MEDI-LEARN
31.08.2006, 15:38
Hallo,
wir möchten uns an dieser Stelle bei alle jenen bedanken, die an der Statistischen Auswertung teilgenommen haben.
Es sind ca. 100 Studenten, die ihre Lösungen eingetragen haben. Wir denken, dass insgesamt weniger als 1000 Studenten an diesem Examen teilgenommen haben, so dass die folgenden Ergebnisse die Gesamtpopulation aller Examenskandidaten recht gut widerspiegeln müssten.
Es ergeben sich folgende durschnittlichen Punktzahlen:
Tag 1 - 133,48 Punkte - 70%
Tag 2 - 78,13 Punkte - 78%
Tag 3 - 130,74 Punkte - 69%
Tag 4 - 74,44 Punkte - 69%
GESAMT:416,81 Punkte - 74%
Der Schnitt liegt so hoch, dass die Gleitklausel * der Bestehensgrenze nicht in Kraft tritt. Es leiten sich daher(wenn keine Fragen eliminiert folgende Notengrenzen ab:
Note 5: 314 Punkte (54%)
Note 4 ( Bestehensgrenze):348 Punkte (60%)
Note 3:406 Punkte (70%)
Note 2: 464 Punkte (80%)
Note 1: 522 Punkte (90%)
Viel Erfolg für die mündliche Prüfung !!!
(Bitte tragt Eure Protokolle in unsere Datenbank ein. Künftige Semester werden es Euch danken, da die mündlichen Prüfer auch nach neuer AO tätig bleiben werden)
MEDI-LEARN
* Zur Gleitklausel
Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von fünf Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - alt - erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
Ist der Anteil der Referenzgruppe geringer als 15 % so gilt folgendes:
Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 12 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüflinge des betreffenden Prüfungsdurchgangs unterschreitet.
Wir rechnen damit, dass weniger als 15 % der Examenskandidaten zur Referenzgruppe gehören, so dass sich eine Bestehensgrenze von weniger als als 60 % ergeben würde, wenn der Gesamtschnitt abzüglich 12 % von diesem Gesamtschnitt die 60%-Marke (348 Punkte) unterschreiten würde.
12 % von 416,81 Punkten sind 50,01 Punkte. Subtrahiert man diese 50,01 Punkte von 416,81 Punkten, so errechnet sich ein Wert von 366,79. Dieser Wert ist größer als 60 %, so dass anzunemen ist, dass die Bestehensgrenze bei 60 % liegen wird.
Sollten doch mehr als 15 % der Teilnehmer dieses Examens in Mindestudienzeit studiert haben (Reformstudiengänge; Urlaubssemester), so wäre trotz allem mit der 60%-Grenze zu rechnen, da diese Studenten i.d.R. mehr als 10 % besser kreuzen als der Rest, so dass man zwar hoffen könnte, dass sich die Leistungen der Studenten in Mindeststudienzeit sich diesmal aufgrund der besonderen Situation dieses Examens nicht so deutlich wie sonst von den durchschnittlichen Leistungen aller Studenten unterscheiden.
wir möchten uns an dieser Stelle bei alle jenen bedanken, die an der Statistischen Auswertung teilgenommen haben.
Es sind ca. 100 Studenten, die ihre Lösungen eingetragen haben. Wir denken, dass insgesamt weniger als 1000 Studenten an diesem Examen teilgenommen haben, so dass die folgenden Ergebnisse die Gesamtpopulation aller Examenskandidaten recht gut widerspiegeln müssten.
Es ergeben sich folgende durschnittlichen Punktzahlen:
Tag 1 - 133,48 Punkte - 70%
Tag 2 - 78,13 Punkte - 78%
Tag 3 - 130,74 Punkte - 69%
Tag 4 - 74,44 Punkte - 69%
GESAMT:416,81 Punkte - 74%
Der Schnitt liegt so hoch, dass die Gleitklausel * der Bestehensgrenze nicht in Kraft tritt. Es leiten sich daher(wenn keine Fragen eliminiert folgende Notengrenzen ab:
Note 5: 314 Punkte (54%)
Note 4 ( Bestehensgrenze):348 Punkte (60%)
Note 3:406 Punkte (70%)
Note 2: 464 Punkte (80%)
Note 1: 522 Punkte (90%)
Viel Erfolg für die mündliche Prüfung !!!
(Bitte tragt Eure Protokolle in unsere Datenbank ein. Künftige Semester werden es Euch danken, da die mündlichen Prüfer auch nach neuer AO tätig bleiben werden)
MEDI-LEARN
* Zur Gleitklausel
Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von fünf Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung - alt - erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
Ist der Anteil der Referenzgruppe geringer als 15 % so gilt folgendes:
Der schriftliche Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 12 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüflinge des betreffenden Prüfungsdurchgangs unterschreitet.
Wir rechnen damit, dass weniger als 15 % der Examenskandidaten zur Referenzgruppe gehören, so dass sich eine Bestehensgrenze von weniger als als 60 % ergeben würde, wenn der Gesamtschnitt abzüglich 12 % von diesem Gesamtschnitt die 60%-Marke (348 Punkte) unterschreiten würde.
12 % von 416,81 Punkten sind 50,01 Punkte. Subtrahiert man diese 50,01 Punkte von 416,81 Punkten, so errechnet sich ein Wert von 366,79. Dieser Wert ist größer als 60 %, so dass anzunemen ist, dass die Bestehensgrenze bei 60 % liegen wird.
Sollten doch mehr als 15 % der Teilnehmer dieses Examens in Mindestudienzeit studiert haben (Reformstudiengänge; Urlaubssemester), so wäre trotz allem mit der 60%-Grenze zu rechnen, da diese Studenten i.d.R. mehr als 10 % besser kreuzen als der Rest, so dass man zwar hoffen könnte, dass sich die Leistungen der Studenten in Mindeststudienzeit sich diesmal aufgrund der besonderen Situation dieses Examens nicht so deutlich wie sonst von den durchschnittlichen Leistungen aller Studenten unterscheiden.