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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündlich durchgefallen, was tun?



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bambinator
09.09.2006, 01:27
Also im vorgespräch hat der prüfer uns etwas das vorgehen der prüfung erläutert, es ist zwar ein gemeinsamer entschluss aller prüfer. Aber wenn ein prüfer eine kanidaten nicht bestehnen lassen will weil er die leistung für nicht aussreichend hält wird das meistens von den anderen prüfern respectiert und man ist durchgefallen.

Hatte schon meine mündliche und daher weiss ich das weil genau einer aus unserer gruppe genau das passiert ist.
Biochemie ging also 4 Physiologie zwichen 3 und 4 aber in anatomie ne 5 das wars für sie

Dr. Jackyll
09.09.2006, 14:38
Wo steht das denn, in der alten AO?
neue AO (http://www.approbationsordnung.de/AO/ao-neu.pdf)

... wenn der Prüfling mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat...
http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=32382

oder gleich: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de...9793/index.html

hab ich oben aber auch geschrieben wo du nachschauen kannst.

Kostas
09.09.2006, 15:25
Sorry aber was BW schreibt ist für mich nicht Fakt sondern was in der AO steht!
Das Zitat ist aus der alten AO bzw. verstreut zu finden !
§15 Abs.7 gilt, da leider nicht mehr dazu steht ist der Rest wohl so geregelt wie wir gesehen haben, eine 5 = das wars!
Das Zitat mal googlen, da kommt ne Menge bei raus, auch in Pflegeberufen

Dr. Jackyll
09.09.2006, 16:13
ich versteh deinen Post net ganz, aber was dort steht würde ich jetzt mal sagen gilt. Immerhin fallen die mit ner 5 in einem Fach durch... und unser Dekan hat das auch so erzählt, dann wird da wohl auch was dran sein.

Kostas
09.09.2006, 16:27
Was ich versuche zu sagen ist:
Es gibt eine neue AO, die kriegt man als PDF Datei unter o.g. Link zu sehen.
Da steht nix drinne von wegen in jedem Fach ne 4 bekommen sondern mit "ausreichend" ist die Prüfung bestanden.
Was die bei BW in deren HP schreiben, darauf kann man sich nicht beziehen da kein offiziellen Paper irgendeiner Organisation!
Das es dann intern so gehandhabt wird, dass eine 5 zum Durchfallen reicht ist ne andre Geschichte, so sehe ich das von der Logik her!

mue
09.09.2006, 21:28
Handelt es sich zufällig um den bereits emeritierten Prof. Sch..., Uni M......?
Dann wundert mich nix mehr...

Dr. Jackyll
10.09.2006, 11:30
Was ich versuche zu sagen ist:
Es gibt eine neue AO, die kriegt man als PDF Datei unter o.g. Link zu sehen.
Da steht nix drinne von wegen in jedem Fach ne 4 bekommen sondern mit "ausreichend" ist die Prüfung bestanden.
Was die bei BW in deren HP schreiben, darauf kann man sich nicht beziehen da kein offiziellen Paper irgendeiner Organisation!
Das es dann intern so gehandhabt wird, dass eine 5 zum Durchfallen reicht ist ne andre Geschichte, so sehe ich das von der Logik her!


ja aber die schreiben das sicher nicht nur so aus spaß! vielleicht ist das auch nur für Badenwürttemberg und die anderen Bundesländer machen das anders, aber einfach so irgendein Gerücht aufstellen werden die ja sicher nicht, vor allem weil es ja offiziell vom LPA verlinkt ist!!

bahabln
10.09.2006, 15:00
§15 Abs. 7
"Die Leistungen in der mündlich-praktischen Prüfung
sind nach MAßgabe des § 13 Abs. 2 zu bewerten. Die
mündlich-praktische Prüfung ist bestanden, wenn der
Prüfling mindestens die Note "ausreichend" erhalten hat."

das hört sich doch so an, dass die gesamtnote eine "4"
sein muss. die frage ist, wie kommt diese note zustande?
alle drei noten addiert und dann durch 3 dividiert?

§15 Abs. 9
"Die Prüfungskommision trifft ihre Entscheidung mit
Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des Vorsitzenden den Ausschlag. Der Vorsitzende teilt
dem Prüfling das Ergebnis der mündlich-praktischen Prü-
fung mit und begründet dies auf Wusch des Prüflings."

also ist es anscheinend so, dass mindestens zwei
prüfer von der leistung des studenten nicht überzeugt
sein müssen, damit die prüfung als nicht bestanden gilt.

wenn nun wie im fall von FEYMAN wirklich nur der
biochemiker der überzeugung war, dass es nicht gereicht hat
und die anderen beiden prüfer zufrieden waren mit der leistung,
müsste die prüfung bestanden sein....
oder habe ich einen denkfehler????

Dr. Jackyll
10.09.2006, 18:47
Bestehensregelung mündliche Prüfung:·


Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens „ausreichende“ Leistungen in jedem Fachgebiet erbracht hat (§ 15 Abs. 7).

also das steht auf der Homepage des LPA Stuttgart, vielleicht nur die Regelung für Bawü, aber die werden bestimmt nichts veröffentlichen was nicht stimmt. von dem her ist das bei Feyman schon richtig gewesen so.

