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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Feiertage als Arbeitstag im PJ?



AlexA23
20.10.2006, 13:38
Hallo,

ich befinde mich gerade im 3.Terial meines PJs und möchte am Ende meine restlichen Urlaubstage nehmen, um früher mit dem Lernen fürs Examen anzufangen. Nun habe ich von einer Bekannten gehört, dass ihr Prüfungsamt den 25.12, 26.12 und 1.1 als reguläre Arbeitstage ansieht und es somit Fehltage wären an Ihnen zu fehlen. Ist Euch sowas bekannt oder wie sieht das Eurer Prüfungsamt?

MfG Alex

Tahel
21.10.2006, 20:02
Also bei unserem Prüfungsamt (Hessen) werden Feiertage auch als normale Arbeitstage angesehen, nur Samstag und Sonntag gehen nicht in die Fehltage ein.

FataMorgana
21.10.2006, 20:55
Das ist ja eine ausgesprochene Frechheit.

nightingale
22.10.2006, 10:03
Ja, das ist wirklich unglaublich.
Aber ich kenne bislang kein Krankenhaus, in dem die PJ an den Feiertagen kommen müssen bzw. Fehltage abgezogen werden müssen!
Letztlich zählt ja das, was auf der Bescheinigung steht. Und ich glaube, dass da keiner die Feiertage abgezogen kriegt bzw. die Sekretariate überhaupt davon wissen :-oopss

AlexA23
22.10.2006, 11:28
Da hast ja zwar schon recht und wenn ich nicht vor hätte, das Tertial zu verkürzen wäre es ja auch egal.
Nun gut dann gebe ich mich nun wohl geschlagen und arbeite noch 3 Tage länger. Soviel also zu den gesetzlichen Feiertagen :)
Danke für die raschen Antworten

bombero
22.10.2006, 19:08
Bei uns in NRW gelten die NRW-Feiertage als frei...
Ich würd einfach mal dein LPA anrufen und fragen.
Mach grad in Barcelona PJ und hab mich daher ausführlich beim LPA umgehört.

Tahel
22.10.2006, 21:00
Ja, das ist wirklich unglaublich.
Aber ich kenne bislang kein Krankenhaus, in dem die PJ an den Feiertagen kommen müssen bzw. Fehltage abgezogen werden müssen!
Letztlich zählt ja das, was auf der Bescheinigung steht. Und ich glaube, dass da keiner die Feiertage abgezogen kriegt bzw. die Sekretariate überhaupt davon wissen :-oopss

Das ist wirklich eine Frechheit und es muss auch kein PJler an den Feiertagen kommen. Das was Du mit der Bescheinigung sagst, ist dann ein Problem wenn man z. B. drei Wochen Urlaub nimmt und da irgendwo dazwischen ein Feiertag ist, dann hat man 15 Fehltage und nicht etwa 14 - total bescheuert :-???