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ledoell
11.10.2006, 16:12
vorab: ja, ich weiß, diese frage ist mindestens schon 1 milliarde mal dagewesen ;)....ich war halt die letzten wochen fast durchgehend auf zivi-lehrgängen und konnte mich dort mangels internet nicht so recht informieren...abgesehen davon hatte ich auch nicht mehr mit einer zulassung gerechnet...

so, mein "problem":

ich hab heute die zulassung für humanmedizin an der uni mainz bekommen, mache aber noch bis zum 30.04.2007 zivildienst. Somit muss ich ja zum WS 07/08 eine bewerbung schicken und in dieser bewerbung einen antrag auf erneute auswahl stellen, inklusive zeugnis, nachweise etc... . Soweit ist auch alles klar.

ABER: gilt die frist zur annahme des studienplatzes (fristende ja schon 13.10.2006, d.h. übermorgen) trotzdem für mich? mit anderen worten: muss ich jetzt IRGENDETWAS machen?

Kommt mir komisch vor, jetzt diese annahmeerklärung nicht abzuschicken und gar nichts zu machen....

danke für alle hinweise...

THawk
11.10.2006, 16:26
Nein, so viel ich weiß (und so war's vor ein paar Jahren) musst du jetzt gar nichts machen außer den Zulassungsbescheid der ZVS unbedingt aufzuheben.
In der Bewerbungsfrist für das Semester nach deinem Zivildienst schickst du der ZVS dann eine erneute Bewerbung und packst diesen alten Zulassungsbescheid da mit rein.

Wenn du jetzt die Annahme des Studienplatzes abgibst gehen die davon aus, dass du in diesem Semester bereits das Studium antreten kannst. Somit würdest du auf allen Seminarplänen usw. stehen. Daher: Auf jeden Fall gar nichts machen!

Ciao, Lars

ledoell
11.10.2006, 16:42
hmm also danke für die info....n komisches gefühl ist es aber irgendwie trotzdem :)...hab dazu dummerweise auch nichts aktuelles von der zvs gefundfen....auf dem entsprechenden merkblatt steht die vorgehensweise nicht detailliert genug drauf leider :/...

THawk
11.10.2006, 16:46
Ja, mir ist es damals auch nicht anders gegangen. Man will eben auch nix riskieren...

Aber ich bin mir sicher.

Scienceman
11.10.2006, 17:29
Hey, gratz zum Studiumplatz. Hast du den im NV bekommen?

ledoell
11.10.2006, 19:13
hiho...jo, nachrückverfahren....hatte wirklich nicht mehr damit gerechnet angesichts meiner platzziffern ;)....

@ thawk: hm, also hab mich grad mit einer unterhalten, die sich auch dieses WS bei der zvs beworben hat und die meinte, ich muss diesen wisch AUF JEDEN FALL nach mainz schicken....

auf seite 2 des bescheides ist so ein gesondert getrennter abschnitt ganz unten, da steht "Erklährung über die Annahme des Studienplatzes"...darunter ist ein feld, in dem man folgendes ankreuzen kann: "ich nehme den studienplatz an und werde die einschreibung beantragen"....

weiter oben auf der seite steht, dass die einschreibung selbst innerhalb der fristen für die annahme des platzes stattfindet und dann stehen noch alle unterlagen, die man zum einschreiben mitbringen soll...

alles äußerst unverständlich....

ich glaub aber mittlerweile, dass ich die erklärung zur annahme des studienplatzes auf jeden fall mal da hin schicken sollte, die einschreibung aber noch nicht beantragen (denn die soll ja erst zum WS 07/08 stattfinden)....

ps: wenn die leute, die einen platz im 1. nachrückverfahren bekommen, gar keine rückmeldung geben würden, würde doch gar kein 2. nachrückverfahren zustande kommen können, oder?

