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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der Zivi und das Medizinstudium



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Scienceman
23.08.2006, 12:29
Guten Tag,
ich war heute bei meiner Musterung und wurde als tauglich (T2) eingestuft. Da ich nicht vorhabe zum Bund zu gehen und somit als Kriegsdienstverweigerer gelte, muss ich aufgrund meiner Tauglichkeit den Ersatz- bzw. den Zivildienst leisten. Leider hab ich irgendwie noch nicht den Durchblick, was das Regelement betrifft. Ich habe also mehrere Fragen, die zu klären sind und da mein Zivi-Berater nicht erreichbar ist, hoffe ich, dass sich einige von euch mit meiner Situation auskennen und mir somit Ratschläge geben können. Die Suchfunktion konnte auf meine teilweise spezifischen Fragen nichts ausspucken.
Ich werde mein Abitur 2007 machen, Abiturzeugnis gibts bei mir am 28.06.07 (Niedersachsen). Bis einschließlich 30.06.2007 bin ich vom Zivi (atm noch Wehrdienst, da ich bis jetzt kein Verweigerungsschreiben abschickt habe) zurückgestellt.
Ehrlich gesagt wollte ich mich für das WS 2007 bewerben und möglichst auch noch anfangen. Da nun der Zivi "dazwischen" gerutscht ist, bin ich ein wenig verwirrt.
Angenommen ich bewerbe mich für das Medizinstudium über die heißgeliebte ZVS und werde angenommen (ob nun AdH o.ä. -völlig egal), wie siehts dann mit meinem Zivi aus? Kann ich den zurückstellen mit der Begründung, dass ich im WS 07 mit HM anfangen will?
Es ist nicht so, dass ich gegen den Zivi an sich etwas habe, ich bin gerne bereit die 9 Monate mit Freude durchzuziehen. Es geht mir nur darum, dass ich möglichst schnell anfange zu studieren, zumal das Medizinstudium auch relativ lange dauert.
So das waren einige der Fragen, ich habe noch weitere aber die stelle ich, wenn mir geholfen wird und wie die Situation sich entwickelt.

Hoffe ihr könnt mir helfen, gerade jetzt in der Zeit wo einige Bescheide etc. kommen und in den letzten Tagen/Wochen nichts anderes hier am Start war.

MfG
Firezz

Michael72
23.08.2006, 12:35
Soweit ich weiss, muss man schon eine Weile studiert haben (3 Jahre?), um vor Wehr-/Zivildienst geschützt zu sein. Du behälst aber den Dir zugeteilten Platz und kannst direkt im Anschluss an den Zivi studieren.

Scienceman
23.08.2006, 12:39
Hi,
danke für die rasche Antwort :).
Bist du dir da sicher? Ich meine, dass man den Zivi bei Studiumplatzvorweis "verschieben" kann oder ist das totaler Humbug?
Ich meine das so:
Nach Abi bewerben bei der ZVS, Studiumplatzerhalt, Zivi "verschieben" und darauf plädieren, dass man nach dem Studium bereit ist für den Zivi?


Die andere Sache:
Ich würde also den Studiumplatz von 07 behalten (wenn ich einen kriege), den Zivi mache und somit erst nen Jahr später anfange?

Greetz
Firezz

MarkusM
23.08.2006, 12:45
Nach Abi bewerben bei der ZVS, Studiumplatzerhalt, Zivi "verschieben" und darauf plädieren, dass man nach dem Studium bereit ist für den Zivi?


Die andere Sache:
Ich würde also den Studiumplatz von 07 behalten (wenn ich einen kriege), den Zivi mache und somit erst nen Jahr später anfange?

Greetz
Firezz

Letzeres ist richtig. Und mal ehrlich. Würdest Du als approbierter Arzt für nen Zivi-Lohn (ähm sorry... "Aufwandsentschädigung") arbeiten?

Ich stell mir das gerade lustig vor. "Das ist unser neuer Zivi. Dr. soundso". :-))

Scienceman
23.08.2006, 12:47
Letzeres ist richtig. Und mal ehrlich. Würdest Du als approbierter Arzt für nen Zivi-Lohn (ähm sorry... "Aufwandsentschädigung") arbeiten?

