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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag4 A 65 /B46 Sterilisation



razoroman
29.08.2006, 16:07
Seid Ihr Euch da sicher?

Fuer mich eher B, da ich denken wuerde, dass hierueber ein gericht entscheidet...

Alles wird gut
29.08.2006, 16:08
Ja, aber es muss deswegen nicht einem Gutachten zustimmen! ;-)

cmekat
29.08.2006, 16:20
ziemlich sicher seit ich das bei wikipedia gelesen hab:
Ein Sterilisationsbetreuer ist ein Betreuer, der vom Vormundschaftsgericht ausschließlich zur Entscheidung über die Sterilisation des Betroffenen bestellt wird. Wenn bereits ein anderer Betreuer zuvor bestellt war, muss dennoch für die Entscheidung über die Sterilisation des Betroffenen stets ein separater Betreuer gem. § 1899 Abs. 2 BGB bestellt werden.

MEDI-LEARN
29.08.2006, 16:31
Hallo,

vielen Dank für die Hinweise.

Hier der Text von Paragraf 1899 BGB:

"§ 1899
Mehrere Betreuer
(1) Das Vormundschaftsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenkreis betraut wird. Mehrere Betreuer, die eine Vergütung erhalten, werden außer in den in den Absätzen 2 und 4 sowie § 1908i Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1792 geregelten Fällen nicht bestellt.

(2) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen.

(3) Soweit mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenkreis betraut werden, können sie die Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Gericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.

(4) Das Gericht kann mehrere Betreuer auch in der Weise bestellen, dass der eine die Angelegenheiten des Betreuten nur zu besorgen hat, soweit der andere verhindert ist. "

Absatz 2 regelt also, dass ein besonderer Betreuer gestellt werden muss. Deshalb haben wir uns für Lösung "C" entschieden.

Viele Grüße

Das MEDI-LEARN-Team

mekuzo
29.08.2006, 16:39
Also ich bin dafür, dass ab sofort bei jedem Staatsexamen der Medizin auch ein BGB für jeden Prüfling auf dem Tisch liegt... hätte bestimmt geholfen *hust*

Hippo
29.08.2006, 17:07
Hm Wickipedia^^

Lecker hab zwar lange gebraucht, aber tata - beides Richtig siehe hier.

http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/buergerservice/broschueren/betreuungsrecht_maerz06.pdf#search=%22Betreuungsge setz%20Sterilisation%22

Es sind im Gerichtsverfahren mindestens zwei Sachverständigengutachten einzuholen.

nyongira
29.08.2006, 17:15
Schickst Du das ans IMPP? Die Quelle ist ja wohl angemessen. Hab nämlich auch B gekreuzt.

cognito
29.08.2006, 17:23
Frage ist halt, ob das "hat zu genehmigen" eine unausweichliche Pflicht zur Zustimmung meint oder die Notwendigkeit der Entscheidung eines Gerichtes.... :-stud

ich glaube trotz IMPP im Land des Konjunktivs (hätte, könnte, sollte, am ehesten etx.) kriegen wir sie mit der Frage dran.... :-dance

cognito
29.08.2006, 17:32
"Eine Sterilisation geistig Behinderter darf
nur mit Einwilligung eines besonderen Betreuers
(also nicht desjenigen, der die allgemeine
Betreuung führt) vorgenommen werden.
Die Einwilligung dieses Betreuers bedarf
der gerichtlichen Genehmigung.
In diesem Gerichtsverfahren sind alle
rechtsstaatlichen Garantien zugunsten der betroffenen
Person gewährleistet. Vor allem sind
mindestens zwei Sachverständigengutachten
einzuholen. Außerdem wird der betroffenen
Person ein Verfahrenspfleger, zum Beispiel
ein Rechtsanwalt, beigeordnet." (siehe PDF Link oben)

ich glaub wirklich wir haben eine Eliminationsfrage gefunden :-dafür

nyongira
29.08.2006, 17:36
ich glaube, die Falle ist hier das Personenstandsgesetz. Das macht nämlich keine Aussagen zur Einrichtung einer Betreuung etc.

Hippo
29.08.2006, 18:05
Genau da liegt der Hase im Pfeffer begraben -.-

Das Personenstandsgesetzt befasst sich mit Familienbuch und son kram auch wenns in der Frage um zu verhinderne Familenplanung geht ...

Ich mag das IMPP nicht, Themen zu den ich eh nicht mehr als den normalen Menschenverstand hab, mit solchen Stolperfallen und doppelten Böden zu versehn.

:-keks ist vorbei Ferien - Schwamm drüber