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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dr.-Titel



eatpigsbarf
04.08.2006, 19:39
Habe da auch mal wieder eine Frage zu diesem Thema: ab wann genau darf man den Dr.-Titel eigentlich mit sich führen? Ich habe jetzt meine Dr.-Arbeit vollkommen fertig bestanden, mein Rigorosum erfolgreich bestanden. So, schön und gut, aber wir bekommen erst in einer offiziellen Feier Anfang November vom Dekan die offizielle Promotionsurkunde überreicht, bekommen vorher allerdings schon eine vorläufige Urkunde (ist höchstens 1 Jahr gültog und verliert mit Aushändigung der Original-Urkunde sowieso dann ihre Gültigkeit), wo Note etc. draufsteht. Die habe ich auch vorliegen.
So, aber darf ich mich jetzt schon Dr. XXX schimpfen? Oder geht das rechtlich erst, wenn die Original-Urkunde vorliegt? Weil Paß, Perso etc. darf ja dann auch erst geändert werden...

Evil
04.08.2006, 21:53
Genau wissen tu ich es nicht, aber wenn Du eine offizielle Promotionsurkunde hast, selbst wenn die befristet ist, würd ich mal sagen, Du darfst die beiden Buchstaben führen.

Irina86
04.08.2006, 23:23
ich beneide euch ... ihr dürft euch zum teil schon doktor nennen - ach, wie gerne würd ich tauschen ...

bis zu meinem doktor dauerts noch etwas :-)) - zuerst mal studium aufnehmen ^^ ....


herzlichen glückwunsch an diejenigen, die (fast) alles bestanden haben und nun ihrem traum nahe sind :-party

liebe grüße, irina

Evil
05.08.2006, 08:44
Stimmt, herzlichen Glückwunsch, Pigs! :-top

eatpigsbarf
05.08.2006, 10:07
Ganz lieben Dank! Ja, endlich vorbei :-) Bin auch wirklich froh!

jofo.
05.08.2006, 16:30
Habe da auch mal wieder eine Frage zu diesem Thema: ab wann genau darf man den Dr.-Titel eigentlich mit sich führen? Ich habe jetzt meine Dr.-Arbeit vollkommen fertig bestanden, mein Rigorosum erfolgreich bestanden. So, schön und gut, aber wir bekommen erst in einer offiziellen Feier Anfang November vom Dekan die offizielle Promotionsurkunde überreicht, bekommen vorher allerdings schon eine vorläufige Urkunde (ist höchstens 1 Jahr gültog und verliert mit Aushändigung der Original-Urkunde sowieso dann ihre Gültigkeit), wo Note etc. draufsteht. Die habe ich auch vorliegen.
So, aber darf ich mich jetzt schon Dr. XXX schimpfen? Oder geht das rechtlich erst, wenn die Original-Urkunde vorliegt? Weil Paß, Perso etc. darf ja dann auch erst geändert werden...

Da solltest du mal in der Promotionsordnung deines Vertrauens nachlesen. ;)

Und kann man sich den "Dr." wirklich in den Perso schreiben lassen? Ist ja kein Bestandteil des Namens in Toitschland.

Muriel
05.08.2006, 16:32
Doch, es sit Bestandteil des Namens, der Prof ist es nicht

eatpigsbarf
07.08.2006, 08:32
Da solltest du mal in der Promotionsordnung deines Vertrauens nachlesen. ;)



... Und wenn ich es in der Promotionsordnung meines Vertrauens nachlesen könnte, würde ich die Frage hier nicht posten... Auf die Idee war ich nämlich schon längst gekommen, habe dazu in dem Wisch aber nix gefunden :-/

Hoppla-Daisy
07.08.2006, 09:11
Und kann man sich den "Dr." wirklich in den Perso schreiben lassen? Ist ja kein Bestandteil des Namens in Toitschland.
Da kommt wieder die Sekretärin mit ihrer typisch deutschen, gründlichen Ausbildung in mir raus:

Der Doktortitel IST Bestandteil des Namens.
Der Titel Professor ist lediglich Berufsbezeichnung, KEIN Titel!

Daisy, in deren Prüfung es damals Bestandteil war, Adressfelder DIN-gerecht auszufüllen:

Herrn Prof.
Dr. Fitschepup
...
...
...

actin
07.08.2006, 09:59
Zitat:
Zitat von Hoppla-Daisy
Der Doktortitel IST Bestandteil des Namens.
Der Titel Professor ist lediglich Berufsbezeichnung, KEIN Titel!


So habe ich das auch mal gelernt: Der "Dorktor" werde erarbeitet, er sei Namensbestandteil und könne nicht aberkannt werden. Der Titel Professor sei eine Amtsbezeichnung, daher kein Namensbestandteil (also kein Eintrag im Personalausweis) und dürfe nach Aufgabe des Amts eigentlich auch nicht mehr geführt werden.

