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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bestimmungen fuer PJ.



10.08.2002, 22:53
Hi allerseits.
*Ich wuerde mich sehr ueber eine antwort von auch freuen.
Hier ist meine Frage:::
Ich moechte mein PJ in Amerika und canada und England machen. Falls ich Plaetze an anerkannten Kliniken bekomme, brauche ich dann immer noch diese Unterschrift und diesen Siegel vom Dekan? Brauche ich dann immer noch " Same rights and duties blabla"?
Welchen Dekan genau? Es gibt ja verschiedene Deans. Muss es der dean of University sein? Oder Dean of Medical School?
Wer muss diesen Wisch unterschreiben?
Das ist sehr wichtig fuer mich. Bitte antwortet mir nicht wenn ihr es Nicht GENAU wisst. Links sind klasse. Leider war meine inter net recherche zu dem thema nicht erfolgreich.
Danke
Yael
email: [email protected]

Älgen
25.08.2002, 17:11
Hej !

Zu diesen PJ Fragen kann ich Dir raten sich direkt an das Studiendekanat der eigenen Uni, bzw direkt ans LPA zu wenden. Das das mit den LPAs 'ne Lädergeschichte ist isses wahrscheinlich in jedem Bundesland etwas anders, deshalb am Besten direkt nachfragen.

Ich kann jetzt hier nur für B-W sprechen, woch ich den Kram inzwischen im Schlaf kann, da ich es tatsächlich geschafft habe, mir 2 Tertiale in Skandinavien abseits eines Austauschprogrammes zu organisieren. Hier im Ländle isses so, daß man prinzipiell mal nur 2 Tertiale im Ausland machen darf (sic !) & daß man für die Annerkennung durch's LPA folgendes benötigt:
- 'nen dem LPA genehmen Sprachtest, der VOR (!) Beginn des PJ abgelegt werden muß (für Amiland is' das wohl Toefel, denke ich mal)
- eine Äquivalenzbescheinigung der Heimatuni in Dld, die einem die Äquivalenz mit der Ausbildung in Dld bestätigt (im Dekanat nachfragen, ob man's bekommt !)
- vom Klinikchef das Famulaturzeugnis mit 'ner kurzen Tätigkeitsbeschreibung

- & eben diesen Wisch mit "same rights & duties" der von 'nem Dekan 'ner meidzinischen Fakultät in dem Land, in dem Du das PJ machst ausgestellt sein muß ! Das begründet sich darauf, daß das PJ ein Teil der universitären Ausbildung ist & man eigentlich in 'ner Uni im entsprechenden Land immatrikuliert sein muß & das LPA diesen Wisch als Ersatz nimmt, wenn das mit dem Immatrikulieren nicht geht; is' ja in Dld auch so, daß ich formell noch an meiner Uni eingeschrieben bin & von denen an ein Lehrkrankenhausgeschickt werde zur PJ-Ausbildung

Das LPA BW hat eigentlich 'ne recht gute Homepage mit allen Formularen & Merkblättern als PDF & vor allem den notwendigen Telephonnummern & Majladressen, wie's in anderen Bundesländern aussieht weiß ich nicht 100%. Hinkommen tut man dort am besten über die Seite des impp.de (ja doch, die haben allen Ernstes auch was Positives ...), da die 'ne recht ordentliche Link-Seite mit allen Anschriften der diversen LPA's haben & dort eben auch Links zu denen, die im Netz zu finden sind.

Wie schon gesagt, am Besten konkret nachfragen.

Viel Erfolg dann mal !


Kolja