Ich stell mir das gerade lustig vor. "Das ist unser neuer Zivi. Dr. soundso". :-))

Naja, angenommen ich könnte den Zivi verschieben, weil ich halt den Studiumplatz nachweisen kann zum WS 07. Während der 6 Jahre Med-Studium kann viel passieren. Ich meine damit z.B. Heiraten somit wäre ich vom Zivi befreit, verstehst du?



lg firezz

MarkusM
23.08.2006, 12:49
Naja, angenommen ich könnte den Zivi verschieben, weil ich halt den Studiumplatz nachweisen kann zum WS 07. Während der 6 Jahre Med-Studium kann viel passieren. Ich meine damit z.B. Heiraten somit wäre ich vom Zivi befreit, verstehst du?
Ganz doof sind die nicht und werden solche Dinge vermeiden wollen. Deswegen wirst Du den Zivi sofort ableisten müssen.

Titania
23.08.2006, 12:50
Das mit dem Hieraten versteht Markus nicht. Der heiratet in den nächsten 10-12 Jahren nicht ;-) :-D

MarkusM
23.08.2006, 12:51
Das mit dem Hieraten versteht Markus nicht. Der heiratet in den nächsten 10-12 Jahren nicht ;-) :-D
Da geb ich Dir recht. Außerdem hab ich meinen Zivi schon gemacht :-D

Titania
23.08.2006, 12:52
Tja, ich werde wohl nie einen machen müssen :-D

Dr. Pschy
23.08.2006, 12:54
Wenn du tauglich gemusterst wurdest, stehen die Chancen schlecht. Das haettest dir vorher ueberlegen muessen - mit ein paar Attesten ist es heutzutage kein Problem mehr, sich ausmustern zu lassen, zumal wenn man in der Musterung gleich klipp und klar sagt man wolle im Falle des Falles Zivi machen.

Jetzt wirst du in den sauren Apfel beissen muessen. Mein Tipp: Bewirb dich zum WS 07 fuer HM, wenns klappt ist dir der Platz auch im WS 08 sicher. Dann zieh die 9 Monate durch, mit etwas Geschick kannst dir sogar paar Euronen auf die Seite legen. Und mach den Zivi am besten direkt im KH, evtl. kannst noch was brauchbares fuer spaeter mitnehmen.
Noch eine Anmerkung: Das Jahr Zivi ist in keinem Fall verschenkt. Es bringt dich auf jeden Fall weiter, und wenns nur die Erfahrungen sind. Und mal ehrlich: Ob man jetzt mit 28 oder 29 zu arbeiten anfaengt, ist auch schon wurscht.

DeKl
23.08.2006, 13:16
es gibt auch noch die möglichkeit einen wehrersatzdienst abzuleisten in einer hilfsorganisation oder einer freiwilligen feuerwehr. da erscheint man dann einmal in der woche bei so einem gruppenabend, hilft da ein bißchen mit, vielleicht fährt man mal zu einem einsatz, mit denen kann man eigentlich immer reden. wäre noch eine alternative. das ganze geht dann jedoch, soviel sei gesagt, über 7 jahre. aber nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

maddin_J
23.08.2006, 13:22
Ich fang in genau 2,5 Wochen mit meinem Zivi als Rettungshelfer an.
Für mich ist das in keinem Fall eine Last... man arbeitet mal einige Monate in dem Métier, in das man sich dann weiterorientiert und sieht überhaupt man, auf was man sich da einlässt.
Und Dr Pschy hat da ganz recht, die Leute mach sich nach der Schule viel zu viel Stress... jetzt ist man noch jung und hat die Möglichkeit Dinge zu machen, die man nicht mehr auf die Reihe kriegt, wenn man mit dem Studium begonnen hat und danach erst recht nicht...
Ich überleg mir zur Zeit ob ich nachm Zivi noch ein Jahr ins Ausland gehen sollte...

Scienceman
23.08.2006, 13:58
Hey,
vielen Dank für eure Antworten. Wie gesagt, ich bin bereit den Zivi zu leisten nur halt ich es für wichtig schnell mit dem Studium anzufangen. Da viele mir raten das ruhig angehen zu lassen und im Prinzip nicht wirklich ein Grund besteht das eine Jahr früher anzufangen, denke ich , dass ich das mit dem Zivi auch so durchziehen werde. Ich wollte mich halt einfach informieren, wie das mit dem Zivi geregelt ist. Vielleicht kann der ein oder andere ja noch was genaueres dazu sagen.


