PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Physikum nicht bestanden? - Hier Hoffnungsschimmer / Möglichkeit



Seiten : [1] 2

mmib
26.09.2006, 22:24
Hallo Leute, für alle, welche diesen Herbst 2006 durchs schriftliche Physikum gerasselt sind, habe ich einen großen Hoffnungsschimmer.

In Heidelberg, genauer in Plankstadt, wurden am 23. August (2. Prüfungstag) einem Prüfling nach Ablauf der regulären Prüfungszeit von 4 Stunden weitere 12 Minuten Zeit zum Übertragen seiner Antworten von dem Antwortheft in den Antwortbogen eingeräumt!
Für alle, denen die Zeit nicht gereicht hat bzw. die sagen, daß sie, hätten sie diese 12 Minuten mehr Zeit bekommen, ebenfalls bestimmt bestanden hätten, stehen die Chancen gut, dass das zuständige Landesprüfungsamt (gesamt Deutschland) sich damit befassen muss und dann entweder den Versuch als "nicht teilgenommen" werten müsste oder in sonstiger Weise den Status Quo wieder herstellt (Notenangleichung, Höherwertung ...).

Natürlich besteht auch für all jene die Möglichkeit Einspruch gegen Ihre Benotung einzulegen (zb. Kandidat hat eine 3 im schriflichen und gewisse Anzahl von Punkten fehlten ihm auf die 2, aber mit 12 Minuten mehr Zeit hätte er diese Fragen richtig übertragen bzw. hätte genauer nachdenken können; dann hätte er auch die 2 erreicht).

Was Ihr nun tun müsst, wenn es Euch betrifft!
1. Legt Widerspruch gegen den Bescheid vom Landesprüfungsamt ein in welchem steht dass ihr entweder nicht bestanden habt oder dass ihr eine bessere Note erreicht hättet.
Wichtig!
Ihr könnt nur gegen den schriftlichen Teil der Ersten Ärztlichen Prüfung (M1) Widerpruch einlegen und auch nur wenn ihr diesen Herbst (22., 23. August 2006) Physikum geschrieben habt.

Warscheinlich bestehen nur dann Erfolgsaussichten, wenn ihr angebt, dass ihr diese Zeit am 2. Tag (23. August) gebraucht hättet - beteht also mit anderen Worten kaum Hoffnung wenn ihr am 2. Tag schon 30 Minuten vor dem regulären Ende der Prüfungszeit Abgegeben habt.


Für alle Kritiker:
Es ist nicht der Fall gewesen, dass dem Prüfling Schreibverlängerung gewährt wurde (zb Krankheitsfall oÄ.).
Der Prüfling hatte vor Ablauf der reg. Zeit seinem Aufsichtsführer gesagt dass er einen Übertragungsfehler gemacht hat und sich am Anfang in der Zeile geirrt hat.

Nachdem schon alle ihre Prüfungsbögen abgegeben haben, laut geredet wurde und auch fast alle den Prüfungsraum verlassen hatten, durfte der Prüfling trotzdem noch Antworten in seinen Prüfungsbogen übertragen.
Und nocht etwas: 1- 2 Minuten über die Zeit eintragen sehe ich ja noch ein aber 12 Minuten ist bei dem Stress wirklich eine lange Zeit.

Ich habe diesen Verstoß selbst mit eigenen Augen gesehen und Anfangs selbst nicht geglaubt, aber es gibt ausser mir selbst auch noch andere Zeugen.

Dr. Jackyll
26.09.2006, 23:20
ich glaub ehrlich gesagt nicht dass das was wird, immerhin hat derjenige sich verschrieben und bescheid gesagt. Vielleicht wird das dann so gehandhabt??

christo
27.09.2006, 00:15
Annulieren wir doch einfach das schriftliche....

saru
27.09.2006, 01:31
ich glaub ehrlich gesagt nicht dass das was wird, immerhin hat derjenige sich verschrieben und bescheid gesagt. Vielleicht wird das dann so gehandhabt??

das darf kein argument sein. die übertragungszeit ist normal vom impp so großzügig angelegt, dass man in der zeit dreimal die lösungsbögen ausfüllen könnte....

Kwoom
27.09.2006, 09:28
Wenn man dagegen aber klägen möchte, muss man das irgendwie beweisen können. Und mündliche Aussagen sind nicht so glaubhaft oder? Kann mich da natürlich auch irren!
Schön wäre es natürlich allemal, vor allem für diejenigen, die nur knapp ihr Ziel verpasst haben, sei es eine bestimmte Note oder die Bestehensgrenze!

Bin auf weitere Meinungen gespannt :-lesen

blond
27.09.2006, 11:25
falls man klagen möchte - holt euch einen kompetenten anwalt. jemand, der sich mit lpa auskennt.
ich glaube, das medilearn anwälte empfehlen kann - und das ist keine schlechwerbung...

LMD
27.09.2006, 11:36
@Kwoom
mündliche aussagen können bei genug zeugen genauso glaubhaft sein, deswegen gibt es ja auch die sache mit der möglichen vereidigung vor gericht.

