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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : A32/B125 2.Tag-Schädigung N.radialis in Supinatorloge



Unregistriert
24.08.2006, 09:56
Hey,
bin der Meinung, dass die Auswertung der Frage 32 nicht richtig ist.
Eine Schädigung des N.radialis im Supinatorkanal führt zu keiner typischen Fallhand, so dass die Antwort "Unfähigkeit die Hand dorsal zu extendieren" nicht zutrifft. Ebenso gibt es keine Sensibilitätsstörungen, jedoch eine Parese der Fingerstrecker....also Antwort A.(Nicht B)

noname
24.08.2006, 10:21
der Meinung bin ich auch, aber medilearn denkt da anscheinend anders

LMD
24.08.2006, 15:10
wie gestern aber schon diskutiert wurde, ist die aussage fingerstrecker mehrdeutig, denn die mm. lumbricales und interossei plamaria et dorsalia sind auch fingerstrecker....werden aber vom n. ulnaris innveriert....

Unregistriert
24.08.2006, 16:28
hab auch gerade nochmal nachgeforscht und bin mir sehr sicher, dass es antwort a (Parese der Fingerstrecker), denn die Parese ist ja keine vollständige Lähmung, sondern nur eine Schwächung und die trifft im Falle der Kompression des N.radialis im M. supinator auf jeden Fall auf. Bei einer Fallhand müssten die entsprechenden Extensoren ja komplett gelähmt sein und das ist nicht der Fall, weil bestimmte innerviernde Fasern den Nerv schon vorher verlassen.

Unregistriert
24.08.2006, 16:44
es kann nur antwort a richtig sein!!- extensor carpi radialis long. et brev. werden beide vom radialis innerviert bevor sein profunder ast durch den supinator zieht, zu der begründung mit den lumbricales..., dabei finde ich dass man bedenken muß, dass sie nicht in den fingergrundgelenken strecken, und deshalb nicht als DIE strecker der finger bezeichnet werden können!! naja hoffe bei der frage schwer aufs IMPP wer noch mündliche prüfungen hat, dem viel glück und erfolg!!!!