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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wartezeitverbesserung (dringend) - bitte gleich anworten



olaf3891
24.10.2006, 22:04
Folgendes schrieb ich an die ZVS es beschreibt genau eine Situation. Bitte sagt eure Meinung dazu.






Sehr geehrte Damen und Herren,



im Juli 2006 bewarb ich für das Wintersemester 2006 im Fach Humanmedizin. Diesem Antrag fügte ich einen Härtefallantrag bei. Dieser wurde abgelehnt. Bitte sichten Sie dazu das von mir eingereichte Fachärztliche Gutachten. Es bezog sich auf eine Krankheit mit der Tendenz zur Verschlechterung.

Auf Grund vielerlei Hinweise stelle ich an Sie die Frage, der Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches.

Ich möchte Ihnen kurz meine Beweggründe schildern.

Im Jahr 2000 absolvierte ich die zehnte Klasse. Ich hatte vor, an der Schule zu bleiben und das Abitur zu machen. Leider machte mir selbige Krankheit, wie im Gutachten beschrieben, dies unmöglich und ich konnte zur Abiturstufe nicht antreten. Es war bereits Anfang Oktober und es fehlte hier nun ein schon beachtlicher Teil des Unterrichtsstoffes. Jetzt ins Abitur einzusteigen war quasi nicht mehr möglich. Es ergab sich, in diesem Augenblick zu meinem Glück die Möglichkeit kurzfristig noch eine Ausbildung zu beginnen. Es war in diesem Augenblick die einzige Möglichkeit. Im Jahr 2003 schloss ich meine Ausbildung unter großen Schwierigkeiten ab. Bereits da holte ich parallel, einige Monate mit der Ausbildung überschneidend, mein Abitur nach.



Mein Antrag würde sich nun konkret darauf beziehen, dass es nicht möglich war mein Abitur auf Grund der Krankheit zu absolvieren. Die Ausbildung war dann im Oktober 2000 die einzige Möglichkeit noch in etwas „Vernünftiges“ einzusteigen. Die Krankheit erlaubte da zumindest den Einstieg in die Ausbildung, auch wenn Probleme blieben.



Als Nachweis könnte ich Folgende Nachweise liefern. Ich könnte ein ausführliches, ärztliches Attest vorlegen. Dies würde sicher genau diese Situation, mit Krankheitsverlauf schildern. Des Weiteren könnte ich mir von der Schule eine beglaubigte Kopie meiner Anmeldung für das Abitur ausfertigen lassen. Diese müsste sich ja noch in meinen Schulakten befinden und bescheinigt meinen Wunsch im Jahr 2000 das Abitur zu beginnen. Weiterhin denke ich, dass sich ein weiterer Nachweis darin findet, dass ich nach der zehnten Klasse, in den Sommerferien eine Nachprüfung im Fach Chemie absolvierte um die gymnasiale Zugangsberechtigung zu erhalten. Wenn ich mich recht erinnere, benötigte man damals in Chemie eine bestimmte Punktzahl und ich musste mich, glaube ich von 7 auf 9 Punkte verbessern. Auch diese Anstrengung belegt in meinen Augen eindeutig den Willen das Abitur zu absolvieren. Auch diese Prüfung ist mit Sicherheit von der Schule belegbar.



Wie kann hier, bei positiver Entscheidung mit den Wartesemestern verfahren werden? Könnten die gesamten verstrichenen 3 Jahre angerechnet werden? Wie ist Ihre grundsätzliche Meinung dazu? In meinen Augen ist dies relativ verständlich und so gut nachvollziehbar.



Es würde mir sehr helfen, wenn Sie mir im Laufe des Vormittages antworten könnten.





Vielen Dank

Franzi
25.10.2006, 11:35
Mmmh, und wann hast Du nun Dein Abi direkt begonnen und abgeschlossen?
Also, wenn ich ein netter ZVS-Bewerber wäre, würde ich das so akzeptieren und wie bei jedem, der nach dem Abi eine Ausbildung absolviert hat als Wartesemester anrechnen. (Allerdings steht dort ja ausdrücklich "verstrichene Zeit nach dem Abitur ohne...."

Könnte mir gut vorstellen, daß der Nachteilsausgleich F nur zur Geltung kommt, wenn man eine Jahrgangsstufe aus gesundheitlichen Gründen wiederholen mußte, es zu einer längeren Schulzeit (im Sinne der längeren Anwesenheit als Schüler an der Schule) an sich kam und deshalb zu einem späteren Ablegen der Abiturprüfung.
Bei Dir hat sich die Schulzeit in dem Sinne ja nicht verlängert, sondern wurde "nur" zerstückelt abgeleistet?!