In Wikipedia steht, der "Doktor" sei zwar kein Namensbestandteil, könne aber im Personalausweis eingetragen werden:
>Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird.<




Zitat von Wikipedia Der Doktorgrad ist kein Bestandteil des bürgerlich-rechtlichen Namens (Namenszusatz) wie etwa ehemalige Adelstitel oder Adelsbezeichnungen (der 'Doktor' ist ein akademischer Grad, kein "Titel"). Unklar ist, nach Auffassung von Juristen, in diesem Punkt nur das zivilrechtliche Schrifttum. Zwar wird auch hier überwiegend der Rechtsprechung gefolgt, es gibt jedoch auch die Auffassung, "akademische Titel" gehörten zum Namen bzw. seien Namensattribute. Zu Irritationen kann dabei auch der Umstand beitragen, dass der Doktorgrad als einziger akademischer "Titel" in einen Pass und Personalausweis eingetragen werden kann. Das deutsche Personalausweis- und Passgesetz (PersAuswG § 1, PaßG § 4) behandelt den Titel aber ebenfalls nicht als Namenszusatz, da in diesem Fall eine spezifische Regelung nicht notwendig gewesen wäre. Zu beachten ist, dass der Doktorgrad nach Vorlage der Promotionsurkunde nur in der fachunbezogenen Bezeichnung DR (ohne Punkt) / Dr. h.c bzw. Dr. E.h eingetragen wird. Da der "Doktortitel" kein Namenszusatz ist, kann aus § 12 BGB (Namensrecht) nicht abgeleitet werden, die Nennung des "vollen Namens" müsse auch die Nennung des "Doktortitels" umfassen.


Professur (von lat. profiteri, „öffentlich bekennen“, „vortragen“) bezeichnet in Deutschland eine Stelle im Lehrkörper an einer Hochschule. In Deutschland ist die Amtsbezeichnung des Inhabers einer Professur Professor. Ein Professor ist daher in der Regel beamteter Wissenschaftler an einer Hochschule (auch: Hochschullehrer).

actin
07.08.2006, 10:01
Zitat:
Zitat von eatpigsbarf
......... bekommen vorher allerdings schon eine vorläufige Urkunde (ist höchstens 1 Jahr gültog und verliert mit Aushändigung der Original-Urkunde sowieso dann ihre Gültigkeit), wo Note etc. draufsteht. Die habe ich auch vorliegen.
So, aber darf ich mich jetzt schon Dr. XXX schimpfen?

Ich denke, Du darfst Dich jetzt schon Dr. nennen.

pampers
20.05.2009, 20:58
*herauskram*


und - darf man??????:-stud

McBeal
07.07.2011, 09:12
*reanimier*
Ich weiß, dass man Wikipedia nicht alles glauben darf, aber im o.g. Auszug steht ja, dass der Doktortitel als Namenszusatz eingetragen werden kann (was ich verstehe als: kann, nicht muss). Ich habe eben meine Promotionsurkunde abgeholt und dabei wurde mir gesagt, dass ich den Perso ändern lassen muss. Dazu habe ich aber ehrlich gesagt im Moment keine Lust, da es mir zu teuer ist, ich den neuen nicht mag, ich dann ja wohl auch den Reisepass noch ändern lassen müsste und (ich weiß, viel zu romantisch gedacht :-love ) Perso und Reisepass aktuell als Ausstellungsdatum das Datum der standesamtlichen Trauung tragen und ich sie deshalb gern noch so behalten würde. Also, kennt sich jemand aus? Muss ich den Titel eintragen lassen?

Danke im Voraus! :-)

LG
Ally

Rico
07.07.2011, 09:18
Nein.
Du musst ihn Deiner Ärztekammer mitteilen, weil die das in ihrer Meldeordnung so verpflichtend niedergeschrieben haben.
Dem Einwohnermeldeamt kannst Du ihn mitteilen und selbst wenn Du es tust dann musst Du nicht gleich deshalb einen neues Ausweis beantragen (wie bei Namensänderungen) sondern er ist dann halt auf dem nächsten Ausweis drauf, den Du dann kriegst wenn Dein Ausweis abläuft, Du ihn verlierst...

Achja... Glückwunsch :-)

McBeal
07.07.2011, 10:46
Nein.
Du musst ihn Deiner Ärztekammer mitteilen, weil die das in ihrer Meldeordnung so verpflichtend niedergeschrieben haben.
Dem Einwohnermeldeamt kannst Du ihn mitteilen und selbst wenn Du es tust dann musst Du nicht gleich deshalb einen neues Ausweis beantragen (wie bei Namensänderungen) sondern er ist dann halt auf dem nächsten Ausweis drauf, den Du dann kriegst wenn Dein Ausweis abläuft, Du ihn verlierst...

Achja... Glückwunsch :-)

Danke - für die Antwort und den Glückwunsch. :-)

LG
Ally

SuperSonic
07.07.2011, 15:34
*herauskram*


und - darf man??????:-stud
Ist schon eine Weile her, aber nachdem der Thread ohnehin schon ausgegraben wurde:
Akademische Titel darf man in der Regel erst mit Aushändigung der Urkunde führen!

Glückwunsch auch von mir, Ally!