THawk
11.10.2006, 19:40
Okay, ich will wirklich nichts falsches sagen. Ich weiß nur, dass ich damals nach Münster nichts zurückgeschickt habe und jetzt studiere :-)

Ruf doch einfach mal im Imma-Amt an, die wissen sicher Bescheid.

ledoell
11.10.2006, 19:41
pps: achje, jetzt hab ich wieder ein paar sachen gelesen, die zu deiner theorie passen, thawk :)...ich werd einfach morgen mal in mainz anrufen und mir das persönlich erklären lassen....und notfalls fahr ich halt am freitag da hin und erledige den kram ^^

Xylamon
11.10.2006, 19:54
Bescheid aufheben, einrahmen und über's Bett hängen... dann zum SS wieder bewerben, ein Extra-Häkchen für bevorzugte Zulassung machen und fertig die Kiste - achso, für Mainz musst du dich dann im AdH auf OP1 bewerben.

ledoell
11.10.2006, 20:02
zum WS, nicht zum SS :D....

also gut, jungs ich glaubs euch ja :).....is nur einfach so ein beklemmendes gefühl, jetzt nicht offiziell anzunehmen, wenn man endlich den platz hat ^^...

thx anyway

Zealander
12.10.2006, 15:07
Halli Hallo!

Also, ich habe EXAKT das gleiche Schicksal wie du. Habe über das AdH einen Platz in Marburg bekommen und mache bis nächsten Sommer Zivi.

Auch mir kam das irgendwie komisch vor, jetzt nichts zu machen.

Also habe ich sowohl bei der ZVS als auch bei der Uni angerufen, und BEIDE meinten eindeutig dass ich mich nur fristgerecht wiederbewerben muss, mit Marburg als erste OP (s.o.).

Also entspann dich!

Obwohl, wenn es hinterher in Mainz anders ist, möchte ich nicht Schuld sein- ohne Gewähr! Ich sag dir nur wie es bei mit ist...

Alles Gute! :-dance

ledoell
12.10.2006, 16:48
hehe, hab heute nochmal mit dem studiensekretariat in mainz telefoniert und die haben mir das auch so gesagt....also langsam glaub ichs sogar :D....

Croonger
12.10.2006, 17:12
Um die Sache noch ein Stückchen komplizierter zu machen?
Wie ist das denn, wenn man im SS einen Studienplatz bekommt und diesen parken lässt: Kann man den dann zum WS geltend machen? Ich mache im Moment FSJ und habe zum WS schon einen Platz in Ddorf bekommen. Wenn ich da aber nicht hin wollte, könnte ich mich ja noch mal zum SS 07 bewerben, nehmen wir an, da krieg ich dann einen Platz in Münster, könnte ich den dann zum Ws 07/08 geltend machen, obwohl der NC für Münster im WS meistens 0,5 Noten höher liegt als zum SS?

Liebe Grüße
Daniel

brki2
12.10.2006, 17:52
Hi,

Also bei mir isses genau so. Ich hab im Nachrückverfahren für München noch was kriegt. Hab jetzt vorher bei der ZVS angrufen und die haben mir gsagt, dass ich nix machen muss, außer den Bescheid aufzuheben und mich fristgerecht wiederzubewerben, da ich ja als Zivildienstleistender nicht benachteiligt werden darf. In München kann ma heut gar net anrufen, weil des Büro net besetzt is, sondern nur Mo-Mi und Fr (wirklich super).
Und des blöde is jetzt, dass ma in München net im Sommersemester anfangen kann, d.h. ich müsst bis zum WS 07/08 warten (also faktisch doch ne Benachteiligung). Ich hab aber eigentlich keine Lust so lang zu warten.
Weis jemand, ob ma sich immatrikulieren und dann für die Zeit des Zivildienstes beurlauben lassen kann? Ich würd halt dann gern im Sommersemester anfangen und würd dann halt des ganze zeitversetzt machen (also quasi im 2. Semester anfangen), weil die, die jetzt anfangen ja dann scho weiter sind. Oder ist des ganze so verschult, dass ma net zwischendrinn anfangen kann und die Kurse vom 1. Semester dann wann anders macht? Kennt sich da jemand genauer aus?

Gruß
brki2

Zealander
12.10.2006, 19:33
He ihr! :-D

@croonger: Das geht, aber wenn du einen Antrag einreichst verfällt dein alter Studienplatz, darüber musst du dir im Klaren sein. Aber es stimmt: Zivis und FSJler dürfen sich Plätze im Sommer holen und diese im Winter einlösen. Steht zumindest so bei der ZVS.

