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ledoell
12.10.2006, 21:23
zitat aus dem entsprechenden merkblatt der zvs:


"Erfolgte die Zulassung während des
Dienstes im Auswahlverfahren der
Hochschulen und möchten Sie Ihr
Studium an derselben Hochschule
aufnehmen, müssen Sie den Ort der
früheren Zulassung in die „Ortsleiste
2.16 Feld „1. Studienort“ des
Zulassungsantrages eintragen. Sie
erhalten dann einen Studienplatz an derselben Hochschule, an der
Sie bereits während Ihres Dienstes zugelassen wurden."

dann kann ich mir ja schonmal ne schöne wohnung suchen ;)

brki2
12.10.2006, 22:53
Daraus geht aber nicht hervor (hab des Merkblatt jetzt au glesen), ob mir mein Studienplatz in München fürs nächste Semester (also, da s in München kein SS für Neueinsteiger gibt des WS 07/08) erhalten bleibt, wenn ich mich im Sommer 2007 für eine andere Uni bewerbe die ein SS für Neueinsteiger anbietet (z.B. Würzburg). Es könnte ja dann auch sein, dass ich in Würzburg abgelehnt werde und ich dann ganz ohne Platz dastehe, da durch meine Bewerbung der Platz für WS 07/08 in München weggefallen ist.

Robokopi
13.10.2006, 10:02
@ Zealander,

Bist du dir da sicher, weil das Medizinstudium ist doch überall gleich aufgebaut. Dann is es doch unlogisch, dass ma in Tübingen, Würzburg etc. im Sommersemester anfangen kann und in München nicht.

falsch, das Medizinstudium ist an jeder Uni anders aufgebaut. und wenn nicht an jeder, dann an jeder zeiten. an manchen standorten wird ab dem 1. semester gepräppt, an andern erst im 2., an wieder anderen erst im 3.. und gewisse Kurse starten eben nur jedes jahr, so dass es im ss diesen kurs nicht gibt. in berlin beginnt alles jedes halbe jahr von neuem, daher auch die möglichkeit, im ss anzufangen. in dresden z.b. startet im ws nur das 1. und 3. semester, die dann isn 2. und 4. übergehen. wahrscheinlich aus mangel an betreuern oder räumlichen kapazitäten schaffen sie es nicht, zeitgleich für die gleiche anzahl von studenten wieder den neubeginn zu realisieren.

mit deiner frage zur härtefallbewerbung zum ss an anderen unis würde ich bei der zvs anrufen. scheinbar kannst du sie ja geltend machen, nur ist hier dann der ort vakant. allerdings würde mich interessieren, ob, wenn es nicht klappt aus was weiß ich für gründen, diese chance vertan ist.

ledoell
13.10.2006, 14:55
@ brki2: also aus dem allgemeinen zvs-regeln geht m.E. eigentlich hervor, dass dir dein studienplatz NICHT erhalten bleibt, wenn du dich neu bewirbst....ich denke auch es verhält sich so wie thawk meinte....

Zealander
13.10.2006, 18:25
:-meinung