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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wann kann man sich in Wien einschreiben?



sharklady
06.08.2006, 14:16
Hi,
ich hab in Wien einen Studienplatz bekommen, wollte zwar nach Innsbruck aber egal.
Hab auch schon paarmal mit der Uni telefoniert und hab immer verschiedene Antworten bekommen. EInmal, dass man sich erst nach Ablauf der Frist vom 18.9 einschreiben kann, und eine andere Mitarbeiterin sagte mir, dass ich kommen kann wann ich will.
Was stimmt jetzt, bin total verwirrt, würd mich freuen wenn einer von euch da Bescheid wüsste.

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Cjara
06.08.2006, 14:56
Hallo,

bei der Ergebnisabfrage steht:
"Sie müssen binnen 20 Kalendertagen nach Beginn der Zulassungsfrist Ihren Platz beanspruchen. Entweder indem Sie in dieser Zeit die Zulassung vornehmen oder per Email/Fax eine formlose Annahmeerklärung abgeben und die Zulassung später vornehmen."
1. August ist in Wien Beginn der Zulassungsfrist.

Öffnungszeiten Studienabteilung (dürft das richtige sein, habs von da meduni-wien hp):
MO–MI, FR 9:00–12:00
DO 14:00–17:00

Dürfte für sich sprechen, ab zur Uni mit dir :-winky man sieht sich im Herbst

Liebe Grüße
Karin

Dr. Pschy
06.08.2006, 15:01
Wichtig ist, dass der Studienbeitrag bereits verbucht sein muss! Erst danach ist die Inskription moeglich. Ist das geschehen, isses ab sofort moeglich.

Cjara
06.08.2006, 15:15
Wichtig ist, dass der Studienbeitrag bereits verbucht sein muss! Erst danach ist die Inskription moeglich. Ist das geschehen, isses ab sofort moeglich.

OK danke, an das hätte ich nicht gedacht. Blöde Frage nebenbei, wo gibts Infos über KontoNr, Verwendungszweck... ?

Liebe Grüße
Karin

PS: Bei der Zulassung fürs WS 2006/2007 auf da HP stehn nur folgende Punkte:
-gültiges Reisedokument oder Staatsbürgerschaftsnachweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.b. Führerschein, Personalausweis)
-Nachweis der Universitätsreife durch ein Reifeprüfungs-, Berufsreifeprüfungs- oder Studienberechtigungszeugnis oder ein gleichwertiges ausländisches Reifezeugnis >> siehe Länderliste-pdf
-falls erforderlich: Nachweis des Rechts zur unmittelbaren Zulassung zum Studium
-falls erforderlich: Nachweise über Ergänzungsprüfungen, insbesondere Deutsch, und Zusatzprüfungen im Sinne der Universitätsberechtigungsverordnung (UBVO 1998, BGBl II Nr. 44/1998 idgF)
-Österreicher: Sozialversicherungsnummer (Versicherungskarte oder Krankenschein)
-Lichtbild

Cjara
06.08.2006, 15:26
Doppelbeitrag :-dance

hab grad das auf da hp gefunden, dürfte sich erledigt haben:

Studienbeitrag

Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen und Dokumente erhalten Sie einen Erlagschein. Mit diesem Erlagschein zahlen Sie den Studienbeitrag ein. Die Verbuchung des Studienbeitrages auf dem Studienbeitragskonto der Medizinischen Universität Wien ist Voraussetzung für die Zulassung zum Studium.

lg karin