Fino
16.08.2006, 22:12
Nehmen wir mal an, Ihr muesstet bei einem (paediatrischen) Verbrennungs-/Verbruehungsopfer angeben, wieviel Prozent der Koerperoberflaeche verbrannt/verbrueht sind.
Meine Frage nun:
werden in diese Berechnung auch schon Verbrennungen von Grad 1 (Roetung und Schwellung der Haut) mitberuecksichtigt, oder wird erst ab einschliesslich Grad 2 (Blasenbildung) kalkuliert?
Meine Frage nun:
werden in diese Berechnung auch schon Verbrennungen von Grad 1 (Roetung und Schwellung der Haut) mitberuecksichtigt, oder wird erst ab einschliesslich Grad 2 (Blasenbildung) kalkuliert?