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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzierung der ersten Monate???



lille_dronning
23.08.2006, 22:26
Tut mir leid, wenn es hier so ein Thema schon mal irgendwo gibt, aber die Suchfunktion funktioniert im Moment nicht (zumindest ist sie nicht da, wo sie sonst ist). :-nix

Aber zu meiner Frage. Ich bin während meines Studiums auf Bafög angewiesen, habe das auch schon mal ausrechnen lassen, ich werde wahrscheinlich sogar den Höchstsatz bekommen. Aber man kann Bafög ja erst beantragen, wenn man einen Studienplatz hat, was man im WS ja erst im September weiß, aber im Oktober fängt ja schon das Studium an... So schnell ist der Antrag ja niemals durch! Man bekommt also wahrscheinlich erst einige Zeit nach Studienbeginn Bafög, was für mich ziemlich problematisch ist, weil ich nicht weiß, wie ich dann die ersten Monate über die Runden kommen soll... Hat hier jemand ähnliche Probleme und irgendwelche Ideen? Bin momentan ziemlich ratlos.

Liebe Grüße

lille_dronning

neroxita
23.08.2006, 22:31
du kannst den Antrag schon stellen bevor du immatrikuliert bist.
Dann ist der grobe Antrag schon mal gemacht, wenn du dann eingeschrieben bist, kannst du die Immatrikulationsbescheinigung nachreichen.

Weiß nicht, ob du dann gleich im ersten Monat Geld bekommst, wenn nicht bekommst du es aber nachgezahlt.

So war es zumindest noch vor drei Jahren, hoffe die Info stimmt noch so. :-)

viele grüße
neroxita

Michael72
23.08.2006, 23:01
Du kannst einen Antrag auf Vorausleistungen (also Vorschuss) stellen (Formblatt 8). Siehe auch § 36 BAföG.

§ 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung

(1) Macht der Auszubildende glaubhaft, daß seine Eltern den nach den Vorschriften dieses Gesetzes angerechneten Unterhaltsbetrag nicht leisten, und ist die Ausbildung - auch unter Berücksichtigung des Einkommens des Ehegatten im Bewilligungszeitraum - gefährdet, so wird auf Antrag nach Anhörung der Eltern Ausbildungsförderung ohne Anrechnung dieses Betrages geleistet; nach Ende des Bewilligungszeitraums gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden, wenn

1. der Auszubildende glaubhaft macht, daß seine Eltern den Bedarf nach den §§ 12 bis 14a nicht leisten, und die Eltern entgegen § 47 Abs. 4 die für die Anrechnung ihres Einkommens erforderlichen Auskünfte nicht erteilen oder Urkunden nicht vorlegen und darum ihr Einkommen nicht angerechnet werden kann, und wenn

2. Bußgeldfestsetzung oder Einleitung des Verwaltungszwangsverfahrens nicht innerhalb zweier Monate zur Erteilung der erforderlichen Auskünfte geführt haben oder rechtlich unzulässig sind, insbesondere weil die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben.

(3) Ausbildungsförderung wird nicht vorausgeleistet, soweit die Eltern bereit sind, Unterhalt entsprechend einer gemäß § 1612 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches getroffenen Bestimmung zu leisten.

(4) Von der Anhörung der Eltern kann aus wichtigem Grund oder, wenn der Auszubildende in demselben Ausbildungsabschnitt für den vorhergehenden Bewilligungszeitraum Leistungen nach Absatz 1 oder 2 erhalten hat, abgesehen werden.

lille_dronning
24.08.2006, 11:37
Danke, das hat mir schon mal geholfen!

Ich habe vor ein paar Tagen auch noch das Gerücht aufgeschnappt, dass man sich an manchen Unis von den Studiengebühren befreien lasse´n kann, wenn man mindestens soundsoviel Bafög bekommt (den genauen Betrag weiß ich nicht mehr). Stimmt das??? Ich habe eben ein wenig herumgegoogelt, aber nix sinnvolles gefunden, außer ein paar Antrage auf Befreiung von einigen Unis. Mich würde mal interessieren, ob das an alle Unis möglich ist.

Wisst ihr vielleicht auch da genaueres?

kia25
24.08.2006, 12:24
Ich stehe vor der gleichen Situation bzgl. Bafög und Studiengebühren. Befreien lassen geht so nicht. Ich habe diesen Link ausfindig gemacht:

http://www.studis-online.de/HoPo/art-461-keine_studiengebuehren_bafoeg.php

Wichtig da vor allem der Absatz
"Bisher sehen alle beschlossenen bzw. geplanten Gebührengesetze keine allgemeine Ausnahme für BAföG-EmpfängerInnen vor. Es ist lediglich so, dass die Gesamtdarlehensbelastung teilweise beschränkt wird - wirklich relevant allerdings nur in Nordrhein-Westfalen, wo aber auch nur diejenigen keine Studiengebühren zahlen müssen, die sehr viel BAföG bekommen."

Es geht halt um die "Deckelung" der Schuldenlast, die sich dann insgesamt nur auf 10000 Euro beläuft. Gilt aber nur an Unis in NRW und dann auch nur, wenn man quasi an der Höchstsatzgrenze ist. Ich habe auch irgendwo ein Rechenbeispiel gesehen, wo dann auch der Bafög-Betrag stand, den man mindestens bekommen müsste, um nachträglich "befreit" zu werden, kann aber nicht mehr sagen wo, sorry. Muss ich mal suchen.

Was sind denn das für "Anträge auf Befreiung", die du da gefunden hast und für welche Unis gelten die?

Gruß
Kia

maddin_J
24.08.2006, 13:21
Wenn du erst im Oktober anfängst, hast du ja noch einige Wochen Zeit.
Wie wärs, wenn du dir für ein kleines "Startkapital" noch nen Ferienjob oder so zulegst...?

lille_dronning
24.08.2006, 13:48
Ich hab' nur ein paar gefunden, z.B. von der Uni Gießen:

http://www.uni-giessen.de/stugug/Befreiung-StGeb.pdf#search=%22befreiung%20studiengeb%C3%BChr en%22

...und Kassel:

http://www.uni-kassel.de/sik/allg/studiengebuehren/Befreiung-Gebuehr.pdf#search=%22befreiung%20studiengeb%C3%BC hren%22

...und Marburg:

http://www.uni-marburg.de/studium/studsek/studienformalitaeten/studienguthaben_befreiung

Sowas findet man auch noch bei manchen anderen Unis. Das scheint wirklich von Uni zu Uni unterschiedlich zu sein. Meine Eltern können mir das unmöglich finanzieren, deswegen wäre es auch eine unglaubliche Erleichterung, wenn man sich wirklich von Studiengebühren befreien lassen könnte. Aber da bin ich ja nicht die einzige, die das hofft...

@maddin_J: Ich fang erst nächstes Jahr an (falls ich dann einen Platz bekomme), geh jetzt erstmal für ein Jahr ins Ausland. Ich werde mir auch Arbeit suchen, aber das ist gar nicht so leicht hier, weil ich aus einer sehr ländlichen Gegend komme und hier gibt's fast keine lohnenden Jobs. Eine Freundin von mir, die diesen Oktober schon anfängt, sucht schon seit Ende Juli und hat schon halbwegs aufgegeben. :-nix