Dr. Jackyll
27.09.2006, 11:45
aber was ist dann mit allen anderen die geschreiben haben? wenn die dann wirklich sagen, dass das nicht gilt oder wiederholt weden soll oder was weiß ich.... ich sags euch ich komm persönlich vorbei und tu ganz fiese sachen mit euch... immerhin müssen dann ja alle gleich behandelt werden, also auch die die nicht geklagt haben!

Hellequin
27.09.2006, 12:05
Falls das wirklich vor Gericht geht, muss man sowieso davon ausgehen, das bis zur Entscheidung der nächste Physikumstermin bereits rum ist.


aber was ist dann mit allen anderen die geschreiben haben? wenn die dann wirklich sagen, dass das nicht gilt oder wiederholt weden soll oder was weiß ich...
Glaube ich kaum, das sowas passiert. Die würden ja sämtliche Unis ins Chaos stürzen.

Dr. Jackyll
27.09.2006, 12:37
naja, ich kann es mir auch nicht wirklich vorstellen, aber theoretisch müssten dann doch alle gleich behandelt werden!

sc7
27.09.2006, 12:51
Hi!

Ich denke mit Zeugen macht eine Klage Sinn. Auch wenn die Klage lange dauert, sollte man es versuchen.
Habt ihr denn schon alle euren Bescheid bekommen? Ich habe nämlich immer noch nichts bekommen.

cand.med.2006
27.09.2006, 14:26
Eine Klage wird weder dazu führen, dass alle die, die nicht bestanden haben bestehen, noch wird sich an irgendeinem Ergebnis etwas ändern!
Das IMPP ist rechtlich absolut abgesichert: In irgendeiner Klausel des prüfungsrechts wird bestimmt stehen, dass bei Problemen mit Formalitäten die Verlängerung der Prüfungszeit zur Klärung dieser Probleme IM ERMESSENSSPIELRAUM DER PRÜFUNGSKOMMISSION liegt!

das ist dann wie beim Fußball, da sind auch die Entscheidungen des Schiedsrichters Tatsachenentscheidungen!

Eine Klage wird den Durchfallern NICHT helfen, kann aber diesen einen Student, der 12 Minuten länger hatte evtl. das Bestehen kosten!

Versucht euch jetzt einfach auf den neuen Versuch im Frühjahr zu konzentrieren - das ist glaube ich das Beste! :-nix

Viel Glück wünsch ich allen!!! :-winky



PS: Versucht lieber einzelen Fragen anzufechten, das hat glaube ich mehr Erfolg! :-dafür

sc7
27.09.2006, 14:29
Redet mit dem Anwalt von Medi-Learn, dieser kann euch agen ob es sich lohnt. Ich kenne z.B. jemanden der ist heute Arzt dank diesem Anwalt!!!

saru
27.09.2006, 17:42
Falls das wirklich vor Gericht geht, muss man sowieso davon ausgehen, das bis zur Entscheidung der nächste Physikumstermin bereits rum ist.

Glaube ich kaum, das sowas passiert. Die würden ja sämtliche Unis ins Chaos stürzen.

ja, aber so wird kein richter argumentieren. von wegen "der kläger hat zwar recht, aber das würde ja alle unis ins chaos stürzen". ich würds probieren, vor allem für die leute, deren dritter versuch es war, vll eine chance. selbst wenn die dann nur sagen "ok ihr kriegt nochmal nen dritten"...

Hellequin
27.09.2006, 17:50
ja, aber so wird kein richter argumentieren. von wegen "der kläger hat zwar recht, aber das würde ja alle unis ins chaos stürzen".
Du hast aber schon verstanden, das der letzte Teil meines Postings sich auf ein evtl. annulieren des schriftlichen Physikums für alle bezogen hat, oder?
Und das wird nicht stattfinden, weil man nicht sämtliche Studenten für den mutmaßlichen Fehler eines Prüfungsvorsitzenden bestrafen kann.

Skalpella
27.09.2006, 18:25
Ich habe mal gehört, dass ein einmal mitgeteiltes Ergebnis nicht mehr zum Negativen korrigiert werden darf. Ist das beim Physikum auch so? Dann wäre ja die Gefahr für Alle diejenigen gebannt, die es beim momentanen Ergebnis belassen möchten, auch für denjenigen, der die 12 Minuten gewährt bekam. Also, sofern irgendwann diese Zeunisse versendet werden...
Auch die Unis würden nicht ins Chaos stürzen, weil es ja echt nur sehr wenige Studenten betreffen würde. Weiß da jemand was zur Rechtslage?

Duncan84
27.09.2006, 20:36
hmm... *seufz*
ich weiß ja nicht, aber muss man wirklich um jeden Preis bestehen? Erhaltet euch doch nen bisschen Würde und stürtzt euch nicht auf jede noch so kleine Gelegenheit, is ja wie bei den Hyänen.
Man sollte sich eher überlegen, welche Gründe es hatte, dass man nicht bestanden hat. (Die gibt es ganz sicher und dürften in den meisten Fällen bei sich selbst zu suchen sein) Das Physikum ist jetzt nicht so unmenschlich, dass es nicht bestehbar wäre.
Natürlich war es nicht fair, dass demjenigen 12 Minuten mehr Zeit eingeräumt wurden. Er hatte Glück, gönnt es ihm. Es geht hier um eine Person von Hunderten und nicht um ne allgemeine Ungerechtigkeit.

