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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Multiple choice-Verfassungswidrig!!



jambakaramba
03.11.2006, 07:25
Hallo, erst einmal einen Gruß an diejenigen, die das 1. Hammerexamen geschrieben haben!! (War auch einer von denen)
Es kursieren ja immer mehr Gerüchte über das Hammerexamen, was aber viel wichtiger ist, vorallem für die , die nicht bestanden haben, ist, das das Multiple choice Verfahren eigentlich verfassungwidrig ist. Dies bestätigt folgender Link:

http://blog.juracity.de/2006-10-29/freischuss-fuer-alle-multiple-choice-tests-an-unis-rechtswidrig.html

Sehr interessant das Ganze, was man mit Mediziner alles so machen kann(tssst... :-()

Dies also nur mal eben am Rande , aber vielleicht für manch Einen wichtig!!

Fight the Hammerexamen :peace: !!!

Amy83
03.11.2006, 08:48
Gibt es denn eine starre Bestehensgrenze? Wird das ganze nicht wieder am Gesamtdurchschnitt bemessen? Damit ist es doch dann "legal".
Und wenn man klagt, muss man ja doch die Prüfung wiederholen...

Dr. Hyde
03.11.2006, 09:12
deswegen gibt es die flexible bestehensgrenze mit referenzgruppenregelung...

Jo.
03.11.2006, 12:13
@ jambakaramba

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, dann verstößt jeder der am Hammerexamen teilnimmt damit also quasi automatisch gegen das Grundgesetz, oder?

Entschuldige die dumme Frage, aber ich bin nunmal strunzdumm, will aber trotzdem mal Dokter werden wenn ich groß bin (ganz groß).

Kackbratze
03.11.2006, 14:29
Tja, nur hat das Hammerexamen eine relative Bestehensgrenze die in jeder Prüfung neu festgelegt wird und Prüfungsabhängig geregelt wird.

Damit ist das Hammerexamen leider nicht verfassungswidrig, eher die Physiologie-Klausur oder sowas, bei der am Anfang genau festgelegt wurden, wieviele Punkte man braucht, egal wieviele Leute dann durchfallen oder bestehen.

Was aber am wichtigsten ist, was hat man davon, wenn man dagegen klagt? Zum Einen war das erst der Erste Versuch des Examens, also hat man noch 2 Versuche und ausserdem muss man dann in eine "neue Prüfung", da ja multiple choice abgeschafft ist....noch besser, dann kann man sich ja garnicht mehr gezielt vorbereiten....:-nix .

Aber mindestens ein Jurist hat an dem Verfahren Geld verdient..... :-(

Dr. Hyde
03.11.2006, 14:33
nochmal:

die prüfungen nach ÄAppO fallen ausdrücklich NICHT unter die genannte rechtssprechung.


Die Möglichkeit, die Fachprüfungen zum Teil im Antwort-Wahl-Verfahren abzunehmen, sei in § 3 Abs. 4 Satz 3 DPO in der am 18. August 2004 beschlossenen Fassung ausreichend normativ verankert worden. Das untergesetzliche Rechtssetzungsorgan könne das Antwort- Wahl-Verfahren abweichend von der Regelung in der Ärztlichen Approbationsordnung regeln und sei insoweit frei, jedenfalls bis zur Grenze der Untauglichkeit des Leistungsbemessungsverfahrens

übersetzt: es geht hier gerade darum, dass das "sichere" terrain der ÄAppO verlassen wurde und ein anderes verfahren (ohne flexible bestehensgrenze, z.T. ja/nein-fragen) zugrunde gelegt wurde.


Damit unterscheidet sich die rechtliche Ausgangssituation von derjenigen, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu ärztlichen Antwort-Wahl-Prüfungsverfahren zugrunde lag

s.o.

fazit: die multiple-choice-prüfungen nach ÄAppO durch das IMPP stehen in keiner form zur debatte, einsprüche auf dieser grundlage sind sinnlos.

edit: zu langsam :-)

edit2: davon abgesehen steht eine verfassungsrechtliche beurteilung landes-, amts- oder sonstigen gerichten nicht zu. sie können nur bedenken anmelden und das verfassungsgericht um klärung bitten bzw. den fall zur entscheidung vorlegen ;-)