tamany
17.08.2006, 12:16
Hallo!
Habe den genau gleichen Beitrag vor nen paar Tagen schon einmal gepostet, aber keine wirklichen Antworten erhalten. Deswegen versuchs ich noch einmal und hoffe ihr habt ihn das erste mal einfach überlesen und könnt mir jetzt alles genau beantworten. :-D
Hab nun auch meinen Ablehnungsbescheid bekommen und beim näheren hinschauen entdeckt, dass ich die Reihenfolge meiner Hochschulen im AdH noch einmal ändern kann. Natürlich habe ich gleich bei der ZVS nachgelesen, was es damit auf sich hat. Aber so wie immer blicke ich doch nicht so ganz durch
1. Also, wenn ich nun nachträglich meine Hochschul-Rangliste ändere, hat das dann irgendwelche Auswirkungen bei Hochschulen, die eine Vorauswahl haben? z.B. habe ich Mainz auf Rang 2 (Vorauswahl 1.-3.Ortspräferenz), möchte aber eigentlich überhaupt nicht dort hin. Wenn ich Mainz nun auf auf Rang 6 verschiebe, komme ich doch trotzdem noch in die Vorauswahl, oder?
2.So, ich habe auch vorhin dann noch einmal hier im Forum die ZVS-Regeln gelesen. Zitat: An welcher Stelle man eine Uni in der Quote für das Auswahlverfahren der Hochschulen nennt spielt keine Rolle, solange das von der jeweiligen Uni nicht anders gefordert wird.
und bei der ZVS finde ich nun folgendes zur Erklärung des neuen BOB-Verfahrens:Da im AdH die Möglichkeit besteht auch an mehreren Hochschulen die Auswahlkriterien für einen Studienplatz zu erfüllen, erfolgt die endgültige Zulassung immer für die an vorderster Stelle genannte Hochschule. Somit kann es sinnvoll sein die Reihenfolge der Ortswünsche noch einmal zu ändern.
VERWIRRUNG!!!
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank
Habe den genau gleichen Beitrag vor nen paar Tagen schon einmal gepostet, aber keine wirklichen Antworten erhalten. Deswegen versuchs ich noch einmal und hoffe ihr habt ihn das erste mal einfach überlesen und könnt mir jetzt alles genau beantworten. :-D
Hab nun auch meinen Ablehnungsbescheid bekommen und beim näheren hinschauen entdeckt, dass ich die Reihenfolge meiner Hochschulen im AdH noch einmal ändern kann. Natürlich habe ich gleich bei der ZVS nachgelesen, was es damit auf sich hat. Aber so wie immer blicke ich doch nicht so ganz durch
1. Also, wenn ich nun nachträglich meine Hochschul-Rangliste ändere, hat das dann irgendwelche Auswirkungen bei Hochschulen, die eine Vorauswahl haben? z.B. habe ich Mainz auf Rang 2 (Vorauswahl 1.-3.Ortspräferenz), möchte aber eigentlich überhaupt nicht dort hin. Wenn ich Mainz nun auf auf Rang 6 verschiebe, komme ich doch trotzdem noch in die Vorauswahl, oder?
2.So, ich habe auch vorhin dann noch einmal hier im Forum die ZVS-Regeln gelesen. Zitat: An welcher Stelle man eine Uni in der Quote für das Auswahlverfahren der Hochschulen nennt spielt keine Rolle, solange das von der jeweiligen Uni nicht anders gefordert wird.
und bei der ZVS finde ich nun folgendes zur Erklärung des neuen BOB-Verfahrens:Da im AdH die Möglichkeit besteht auch an mehreren Hochschulen die Auswahlkriterien für einen Studienplatz zu erfüllen, erfolgt die endgültige Zulassung immer für die an vorderster Stelle genannte Hochschule. Somit kann es sinnvoll sein die Reihenfolge der Ortswünsche noch einmal zu ändern.
VERWIRRUNG!!!
Wer kann mir helfen?
Vielen Dank