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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Approbationsantrag



Elena85
10.09.2006, 18:39
Hallo Leute!

Ich habe eine Frage,die mich echt beschäftigt.Hab in der Approbationsordnung gelesen,dass man bei der Staffreiheitserklärung nur angeben muss,ob ein Strafverfahren o. ein staat. Ermittlungsverfahren anhängig ist.Komischerweise ist das aber von Bezirksregierung zu Bezirksregierung anders.Also manche wollen eben auch eine Erklärung darüber,ob sowas auch in der Vergangenheit anhängig war,also zusätzlich zum Führungszeugnis.Soll man dann besser lügen,wenn im Führungszeugnis nichts drinsteht?Bei mir gabs damals nämlich keine Verurteilung,weil das Verfahren eingestellt wurde...
Naja,wenn jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht hat,würde mir eine Antwort sehr helfen.

Liebe Grüße,

Elena

kamikaze9119
10.09.2006, 19:22
Das Führumgszeugnis beantragst Du beim Bürgeramt. Sie sind verpflichtet Dich danach zu fragen, ob dieses einsehen willst. Wenn Du wissen willst, was drin stehst, dann sage ja. Es erfolgt an ein Antrag über das Gericht und dann kannst Du das einsehen. Was das kostet oder mehr weiss ich nicht.

Das Führungszeugnis hat bei mir 13,- EUR gekostet.

Was das persönliche Schreiben angeht. Ich habe es in present geschrieben... Den Rest erfahren die ja über das Führungszeugnis.

Wenn ein Verfahren eingestellt wurde, dann bist Du auch nicht vorbestrafft. Und dieser Punkt ist wichtig für die Approbation. Viel mehr nicht.

Gruss,

macepaker
10.09.2006, 19:38
Frag doch am Besten bei der Bezreg. nach. ;-) Soweit ich weiss, bezieht sich die Straffreiheitserklärung aber nur auf derzeit anhängige Verfahren. Wenn nicht, setzt Du nämlich beim "Lügen" nicht nur die Appro aufs Spiel, sondern auch den Job, weil Du Ähnliches nochmal zum Stellenantritt unterschreiben musst.

Festus
10.09.2006, 20:21
In NRW musst du nur unterschreiben, dass MOMENTAN kein verfahren anhängig ist.

Alles andere steht im Führungszeugnis, welches du auch abgeben musst. Und da stehen eingestellte verfahren NICHT drin (ich weiss das)

Elena85
11.09.2006, 08:56
Das mit NRW stimmt nicht ganz...
Beispielsweise muss in Münster angegeben werden,ob ein Verfahren "anhängig ist bzw. war" und ich verstehe nicht ganz,was das soll...denn wie Ihr schon gesagt habt,steht ja alles wichtige schon im Führungszeugnis und es ist ja wohl sehr komisch,dass das von Bezirksregierung zu Bezirksregierung unterschiedlich ist,obwohl sie in einem Bundesland liegen.

:-nix

Elena85
11.09.2006, 09:00
Ach ja...noch eine Frage...ist die Approbationsordnung nicht bundeseinheitlich geregelt?
Also müssten sich nicht alle Bezirksreg. danach richten?Denn da steht tatsächlich nur drin,dass man gegewärtige Verfahren angeben muss...
Ich bin verwirrt... :-)

kamikaze9119
11.09.2006, 09:45
1. kannst Du ja nicht an der Vergangenheit ändern
2. Solltest Du so formulieren, dass Du nicht hinterher gelogen hast

Also wenn Du so schreibst, dass zur Zeit Dir nichts anhängig ist, dann ist es doch die Wahrlheit.

Es ist wirklich nur wichtig, wenn Du vorbestraft bist, also verurteilt.

Hier Auszug aus Stuttgart
...
• Eine persönliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren anhängig ist. Bitte Datum und Unterschrift nicht vergessen!

Festus
11.09.2006, 09:54
@Elena85

OK, präziser, bei der BezReg Köln war das so.