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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Nachrückverfahren



Yangla
24.08.2006, 14:36
Hi!
Ich weiß, das hier ist ein HM Forum, will die Frage trotzdem mal stellen (oder ist mehr um Rat erbitten ;)

Unzwar hab ich mich in Pharmazie beworben (HH) und bin nun auf Rang 39, Grenzwert war 7. Da ich aber Hamburg nur bei der Abiturbestenquote gewählt habe (da ich dachte, HH macht kein Auswahlverfahren, is aber nicht so) wollt ich euch jetz fragen, was meint ihr wie groß die wahrscheinlichkeit ist, im nachrückverfahren trotzdem ein platz zu bekommen (?). HH vergibt glaub ich 40 Plätze. Wär über answers echt dankbar :-top

mfg

Ithron Galadhrim
24.08.2006, 14:57
Also, nach deinem Rang sollst du einen guten DN haben. Falls noch Plätze nach AdH in HH frei bleibt, hast du gute Chance, du kannst im Nachrückverfahren sogar als Erstes genommen werden.

Aber wenn du in AdH in einer anderen Uni Platzt bekommst, weiss ich nicht, ob du dich noch am Nachrückverfahren teilnehmen darfst.

Yangla
26.08.2006, 12:52
Hi!
Thnx für antwort erstma :-top
ich hab halt ausgerechnet, dass wenn 80% nach abinote geht, ja so 32 leute reinkomm, der rest geht wohl über wartezeit, heißt das es sind noch so 7 leute vor mir, oder gibt es bei Adh selber nochma ranglisten? hab mich nur dort eingetragen und leider nicht bei adh für hamburg.
da ich überlege, vielleicht wenn ich kein platz kriege ins ausland zu gehen wäre es schon ganz gut abzuschätzen, wie groß die chance ist, noch einen platz zu kriegen, da ich mich sonst jetzt um die reise kümmern müsste...

weißt du zufällig, wenn man nachrückt, um welche zeit da eher ist, noch semesteranfang, oder kann es auch sein, dass man erst im januar bescheid bekommt? (weiß, doofe fragen sorry :-music

mfg

Xylamon
26.08.2006, 13:14
ICh komm bei dir nicht ganz mit: Für welche Quote hast du welche Uni angegeben? Also welche Unis hast du bei der Abibestenquote angegeben, welche bei der Wartezeit und welche im AdH?
So wie ich dich grad verstehe, hast du nur Hamburg angegeben und dass auch nur in der Abibestenquote - was bedeuten würde, dass du am weitern Verfahren nicht weiter beteiligt wirst. Denn ein Nachrückverfahren gibt es NUR im Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH).
Mit anderen Worten: Dieses Jahr wird es dann nichts mit dem Studienplatz!

Charlie87
26.08.2006, 15:04
Hm, hast du dich mit den Vergaberegeln überhaupt mal befasst? :-blush

Wenn Hamburg insgesamt 40 Pätze vergibt, dann 20% davon nach Wartezeit, also 8 Plätze und ebenfalls 20% an die Abiturbesten, also wieder 8 Plätze. Die restlichen werden im AdH vergeben und sind somit für dich uninteressant, da du Hamburg nur für die Abiturbestenquote angegeben hast.

In der Abiturbestenquote konkurriest du nur mit den Bewerben aus deinem Bundesland, du musst also erst mal die Landequote knacken. Wenn du da dann dabei bist musst du noch den jeweiligen Hochschul NC schaffen um an deiner Wunsch-Uni nen Platz zu kriegen.

Du bist in der Abiturbestenquote in deinem Bundesland also auf Rang 39, bei Grenzrang 7. Das hat jetzt noch gar nichts mit Hamburg zu tun, sondern wie gesagt ganz allgemein mit dem Bundesland in dem du dein Abitur erworben hast.

In der Abiturbestenquote gibt es, wie hier schon gesagt wurde, kein Nachrückverfahren. Die nicht angenommenen Plätze in Wartezeit- und Abibestensquote kommen dem AdH zugute.

Also, mach die mal nicht allzu große Hoffnungen, vllt kannst du ja noch über's Losverfahren versuchen einen Platz zu bekommen.

Ach ja, und auf der Homepage der ZVS stehen auch die Termine für die Nachrückverfahren (Anfang/Mitte Oktober).

Falls ich da jetzt irgendwas ganz falsch verstanden hab und du was ganz anderes meinst könnt ihr mich ruhig eines Besseren belehren oder falls ich hier grad totalen Mist verzapft hab. ;-)

LG

Bolus
26.08.2006, 15:11
um es an einem andere beispiel zu konkretisieren:

ich bin für HM "vorausgewählt" für Lübeck, Kiel und HH , das heißt, ich bin im Adh drin oder? Alle drei Unis gehen aber nach DN, muss also wie immer abwarten.
Und wenns ne Absage wird, dann über eines der beiden Nachrückverfahren und wenn das nichts wird, dann entscheidet das Los gell ? bin selbst aus SH

Yangla
26.08.2006, 15:55
Hi!
danke für eure antworten, also sehe ich es richtig, da ich hh nicht bei der adh quote angegeben habe, werde ich auch nicht im nachrückverfahren beteiligt?

