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24.07.2002, 13:13
habe gehört, dass man wenn der prüfer in der mündlichen prüfung jemand ist, mit dem man schon schlechte "erfahrungen" gemacht hat, dass man dann ein befangenheitsantrag stellen kann.
hat jemand ahnung, wie so etwas funktioniert????

Dr.Dolor
24.07.2002, 14:11
So einfach geht das alles nicht :-)

Es gibt ja immer eine Menge Dozenten, die man nicht ausstehen kann oder die schonmal eine fiese Tour in einer mündl. Prüfung abgezogen haben. ABER: Das ist noch lange kein Grund, einen "Befangenheits-Antrag" zu stellen. Das geht nämlich nur bei wirklich triftigen Gründen. Antipathie oder ein dummer Spruch reichen da bei weitem nicht aus...

In den mündl. Physikumsprüfungen sind die allermeisten Dozenten aber oft viel nachsichtiger und humaner, zweitens ist die Wahrscheinlichkeit einen bestimmten Prüfer zu bekommen doch eher gering.
Mogelt euch nicht immer so durch, wer was kann, soll es auch zeigen können, ein bisschen Selbstbewusstsein tut da ganz gut und man kann ja nicht immer den Weg des geringsten Widerstandes gehen, oder?

;-)
Gruss, Daniel.

25.07.2002, 01:24
Nur mach mal ne Pause, ja?!

Die Überlegung, einem anerkanntem Furz im Mündlichem aus dem Weg zu gehen, hat nichts mit dem "Weg des geringsten Widerstandes" und "Mogeln" zu tun, OK?

Ich hoffe sehr, daß es die Möglichkeit gibt, einem wie mein ehem. Prüfer im Physikum, eine auszuwischen gibt! Die Typen sollen unser Wissen abfragen, die "Antipathien" und "dumme Sprüche" können sie für ihr zuhause behalten!

Nebenbei: Wenn einer als Student heute, so viel Verständnis für diese Psychopathen hat, träumt er vielleicht, würde ich sagen, von der Rolle des Prüfers morgen, oder?

Gnade den künftigen Studenten! ;-)

Herpes

Dr.Dolor
25.07.2002, 08:28
Hallo Herpes,

ich habe in meiner bissherigen Laufbahn schon nahezu jede mündl. Nachprüfung mitgemacht, die es im Programm gab; darunter waren auch sicherlich mal etwas "kompliziertere" Prüfer und die Gerüchte über dumme Sprüche oder fiese Aktionen machten die Vorbereitung auf diese Prüfungen nicht leichter.

Unbestritten gibt es natürlich auch echte Penner, die eine persönliche Freude dabei empfinden, Studenten rauszuprüfen, aber die Qualität einer Prüfung unterliegt doch sehr der subjektiven Empfindung; Oftmals hat das Wissen einfach nicht gereicht und dann muss man fair bleiben. Ich will doch nur sagen, dass ein "Befangenheits-Antrag" ein Mittel ist, welches nur im NOtfall verwendet werden sollte. Gegen dumme Sprüche sollte man im Laufe seines Studiums etwas Fell bilden, so sinnlos diese auch sind. Sprüche wirst Du immer hören und dieses Studium ist ja kein Kindergeburtstag!
Bei gravierenden Vorfällen (persönliche Dispute zB. durch Mitarbeit in Kommissionen/Fachschaft, sexuelle "Indifferenzen" oder familiäre Absonderlichkeiten ) steht es natürlich ausser Frage, einen Antrag auf Befangenheit zu stellen. Einen anderen Prüfer zu fordern, nur weil man glaubt, er haben Dich "auf dem Kieker" oder weil er Dich schonmal etwas härter geprüft hat ist meiner Meinung nach kein Grund!

Persönlich halte ich nichts davon, auf der anderen Seite der Prüfung zu stehen. Darum werde ich einer Karriere an der Uniklinik aus dem Wege gehen und mit einem Job als normaler Durchschnitts-Anästhesist an einem Durchschnitts-Krankenhaus völlig zufrieden sein. Deine "Vorhersage" bezüglich meiner Prüfungsmodalitäten sind also in Unkenntnis meiner Person leider total falsch :-)

Letztlich ist es mir auch egal, wer hier wen wie und warum prüft oder nicht prüft - ich wollte in diesem Thema einfach meine Meinung sagen und hoffe, das einige verstehen werden, dass der Umweg über einen Befangenheits-Antrag (der übrigens begründet und geprüft wird) oftmals die grössere Hürde ist, als einfach den sauren Apfel der regulären Prüfung zu verspeisen.

In diesem Sinne,
Gruss - Daniel.