@Maddin : Das habe ich mir auch schon angeguckt. Bist du beim ASB oder bei der Johanniter ? Weißt du ob es eine Bezahlung gibt?


Grüße

Firezz

Xylamon
23.08.2006, 14:17
Der Lohn ist für die Zivis gleich... wegen der Plätze würd ich mich frühzeitig bewerben, speziell für beliebte Stellen im RD und Jugendeinrichtungen gibt es häufig einen starken Ansturm.

maddin_J
23.08.2006, 15:26
@Firezz

Also ich bin beim Rettungsdienst vom DRK und es ist eben beim Zivi weniger Bezahlung, als eben die Aufwandsentschädigung.
Wenn du dein abi nächstes Jahr machst, würd ich mich am besten jetzt demnächst bewerben.

Asebie
23.08.2006, 16:16
Die Antwort ist in deinem Fall glasklar: Du wirst nach deinem Abi sofort zum Zividienst eingezogen! Keine Chance!

Du kannst dich nicht zwecks Studium zurückstellen lassen, auch wenn du einen Studienplatz nachweisen kannst, denn nach §12 WPflG gilt:

(4) Vom Wehrdienst soll ein Wehrpflichtiger auf Antrag zurückgestellt werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, wirtschaftlicher oder beruflicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde. Eine solche liegt in der Regel vor,

1.
wenn im Falle der Einberufung des Wehrpflichtigen

a)
die Versorgung seiner Familie, hilfsbedürftiger Angehöriger oder anderer hilfsbedürftiger Personen, für deren Lebensunterhalt er aus rechtlicher oder sittlicher Verpflichtung aufzukommen hat, gefährdet würde oder

b)
für Verwandte ersten Grades besondere Notstände zu erwarten sind,



2.
wenn der Wehrpflichtige für die Erhaltung und Fortführung eines eigenen oder elterlichen Betriebes unentbehrlich ist,

3.
wenn die Einberufung des Wehrpflichtigen

a)
eine zu einem schulischen Abschluß führende Ausbildung,

b)
ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium, in dem zum vorgesehenen Diensteintritt das dritte Semester bereits erreicht ist, oder zu einem Drittel absolvierten sonstigen Ausbildungsabschnitt oder

c)
eine bereits begonnene Berufsausbildung


unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Im Klartext: Du musst im dritten Semester sein, um eine Rückstellung zu erhalten. Diese gilt aber maximal bis zum 25 Lebensjahr, dann musst du 8auch im Studium) eingezogen werden, da gilt:

6) In den Fällen des Absatzes 4, ausgenommen Satz 2 Nr. 1 Buchstabe b und Nr. 3, darf der Wehrpflichtige vom Grundwehrdienst höchstens so lange zurückgestellt werden, dass er noch vor der für ihn nach § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 maßgebenden Altersgrenze einberufen werden kann. In Ausnahmefällen, in denen die Einberufung eine unzumutbare Härte bedeuten würde, kann er auch darüber hinaus zurückgestellt werden.

Diese Altersgrenze ist 25 mit einer Ausnahme: Du könntest nach dem Beenden deines Studiums noch militärfachlich verwendet werden:

§ 5 Grundwehrdienst
(1) Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Dienstbeginn festgesetzten Zeitpunkt

1.
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie

a)
wegen einer Zurückstellung nach § 12 nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden konnten und der Zurückstellungsgrund entfallen ist,

b)
wegen eines ungenehmigten Auslandsaufenthalts (§ 3 Abs. 2) nicht bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres herangezogen werden konnten,

c)
nach § 29 Abs. 6 Satz 1 als aus dem Grundwehrdienst entlassen gelten und nach Absatz 3 Satz 1 eine Nachdienverpflichtung zu erfüllen haben oder

d)
nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden;



2.
das 32. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen ihrer beruflichen Ausbildung während des Grundwehrdienstes vorwiegend militärfachlich verwendet werden;
3.
das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie wegen einer Verpflichtung zur Leitung eines Dienstes als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz (§ 13a) oder wegen einer Verpflichtung zur Leistung eines Entwicklungsdienstes (§ 13b) nicht vor Vollendung des 23. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen worden sind.