ich hab mich mit den regeln befasst, aber da ich es aber so verstanden hatte, dass hh keine auswahl trifft, außer nach der abinote, dachte ich müsste hh auch nur bei der Abinotequote angeben... ja und als ich den fehler bemerkt hab und bei zvs angerufen hab, wars schon zu spät.

ich bin jetz nur am überlegen ob ich eine klage einreichen soll, weiß aber nciht wie gut die chancen da sind.. was meint ihr? hh geht soweit ich weiß bei den klagen auch den rangplätzen (dh wie nah man am grenzrang ist)

Charlie87
26.08.2006, 16:27
ich hab mich mit den regeln befasst, aber da ich es aber so verstanden hatte, dass hh keine auswahl trifft, außer nach der abinote, dachte ich müsste hh auch nur bei der Abinotequote angeben...
...
hh geht soweit ich weiß bei den klagen auch den rangplätzen (dh wie nah man am grenzrang ist)

Jep, da du HH nicht im AdH angegeben hast, wirst du am Nachrückverfahren soweit ich weiß nicht berücksichtigt.

Wie gut die Chancen bei einer Klage stehen kann ich dir leider nicht sagen, mit dem Thema hab ich überhaupt keine Erfahrungen ;-)

Übrigens ist das die Abiturbestenquote und dort werden wie der Name schon sagt nur die Abiturbesten berücksichtigt hat also gar nichts mit dem normalen AdH zu tun und wie schon gesagt ist diese Quote allgemein für dein Bundesland, d.h. du siehst da nicht wieviele Plätze du an HH vorbeigeschrammt bist sondern nur wie weit du davon entfernt warst die Abiturbestenquote deines Bundeslandes zu knacken.
Also falls HH nach irgendwelchen Rangplätzen geht, dann glaub ich kaum dass sie diese meinen. Ich denk eher dass HH (bzw. die ZVS für HH) halt dann eine Rangfolge fürs AdH bildet und dass vllt diese Rangplätze dann zählen.
Aber vom Thema Klagen hab ich net wirklich ne Ahnung. :-winky

LG

Xylamon
26.08.2006, 19:20
Lieber Charlie ;-) ich befass mich mit den ZVS-Regeln schon nen bischen länger wie du und bin mit ihnen bestens vertraut. Wie gesagt, ich hab aus seinen Posts nicht richtig rausgelesen, was er wo in welcher Quote angegeben hat.
@Yangla: Das ist korrekt, das Nachrückverfahren wird nur im AdH durchgeführt. Hast du noch andere Unis in der AdH-Quote angegeben? Je nachdem was jetzt dein Schnitt ist, könnte es da vielleicht klappen... ansonsten bleibt dir noch das Losverfahren, dafür musst du am besten die Internetauftritte der Pharmazie-Unis nach den Modalitäten durchsuchen.
Klagen sind natürlich möglich, über die Chancen bei Pharmazie ist mir nichts bekannt, aber ich denke sie dürten ähnlich wie bei Medizin sein - schlecht, aber nicht unmöglich.

Charlie87
27.08.2006, 13:12
Hm, hast du dich mit den Vergaberegeln überhaupt mal befasst? :-blush

Hab damit auch gar net dich sondern Yangla gemeint ;-)

kay-bro
27.08.2006, 16:04
kann man nur bei unis nachrücken die man auch im AdH angegeben hat oder auch an anderen?

ledoell
27.08.2006, 21:04
@Yangla: Das ist korrekt, das Nachrückverfahren wird nur im AdH durchgeführt.

frage beantwortet? :-top

Elodie
27.08.2006, 21:57
kann man nur bei unis nachrücken die man auch im AdH angegeben hat oder auch an anderen?

Im AdH wird für jede Uni,die du angegeben hast,eine Liste mit deinem persönlichen Rangplatz geführt.Nachrücken bedeutet,dass du z.B. von deinem ursprünglichen Platz 118 auf Platz 114 hochrutscht,falls es freie Plätze gibt-du kannst also nur an Unis nachrücken,die du im AdH angegeben hast.

LaTraviata
27.08.2006, 22:07
Wird dann meine endgültig festgelegte Reihenfolge respektiert, also das, was nach dem 20. September auf dem Antrag stehen wird, sofern ich eine Änderung vorgenommen habe? Anderes ergäbe ja keinen Sinn, ne!?
Dann werde ich mal HGW, wo ich auf den sagenumwobenen Platz 1715 stehe, canceln und meinen Heimatort nach oben schieben... käme dann beim Nachrücken reintheoretisch noch das Sozialkriterium zum Zuge oder zählt rein die blanke Note?

Xylamon
27.08.2006, 22:39
@Charlie: Dann entschuldige ich mich für den bissigen Kommentar und ziehe ihn zurück :-)

@LaTraviata: Seh ich auch so, es wird deine Wunschreihenfolge berücksichtigt - HGW kannst du auch gern auf 1 stehen lassen *g* bringt aber vermutlich soviel wie das Stühlerücken auf der Titanic. Aber mir geht's genauso ^^
Beim Nachrücken gilt wohl 1. Note, 2. Dienst, 3. Los. So mein ich mich jedenfalls zu erinnern...