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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf ein Arzt alles machen ?



Just Smile :-)
05.08.2006, 20:15
Hallo,

habe mal eine Frage: Was genau darf ein Humanmediziner nach Abschluß seines Staatsexemens eigentlich direkt machen? Wäre es theoretisch denkbar, dass er sich eine Praxis einrichtet und z. B ambulant Warzen entfernt? Zähne entfernt ?
Ich frage mich das deshalb, weil es angeblich (!!) da einen komischen Fall gibt, in dem eine Person ( gerade abgeschlossenes Studium) mit einem niedergelassenen Oralchirurg arbeitet. Der eine stanzt Konochen aus dem Becken raus und der andere bringt es in den Kiefer ein.. Darf der das eigentlich?

alex1
05.08.2006, 20:35
Man darf im Prinzip schon alles machen. Man hat halt keine Kassenzulassung und man darf sich auch nichts anderes als nur Arzt nennen.

nightingale
05.08.2006, 21:15
Wenn der andere Kollege eine Weiterbildungsermächtigung hat, warum nicht? :-stud

Ansonsten muss arzt erst seinen Facharzt machen, bevor er sich niederlassen kann.

vlsime
06.08.2006, 12:11
Ansonsten muss arzt erst seinen Facharzt machen, bevor er sich niederlassen kann.

Stimmt so nicht. Jeder approbierte Arzt kann sich ein Schild an die Haustür nageln und selbständig Sprechstunden anbieten. Aber er wird keine Kassenzulassung bekommen, d.h. zumindest von den gesetzlichen Krankenkassen keinen Cent für seine Arbeit bekommen.

Just Smile :-)
06.08.2006, 18:15
und ab wann bekommt der Arzt seine zulassung?

Die Niere
06.08.2006, 18:23
und ab wann bekommt der Arzt seine zulassung?Wenn er seinen Facharzt gemacht hat und eine Zulassung beantragt und bewilligt bekommen hat.

gruesse, die niere

Just Smile :-)
06.08.2006, 20:33
Okay, das heißt dann in diesem konkreten Fall, dass da was nicht stimmen kann... Da der erst-gerade-fertig-geworden-Arzt wie bereit berichtet den Patienten Knochen entnimmt und das irgendwie abrechnen kann, obwohl er weder FA Chirurgie oder so hat und demnach auch keine Kassenzulassung beantragen kann... Ich bleib dabei..ist alles ein wenig komisch :-)

test
06.08.2006, 20:42
Er kann angestellter Arzt bei einem niedergelassenen mit Kassenzulassung sein. Das geht. Dann bekommt er ein Gehalt von demjenigen und derjenige kann auch seien Leistungen bei der Kasse abrechnen.

Just Smile :-)
07.08.2006, 08:06
ähm, okay. Aber er arbeitet doch mit einem Zahnarzt zusammen... Das Behandlungsspektrum eines ZA beinhaltet keine chirurgischen Eingriffe am Beckenkamm. (Es sei denn er ist Kieferchirurg).

Festus
07.08.2006, 08:13
Wenn die Praxis eine Privatpraxis ist darf er alles (!) was er sich zutraut.

Nur halt mit der Kasse abrechnen ist vor dem FA und der Zulassung nicht.