Diese militärische Verwendung gilt für Ärzte und Apotheker, und alles was für den Wehrdienst gilt, gilt auch für den Zividienst.

Soviel zum rechtlichen Rahmen.

Klare Empfehlung: Bewerbung zum Wise 07 und Studiumsbeginn im WiSe 08

Mfg
Asebie

Scienceman
23.08.2006, 21:43
Respekt und herzlichsten Dank von mir, weißt gar nicht, wie froh ich über deine Antwort bin.

Thx und Lg
Firezz

Scienceman
24.08.2006, 00:25
Hi,
ich hab mir noch einiges dazu überlegt...
Ich werde auf jeden Fall euren Ratschlag befolgen und mich schon fürs WS 07 bewerben. Aber mal angenommen, dass ich nicht über die Abibestenquote sondern , wenn dann übers AdH einen Platz erhalten würde. Da ich weiß, dass ich solche Unis angeben werde, die auch Auswahlgespräche führen, stellen sich mir Zweifel ob ich dann nicht in gewisser Weise handicapped bin? Ich mein die Ärzte im Gespräch bzw. die Uni vorher wird mich abhaken und meinen : "Try it next Year" o.ä. und mir nicht groß eine Chance lassen den Studiumplatz zu kriegen, als wenn ich keinen Zivi dazwischen hätte. Es klingt alles theoretisch, aber sowas kann durchaus passieren. Oder gibt es etwa Reglungen, von wegen Zivileistenden kommen nicht ins AdH o.ä. (was ich mir nicht vorstellen kann)?
Brauch also mal wieder nen paar Ratschläge .. :)

Grüße
Firezz

maddin_J
24.08.2006, 10:39
Also ich selber bin im AdH von vier Unis... die gehen aber allesamt nicht nach Auswahlgesprächen.
Wenn es also wirklich mal soweit ist und du zum Gespräch geladen wirst, würd ich das mitm Zivi einfach nicht erwähnen... und selbst wenn, ich kann mir nicht vorstellen, dass man das zum Handicap machen würde, wenn man die Situation genau erklärt.

bl3pp02oo0
24.08.2006, 13:20
Hallo! :-)

Also ich bin in der genau der gleichen Situation wie Du, bloß dass ich dieses Jahr mein Abitur gemacht habe.

Mein Vorschlag wäre, dass du dich gleich für das WS bewirbst. Erstens hast du, wenn du einen Studienplatz bekommst, den für das nächste Jahr sicher und kannst dich viel früher als alle anderen darauf einstellen. (Wohnung etc.)

Ich weiß nicht, was du für ein Abi machen wirst, aber angenommen du wirst zu dem WS nicht angenommen, hast du immernoch die Möglichkeit dich für das folgende SS und das danach folgende WS wieder zu bewerben. Heißt also, dass deine Chancen größer werden, wenn du ein "knappes" Abi machst.

So und nun zum Zivildienst. Die Vorschläge die bisher kamen mit der 7-jährigen Zeit abends einmal ein Bier trinken halte ich für sinnlos.

Erstens habe ich auch einen Bekannten, der bei der Feuerwehr ist und auch kein Zivi machen muss. Der dachte auch, er hat ein schönes Leben bis die Vogelgrippe kam und er VERPFLICHTET wurde mitten in seinen Abiturvorbereitungen zu helfen! Also da würde ich sehr vorsichtig sein. Zum anderen möchtest du mit Sicherheit nicht noch 7 Jahren an so eine Institution gebunden sein.

Der Zivildienst im KH hat den Vorteil, dass du wirklich mal was von der Matiere siehst und zum zweiten kannst du dir deinen Dienst schon als Pflegepraktikum anrechnen lassen. (wenn du auf einer Station machst - nicht OP oder Rettungsdienst etc.)
Damit hast du also schonmal eine Last weniger und kannst dich zurücklehnen, wenn deine Mitstudenten das Praktikum ableisten müssen :-)

Und genau das ist auch mein Plan.

MFG


P.S: Was das AdH angeht. Selbst bei Bewerbungsgesprächen oder Test weiß keiner,dass du ja noch Zivi machst. Doof wäre es nur, wenn dich jemand direkt danach fragt! Da viele Unis gar nichts machen, einige nur Tests und ganz wenige ein Gespräch fordern ist die Chance also klein, dass du durch den Zivi ein Handicap hast :-)