Aber sicher bin ich mir bei meinen Aussagen hier nicht, aber Du wolltest ja auch nur eine Meinung hören und keine Anwort ;-)

Viel Erfolg!!!!

Dr. Hyde
25.10.2006, 19:50
nur nochmal aus verständnisgründen...welches datum trägt das abi-zeugnis?

ich möchte dir nicht die hoffnung nehmen, halte es aber für sehr wahrscheinlich, dass erst ab diesem zeitpunkt gerechnet wird.

BruceWillEs
25.10.2006, 20:01
Ich glaube, er hat nicht einmal Abi...

Dr. Hyde
25.10.2006, 20:04
Bereits da holte ich parallel, einige Monate mit der Ausbildung überschneidend, mein Abitur nach.

dochdoch, oder?

Feuerblick
25.10.2006, 20:20
Was ich nicht verstehe: Wieso konnte er im Oktober 2000 nicht einfach mit der elften Klasse beginnen und diese, falls denn letztlich nötig, einfach wiederholen? Abi nach der zehnten Klasse gibts in D nun mal nicht und ich glaube auch nicht, dass die ZVS bei dieser schwachen Argumentation wirklich einen Härtefall sieht.
Btw: Das Ultimatum mit der Bitte um Antwort am gleichen Tag ist ja wohl nicht ernst gemeint, oder?

banshee
25.10.2006, 20:21
Du konntest aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr die Oberstufe weitermachen, aber in der gleichen Phase ne Ausbildung beginnen? So mit Berufsschule und Vollzeit arbeiten? Wurde deswegen dein Härtefallantrag abgelehnt?

Lifendhil
25.10.2006, 23:27
Warst du wieder gesund, als du dein Abi gemacht hast? Dann hättest du dein Abi ja genauso gut wie alle anderen machen können. Wenn du zu dem Zeitpunkt aber noch krank warst, hast du ne Chance.

Jemine
26.10.2006, 11:20
Dass mit der Ausbildung versteh ich auch nicht ganz...Denn sowas ist schon härter als Abi. Was hat den die ZVS nun geantwortet?

olaf3891
26.10.2006, 22:08
Also ein ganz kurzes Statement dazu.

Ich habe mit Sicherheit ein Abitur. Ich habe fast drei Monate Schule in der 11 Klasse, genau zu Beginn verpasst. Genauer gesagt die 11. konnte ich daher nie beginnen.

Da ich nun so viel Stoff verpasst hatte und es mir da gesundheitlich "einigermaßen" ging konnte ich durch einen großen, mir da sehr gelegen gekommenden Zufall von Heute auf Morgen eine Ausbildung beginnen. Diese wurde mit vielen Krankheitstagen absolviert.



In den letzten 3 Monaten meiner Ausbildung begann ich parallel mein Abitur nachzuholen. Das Abi machte ich dann quasi von 2003 bis 2006. Wollte es aber ja eigentlich bereits 2000 beginnen. Dies kann ich ja auch mehrfach, wie in meinem ersten Text (ZVS Mail) beschrieben, genau belegen. Sicher hätte ich die 11. ein Jahr später beginnen können oder einfach einsteigen und dann wiederholen aber hier zeigte sich so eine "fraglich bessere" Möglichkeit, nach langer Fehlzeit doch noch etwas vernünftiges zu machen.

Ob das reicht ist sicher zweifelhaft, daher fragte ich ja um Meinungen. Bekomme morgen eine Mail von einem ZVS Dezernenten, mit einer Stellungnahme. Und ob dann ein oder drei Jahre Verbesserung steht in Frage.



Bitte Stellung nehmen. Danke

zweikommaeins
26.10.2006, 22:11
Ja schau mer halt mal würd' ich sag'n – Viel Glück!

olaf3891
26.10.2006, 22:15
nur zum Verständnis - die Krankehiet ist chronisch und tritt schubweise auf. Also mal sehr schlimm und dann fast weg. Nur so war es plötzlich möglich, unter gesundheitlichem Aspekt, eine Ausbildung zu beginnen, obwohl vorher Abi nicht möglich war.


Danke für Antworten

Mati
26.10.2006, 22:47
Erstmal hätt ich den Brief nochmal gegenlesen lassen. Das ist ja formal nicht unbedingt das gelbe vom Ei.
Ich kann da ehrlich gesagt auch keine stichhaltige Argumentation erkennen, du hast dich ja für die Ausbildung entschieden, und wurdest nicht dazu gezwungen, statt es ein Jahr später erneut mit der 11ten Klasse zu versuchen.

Glaub nicht, daß das was wird, wünsch dir aber natürlich Glück....