Nutzt eure Energie für die Klage lieber für eine bessere Vorbereitung. Davon habt ihr und eure Patienten später mal mehr.
Außerdem: ist es nicht ein besseres Gefühl aus eigener Kraft und nicht durch Tricks bestanden zu haben? Aber um sowas gehts ja nicht, hauptsache mit wehendem weißen Kittel durch die Flure spurten dürfen...
So, nun dürft ihr mich flamen.

mango25
27.09.2006, 21:16
hmm... *seufz*
ich weiß ja nicht, aber muss man wirklich um jeden Preis bestehen? Erhaltet euch doch nen bisschen Würde und stürtzt euch nicht auf jede noch so kleine Gelegenheit, is ja wie bei den Hyänen.
Man sollte sich eher überlegen, welche Gründe es hatte, dass man nicht bestanden hat. (Die gibt es ganz sicher und dürften in den meisten Fällen bei sich selbst zu suchen sein) Das Physikum ist jetzt nicht so unmenschlich, dass es nicht bestehbar wäre.
Natürlich war es nicht fair, dass demjenigen 12 Minuten mehr Zeit eingeräumt wurden. Er hatte Glück, gönnt es ihm. Es geht hier um eine Person von Hunderten und nicht um ne allgemeine Ungerechtigkeit.

Nutzt eure Energie für die Klage lieber für eine bessere Vorbereitung. Davon habt ihr und eure Patienten später mal mehr.
Außerdem: ist es nicht ein besseres Gefühl aus eigener Kraft und nicht durch Tricks bestanden zu haben? Aber um sowas gehts ja nicht, hauptsache mit wehendem weißen Kittel durch die Flure spurten dürfen...
So, nun dürft ihr mich flamen.

Ich bin deiner Meinung. Natürlich ist es nicht schön, durch das Physikum gefallen zu sein. Ich selbst kenne eine, mit der ich die letzten zwei Jahre in den Vorlesungen zusammengesessen bin und mit der ich immer nach Hause gefahren bin, die durch das Schriftliche durchgefallen ist und bei der ich es schade finde, dass sie jetzt nicht mit uns weiterstudieren kann.

Ich hab selbst in Plankstadt geschrieben und hab die betreffende Person nicht gesehen. Bin aber auch ganz vorne in der ersten Reihe gesessen. Außerdem denke ich ebenso, dass es nicht die einzige Person deutschlandweit war, die etwas mehr Zeit bekommen hat. Es gab sicherlich noch einige mehr.

shockrocker
28.09.2006, 00:06
Wenn man dagegen aber klägen möchte, muss man das irgendwie beweisen können. Und mündliche Aussagen sind nicht so glaubhaft oder?

eben - ich denke die beweispflicht liegt hier bei dir und über eine aussage im konjunktiv "wenn ich 12 minuten gehabt HÄTTE, HÄTTE ich bestanden" fangen die sich vor gericht an zu kringeln, ehrlich...

ich mein das ist klar, dass man nach jedem strohhalm greift, grade wenn man knapp durchgefallen ist. im prinzip ist es natürlich nicht in ordnung nen einzelnen 12 minuten länger übertragen zu lassen - andererseits find ich persönlich das ganze nich so dramatisch, immerhin haben hier mal beamte kulanz gezeigt. find es affig jemanden wegen sowas formalem durchfallen zu lassen, wie verrutschen beim übertragen (mal abgsehen davon, dass ich meine lösungen die ich sicher weiß immer direkt übertrage, da spart man sich am ende nen haufen stress ;) ).

dir hilft das jetzt nicht weiter, aber vielleicht bist du im hammerexamen derjenige, der nen übertragungsfehler macht und wenn die aufpassleute dann wirklich akkurat sein müssen weil sie wegen solchen urteilen aufs maul kriegen wärst du froh, dir würde einer das übertragen noch erlauben :peace:

gruß
shockrocker

test
28.09.2006, 17:05
In Freiburg wurde letztes Jahr einem Teilnehmer des 2.Staatsexamen das Ergebnis annuliert und als Fehlversuch gewertet (durfte dann ein halbes Jahr später wieder antreten, obwohl er auch ohne die Übertragungen bestanden hätte), weil er ein paar Minuten länger (Weiß nicht wieviel) übertragen hat.
Muß ehrlich sagen, dass ich das Verhalten in HD angesichts dieser Härte in FR nicht korrekt finde und schon denke, dass man dies melden sollte.
Einfach aus dem Grund, dass solche Schwachstellen bekannt werden, kann ja nicht sein, dass mancherorts so locker damit umgegangen wird und anderenorts nicht. :-meinung