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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auslandspraktikum nach dem Abi und gleichzeitig Bewerbung WS 07/08?



Fobbsi
30.07.2006, 17:04
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Poro
30.07.2006, 18:11
War bei mir genauso. Hatte meiner Mutter eine Vollmacht gegeben und so hätte sie im Zweifel alles umändern können, von wegen Kontrollblatt etc. Aber ansonsten kommen die ganzen Zusagen ja auch erst später und die Immatrikulation ja noch später.

Fobbsi
03.08.2006, 17:00
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LaTraviata
03.08.2006, 18:33
Meiner Meinung nach kann, selbst in diesem speziellen Fall, Deine Mutter die Annahme erklären. Wenn Du ihr die Vollmacht erteilst, kann sie - glaube ich - sogar die Immatrikulation vornehmen... (verbesser mich, wer es besser weiß)!

Wo magst Du denn Auslandspraktikum machen? Kann Südamerika heiß empfehlen :-love

abi07
06.08.2006, 15:54
Moin,

ich möchte direkt nach dem Abitur (nächstes Jahr) 2 Monate des Krankenpflegepraktikums im nicht-europäischen Ausland absolvieren, d.h. ab Ende Juni/Anfang Juli bis Anfang September.

Ist dies überhaupt möglich, wenn ich gleichzeitig die ZVS-Fristen für die Studienplatzannahme für das WS 07/08 einhalten muss? Kann ich jemanden die Vollmacht erteilen, in meinem Namen und Willen den Papierkram zu erledigen?

EDIT: Also, wenn ich mir die Termine und Fristen für das aktuelle WS anschaue, werden zuerst im August die Zulassungen für Abibesten und Wartezeit versand, die Mitteilungen fürs AdH gehen ja erst später raus und da reicht die Frist ja auch bis Ende September. Eigentlich müsste es ja dann terminlich mit dem Praktikum klappen oder muss ich die ganze Zeit nach dem Abi an meinem Briefkasten hängen?

Danke im voraus

Ich bin genau der gleiche Fall! Werde am 29. Juni 2007 offiziell aus der Schule entlassen und werde möglichst bald darauf, also vermutlich Anfang Juli, nach Indien fliegen und dort 2-2,5 Monate bleiben. Wie muss so eine Vollmacht denn aussehen?

Fobbsi
06.08.2006, 16:51
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Solara
06.08.2006, 16:58
Schadet (glaube ich ) auch nie, den eigenen Personalausweis zur Vollmacht hinzuzulegen - ihr seid ja eh mit eurem Reisepass unterwegs wenn ihr ins aussereuropäische Ausland wollt!
Sonst würde ich mich mglw. bei der ZVS und den infrage kommenden Hochschulen in Verbindung setzen - am besten schriftlich geben lassen!

caprice85
08.08.2006, 21:28
Sonst würde ich mich mglw. bei der ZVS und den infrage kommenden Hochschulen in Verbindung setzen - am besten schriftlich geben lassen!

das mit der zvs hat keinen zweck..habe das gleiche problem, nämlich das ich den studienplatz nicht selbst annehmen kann. war heute bei der zvs und die haben mir gesagt, man müsse sich bzgl. der vollmacht direkt mit der uni in verbindung setzen, weil die zvs mit verteilung der studienplätze ihre arbeit getan habe und der rest nicht mehr in ihren zuständigkeitsbereich fallen würde.. muss mich jetzt auch deswegen direkt an die uni wenden und mal fragen was man machen kann, das problem ist nur, dass man halt überhaupt nicht weiß, bei welcher uni man angenommen wird, bzw nur ungefähr
LG

Fobbsi
08.08.2006, 22:05
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caprice85
08.08.2006, 22:32
Ich denke, dass mit der ZVS war nur auf das eventuelle Kontrollblatt (falls Fehler im Antrag unterlaufen sind) bezogen, für die Erklärung bzgl. der Annahme des Studienplatzes muss man sich auf jeden Fall an die Universitäten wenden, da die ZVS ihre Schuldigkeit mit der Verteilung des Studienplatzes getan hat.

ja stimmt, habs wahrscheinlich nicht richtig gelesen..danke!