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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühren nach dem PJ ?



_Lieschen_
05.08.2006, 07:02
Hallo zusammen,

möchte mich mal erkundigen, wie die Einführung der Studiengebühren an Euren Unis geregelt ist.

Ab SS 07 zahlen ja nun alle ( bei uns 500 Euro plus die normale Semestergebühr). Ausnahmeregleung, die Zeit des PJ. Ich bin offiziell am 21.01.2007 mit dem PJ fertig und will im April dann Hammerexamen schreiben.
Folglich muss ich mich zum SS 07 nochmal zurückmelden und dann 650 Euro bezahlen um zuhause zu sitzen und zu lernen und eine staatliche (!!!!)Prüfung abzulegen.

Laut Angabe unseres Dekanats ist jedoch die mündliche Prüfung eine Leistung der Uni und somit Studiengebührenpflichtig.

Das LPA sagt, es sei egal, ob man das Examen aus einem Urlaubssemester heraus macht ( dieses wäre nämlich auch von den Studiengebühren ausgenommen). Aber unser Studiensekretariat verneinte diese Möglichkeit. ( Warum auch immer, meineer Meinung nach hat das Sekretariat nur die Aufgabe mich nach erfolgter letzter Prüfung zu exmatrikulieren)

Nun meine Frage, ob jemand von Euch schon Erfahrungen gesammelt hat, wie und wo man erfolgreich Beschwerde einlegen kann, welche Strategien aussichtsreich sind.

Für mich ist das alles wirklich nicht nachvollziehbar.

:-nix Lieben Gruß Lieschen

Feuerblick
05.08.2006, 07:33
Ich weiss ja nicht, wie es sich mit dem Hammerexamen verhält, aber meines Wissens musste man für unser Drittes nicht unbedingt mehr immatrikuliert sein. Problem ist nur: Das kann dir alleine das LPA sagen und wenn ich mir das immer so anhöre, dann fürchte ich, dass die selbst noch keinen Plan von irgendwas haben....:-nix

abcd
05.08.2006, 08:50
Jo ich hatte mich für´s 3. Stex nicht mehr zurückgemeldet. Also bis 31.3. Student und im Mai Prüfung. Aber ne verbindliche Aussage wirst Du hier wohl leider nicht finden.
Wär schon der Hammer ;-), wenn Ihr Euch für´s Hammerexamen nochmal zurückmelden müsstet.
Vorteile des Rückmeldens (je nach Alter): studentische Krankenversicherung, Mensa, Bibliotheksnutzung.. ....

Gwendoline
05.08.2006, 08:53
Vorteile des Rückmeldens (je nach Alter): studentische Krankenversicherung, Mensa, Bibliotheksnutzung.. ....

... und kein "Loch" im Lebenslauf...!

teletubs
05.08.2006, 11:51
wir mussten hier weiter immatrikuliert sein. ich denke, dass ist von LPA zu LPA unterschiedlich! :-nix

aber würdest du nicht einen teil der studiengebühren zurückbekommen,w enn du offiziell ge-ext wirst udn dann deinen studi-ausweis abgibst???

Hellequin
05.08.2006, 12:32
@_Lieschen_: Welches Bundesland ist das denn? Bei uns wird das meines Wissens nach so gehandhabt, das man nur noch Studiengebühren zahlen muss, wenn man an Lehrveranstaltungen teilnimmt. Evtl. mal den betreffenden Gesetzestext zu Rate ziehen und ggf. mal im Bildungsministerium nachfragen, was die dazu meinen.

Loewenzahn
05.08.2006, 14:26
aber würdest du nicht einen teil der studiengebühren zurückbekommen,w enn du offiziell ge-ext wirst udn dann deinen studi-ausweis abgibst???

Ich werde ende Oktober 2006 mein 3.Stex absolvieren, um auf nummer sicher zu gehen habe ich mich für den WS06/07 rückgemeldet und Studiengebühren bezahl 640 Euro :-???

Es wäre wirklich sehr toll wenn ich im Falle meines bestehens noch ein Teil des Betrages zuräckfordern könnte, aber ich denke mir erstmal bestehen, dann schau ma mal :-)

PancCa
05.08.2006, 15:31
Man kann sich nach dem PJ normal bei der Uni zurückmelden und sich dann für dieses Examensemester beurlauben lassen. Dann muss man keine Studiengebühren bezahlen (jedenfalls in BaWü). Das Stex konnte man bisher auch während eines Urlaubsemesters schreiben und dies wird wohl auch so bleiben.
Sonst müssten ja auch die, die ein Lernsemester nach dem PJ einlegen und in dieser Zeit keine universitäre Veranstaltung besuchen, Studiengebühren an die Uni entrichten.

Festus
07.08.2006, 08:17
Mir (LPA NRW, Uni Aachen) wurde von beiden seiten ganz klar gesagt, dass ich mich fürs dritte zurückmelden musste. Zum glück war das noch vor der zeit der studiengebüren...

PEACEKEEPER
08.08.2006, 16:59
Mir (LPA NRW, Uni Aachen) wurde von beiden seiten ganz klar gesagt, dass ich mich fürs dritte zurückmelden musste. Zum glück war das noch vor der zeit der studiengebüren...

Hey

Bin zwar nicht mehr betroffen, aber einige Komolitonen.
Laut deren Aussage muss man sich auf alle Fälle für die Prüfung zurückmelden.
Man kann aber laut Dekanat einen Härtefallantrag stellen, der dann wohl auch durch geht.
Am besten mal in eurem Dekanat hören, was die dazu sagen.

Gruss