunde gehen musste (behielt nichts im Magen). ICh war also an dem Tag in der Klinik und am Tag drauf auch wieder da und man sah, dass ich krank war.
Denn noch stand dann auf der BEscheinigung, das Praktikum wäre unterbrochen worden (mit Datum) und nichts von Krankheit etc sondern so, als hätte ich blau gemacht...fand das schon unverschämt.....

Monty
22.01.2007, 23:13
Zivildienst bekommst du ganz einfach geregelt: Du gehst ins Krankenhaus auf deine Station mit dem offiziellen Pflegepraktikumswisch und bittest die Stationsschwester, die sich hoffentlich noch positiv an dich erinnert, das Ding auszufüllen, die macht da 'nen Stempel von der Pflegedienstleitung drauf und fertig. Eigentlich interessiert das nämlich überhaupt keinen.

kay-bro
23.01.2007, 10:19
Zivildienst bekommst du ganz einfach geregelt: Du gehst ins Krankenhaus auf deine Station mit dem offiziellen Pflegepraktikumswisch und bittest die Stationsschwester, die sich hoffentlich noch positiv an dich erinnert, das Ding auszufüllen, die macht da 'nen Stempel von der Pflegedienstleitung drauf und fertig. Eigentlich interessiert das nämlich überhaupt keinen.

ja so würde das ding auch locker klappen, es sei denn das LPA besteht darauf dass die die Zivildienstakte sehen, wo man dann krankheitszeiten usw. nachvollziehen könnte.

mfg
kay-bro

kay-bro
23.01.2007, 19:16
Hab heut mit dem LPA NRW telefoniert.
Die nette Frau am tele meinte zu mir, dass das kein Problem sei.
Wichtig ist nur, dass man die Tage, in denen man krank war, hintendran hängt.


Also wenn man zum Beispiel im Monat September KPP macht muss man bei 5 Tagen Krankheit/Urlaub den dienst bis zum 5.10. verlängern.


peace!

Kedar
25.01.2007, 21:34
Musste auch verlängern, meine 5 Tage standen dann als Unterbrechung drin und hintendran wurde es verlängert. Bin auch mal 3 Stunden früher nach Hause gegangen, bzw wurde geschickt (weil krank). Die sollte ich dann auch noch nachholen, aber das haben die dann zum Glück vergessen. Bzw sie haben mir meinen Schein am letzten offiziellen Arbeitstag gegeben und am nächsten bin ich einfach nicht erschienen..

Wer macht dennn auch so nen Unsinn. Von halb 6 bis halb 9 noch mal antreten.. Glaub mein Schwein pfeift ;)

Aber am besten immer fragen, auf jeder Station scheint das anders gehandhabt zu werden. Ich musste auch ein ärztliches Attest haben und die wollten das haben gleich nachdem ich beim Arzt war. Musste also mehr oder weniger todkrank auf Station erscheinen um denen zu sagen, dass ich krank bin. Weil Attest kann man ja auch fälschen...

Dr. Jackyll
26.01.2007, 12:07
jo!

jo!
:-dance

Sardokar
26.01.2007, 14:40
aber oft ist es so, dass nur Einteilungen in 30 Tage am Stück zählen
=> 50 Tage zählen also als 30 Tage; 60 würden als 2*30 zählen...


Falsch!

50 Tage zählen als 50 Tage - nicht weniger und nicht mehr.

Du musst nur MEHR als 30 Tage am Stück machen (also geplant, Krankheit zählt nicht als Unterbrechnung).

michael333
26.01.2007, 14:47
Falsch!

50 Tage zählen als 50 Tage - nicht weniger und nicht mehr.

Du musst nur MEHR als 30 Tage am Stück machen (also geplant, Krankheit zählt nicht als Unterbrechnung).

Wenn ich dich richtig verstehe liegst du falsch!
Wenn man lediglich 50 Tage KPP am Stück macht, dann zählt das nur als 1 Monat - also 30 Tage.
Es ist nicht so, dass man dann nach diesen 50 Tagen irgendwann mal 40 Tage macht und damit wäre das KPP zu Ende.

Sardokar
26.01.2007, 14:51
doch genau so ist es.

http://www.lpa-duesseldorf.nrw.de/service/merkblaetter/kpdhinw3mon2ginzelneu.pdf

Seite 2 1. Abschnitt

michael333
26.01.2007, 15:16
Ja. Irren ist menschlich.
Dass das in NRW so ist, wusste ich nicht.
In Hessen geht das, laut dem dortigen LPA, aber definitiv nicht. Und auch die PDL, bei der ich das KPP hier in NRW gemacht habe, meinte das so.

In Sachen KPP kann man sowieso keine einheitlichen Ratschläge geben, da die Vorschriften in jedem Land anders sind.

doc2012
26.01.2007, 15:16
Weiss jemand ob dass in Bayern genauso gilt wie in NRW?