Homepage:http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1109793/index.html

bahabln
10.09.2006, 19:28
das eigenartige ist, dass im gesetzestext nicht drinsteht, dass in "jedem fachgebiet" ausreichende leistungen erbracht werden müssen.
deshalb finde ich es unverständlich warum auf dieser seite aus baden-württemberg dieser zusatz "in jedem fachgebiet" mit paragraph und absatz dabeisteht. in der AO steht es ohne diesen zusatz drin.

auf der seite des berliner langesprüfungsamtes stehts so wie im gesetzestext:

http://www.berlin.de/sengessozv/lageso/pdf/ae_5_6b.pdf

soll das etwa ein interpretationsfreiraum sein oder was???

feynman
17.09.2006, 13:42
Hallo nochmal,

Die Sache ist nun schon ein paar Tage her, aber sogar mit viel Abstand kann ich nur sagen, dass die Prüfung absolut zum Himmel stinkt. Die Fragen waren derart detailliert und klinisch überhaupt nicht relevant, desweiteren hat sich meine Schwester noch relativ gut geschlagen, so dass ich das Ergebnis in keinster Weise fair finde.

Nächste Woche werde ich die Prüfungsprotokolle einsehen und intensivist nach Fehlern des Herren suchen.

Ist euch überhaupt irgendein Fall bekannt, bei dem das Ergebnis einer mündlichen Prüfung erfolgreich angefochten wurde?

Grüße

saru
17.09.2006, 15:35
kann den ärger nachvollziehen, aber ich glaube es handelt sich bei sowas echt (leider) um nen kampf gegen windmühlen.
das problem ist, dass die chancen mit ner beschwerde wohl eh kaum vorhanden sind... und du dich u.U. ziemlich unbeliebt machst bei einigen dozenten. die werden von einer möglichen klage wissen, wenn deine schwester in der nächsten prüfung sitzt... man ist echt relativ machtlos gegen die willkür der mündlichen prüfungen =(

dumbo
17.09.2006, 17:16
kann den ärger nachvollziehen, aber ich glaube es handelt sich bei sowas echt (leider) um nen kampf gegen windmühlen.
das problem ist, dass die chancen mit ner beschwerde wohl eh kaum vorhanden sind... und du dich u.U. ziemlich unbeliebt machst bei einigen dozenten. die werden von einer möglichen klage wissen, wenn deine schwester in der nächsten prüfung sitzt... man ist echt relativ machtlos gegen die willkür der mündlichen prüfungen =(

Das heißt aber nicht, daß man sich alles gefallen lassen muss ! Ich würd's drauf ankommen lassen. Daß alle Anderen diese Willkür tolerieren ist eher das Negativ-Beispiel, man muss auch was riskieren wenn man was erreichen will. Und in diesem Fall scheint mir die Willkür ziemlich krass (da es nicht nur um eine Note geht sondern um das Bestehen.)

mango25
17.09.2006, 19:06
Bestehensregelung mündliche Prüfung:·


Die mündliche Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens „ausreichende“ Leistungen in jedem Fachgebiet erbracht hat (§ 15 Abs. 7).

also das steht auf der Homepage des LPA Stuttgart, vielleicht nur die Regelung für Bawü, aber die werden bestimmt nichts veröffentlichen was nicht stimmt. von dem her ist das bei Feyman schon richtig gewesen so.

Homepage:http://www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1109793/index.html

So hab ich das auf dem schönen orangenen Blatt auch gelesen und verstanden. Allerdings muss ich dazusagen, dass ich ein Beispiel kenne, bei dem der Prüfling in Biochemie ne 4,5 und in den anderen Fächern so um die drei bekommen hat und dennoch mit ner 4 bestanden hat.

Gut, man könnte jetzt anmerken, dass ne 4,5 irgendwie noch ne vier ist, aber meiner Meinung nach ist es doch schlechter als ausreichend. Insofern hätte diese Person laut BW durchfallen sollen, doch die Prüfer haben sich dagegen entschieden, was ich auch gut und menschlich finde.

Ysahi
18.09.2006, 14:52
hallo,
bei uns in magdeburg wurde in diesem frühjahr eine physikumsprüfung annuliert und dann 4 wochen später nachgeholt. allerdings waren die gründe hauptsächlich formfehler (wurde nicht gefragt, ob man sich gesund fühlt, die prüfungszeit wurde weit überschritten, kein protokoll geführt etc) und die gruppe hatte außerdem unterstützung vom institutsleiter der anatomie, der die annulierung acuh beim LPA befürwortet hat. wie das aber alles genau abgelaufen ist, weiss ich nicht. im 2. durchgang hatte die gruppe dann andere prüfer und fächer (War noch alte AO) und dann haben alle 4 bestanden.
weiss nicht, ob dir das helfen konnte...
gruss