@brki2: Soviel ich weiß muss du erst deinen Dienst beenden wenn du Zivi bist. Sonst darfst du dich nicht einschreiben. Abgeshen davon musst du definitiv mit den anderen anfangen und aufhören, leider. Glaub ich. Wegen der Vorlesungen und Praktika und so.
Hast du das Pflegepraktikum schon gemacht? Sonst wäre das doch super, um die Zeit zu überbrücken...

:-meinung

Bin mir recht sicher, dass es so ist, aber "alle Angaben ohne Gewähr" ! :-) Wenn ich Mist erzählt habe tuts mir leid, aber hab mich in letzter Zeit viel durch ZVS-Regeln gekämpft, müsste also stimmen. :-dance

Liebe Grüße...

brki2
12.10.2006, 19:58
@ Zealander,

Bist du dir da sicher, weil das Medizinstudium ist doch überall gleich aufgebaut. Dann is es doch unlogisch, dass ma in Tübingen, Würzburg etc. im Sommersemester anfangen kann und in München nicht.
Ich fahr da morgen auf jedenfall hin und frag, ob ich mich immatrikulieren kann und gleich ne Beurlaubung bekomm, wenn des überhaupt wegen dem Zivildienst möglich is.
Wo steht des, dass ma sich als Zivi net immatrikulieren darf?
Wollt mich ja eigentlich heut freuen, aber so was kotzt mich scho wieder an. :-kotz

Also wenn ich mich zum SS 07 in z.B. Würzburg bewerb verfällt mein Anspruch auf den Studienplatz in München fürs nächste WS (07/08), oder hab ich da was falsch verstanden?

Zealander
12.10.2006, 20:06
Also das tut mir echt leid, wollt dir den Tag nicht vermiesen... :-)
Ich hab nur dargestellt wie ich es aus den ZVS-Regeln ablese.

Bei der ZVS zählt immer der zuletzt eingegangene Antrag, das heißt wenn man einen neuen einreicht verfällt der alte. Deshalb denke ich verfällt der alte Platz wenn du dich für einen neuen bewirbst.

Das du bei manchen Unis im Sommer anfängst hat damit ja nix zu tun- oder hab ich dich falsch verstanden? Ich mein, du kannst doch nicht später bei einem Semester einsteigen weil du Zivi gemacht hast. Du musst mit allen anderen zusammen Vorlesungen, Praktika, Kurse etc. ableisten, weil es für die Uni nicht anders organisierbar ist.

Aber wie gesagt, das ist nur meine Meinung und Sichtweise und ohne Gewähr. Für definitive Infos frag lieber nach, ich bin auch kein Spezialist... :-blush

:-meinung

Lass dir den Tag nicht vermiesen... :peace:

Alles Gute...

THawk
12.10.2006, 21:02
So einfach wie ihr denkt funktioniert das mit dem Studienort leider nicht (zumindest zu meiner Zeit).

Durch den Dienst bleibt euch noch der Studienplatz an sich erhalten - d.h. ihr bewerbt euch im SS und bekommt einen Studienplatz, dann habt ihr automatisch in den folgenden zwei Semester (also WS und SS) einen Platz. Allerdings findet die Studienorts(!)vergabe jedes Semester von neuem an. D.h. ihr werdet all denen gleichgestellt, die über das normale Verfahren gerade ihren Platz bekommen haben. Es kann dann also durchaus passieren, dass ihr vor oder während eurem Dienst einen Platz in Münster hattet und nach dem Dienst dann nach Greifswald geschickt werdet.

Wie es allerdings genau ist wenn ihr einen Platz übers AdH erhalten habt kann ich euch nicht sagen, das hat mich damals nicht betroffen.

Zealander
12.10.2006, 21:32
Das stimmt heute nicht mehr. :-D
Wenn man seinen Platz über das AdH bekommen hat, so hat man eine feste Ortsgarantie- vor allen anderen.
Da bin ich mir ziemlich sicher.
Aber trotzdem: Beruft euch nicht drauf, meine Angaben sind ohne Gewähr.

THawk
12.10.2006, 21:36
Das stimmt heute nicht mehr.


Verdammt, ich werd alt..... :-O


:-D