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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was passiert bei nichtbestehen eines Teils des Hammerexamens?



Bart
08.11.2006, 13:47
Hi Leute,

ich habe am LPA nachgefragt, was passiert wenn man einen Teil des Examens nicht packt....

Es ist bundesweit gleich geregelt.....

Wenn man das Schriftliche nicht gepackt hat, muß man es wiederholen.

Bei bestandenem schriftlichen Teil bleibt dieses Ergebnis ewig an einem haften und kann einem nicht mehr abgesprochen werden .

Wenn man also den schriftlichen Teil bestanden hat, muß man nurnoch versuchen das mdl. zu packen und hat dazu dann drei Versuche, ohne das das schriftl. Ergebnis verloren geht.

Zum wiederholen eines PJ Teils hat man mir gesagt, daß diese Entscheidung in der Hand Eurer Prüferkommision liegt.... fällt man z.B. beonders negativ in einem Fach auf, kann die Kommision Euch dazu verdonnern, dieses Fach für eine bestimmte Zeit zu wiederholen :-oopss

Dabei ist es auch nach gusto der Prüfer geregelt, ob man Euch/uns für Wochen oder Monate zum "nacharbeiten" verdonnert :)

Ich für meinen Teil muß also nie wieder zu einer schriflichen Prüfung und hoffe meine mdl. Prüfung irgendwie zu bestehen :)

LG,
Sascha.

dornier
08.11.2006, 19:13
Wie ist es wenn man die mündliche besteht, die schriftiche Prüfung aber nicht?

Theboss76
08.11.2006, 19:21
Dann nur mündliche wdh.

Aber kann es kaum glauben,dass das Wdh. des PJ`s nur von dem mündlichen abhängig sein soll?Aber wenn man es dir so vom LPA gesagt hat muss es wohl sein.Erinnert mich an das alte 3.Staatsexamen.
Glaube ich werd beim LPA auch mal anrufen und hier später posten.

dornier
09.11.2006, 15:48
Ich bin verwirrt. Ich habe das Schriftliche nicht bestanden und ich habe den Verdacht, daß das Straf-PJ auch beim nicht bestandenen Schriftlichen wiederholt werden muß. Kann jemand vielleicht helfen?

Theboss76
09.11.2006, 15:52
Ich bin verwirrt. Ich habe das Schriftliche nicht bestanden und ich habe den Verdacht, daß das Straf-PJ auch beim nicht bestandenen Schriftlichen wiederholt werden muß. Kann jemand vielleicht helfen?

Ich würde das auch gerne wissen,wenn niemand beim LPA gefragt hat,dann bin ich bereit nächste woche da anzurufen.

dornier
09.11.2006, 16:03
Vielen Dank für die Antwort. Ich werde mich auch bei unserem LPA erkündigen, gespannt bin ich schon.

Gipfelstuermer
09.11.2006, 17:31
schriftlich darf man aber auch nur 3mal machen, oder?!

Bart
09.11.2006, 19:41
Ich habe es so verstanden, daß man einen bestandenen Teil behält, also ist es egal ob es der mdl. oder der schriftl. Teil ist.

Ich habe beim LPA nicht spezifisch nachgefragt, ob man einen Teil des PJs wiederholen muß, aber es klang danach, daß es nicht vom LPA vorgegeben wird und somit bei einem nicht bestandenen schriftl. Teil keine "Strafrunde" zu machen wäre.

Wenn ich es schaffe, werde ich morgen nochmal beim LPA anrufen... wäre ja mal interessant zu erfahren.

LG

Schoppi
09.11.2006, 22:28
AO spricht von 4 bis 6 Monaten PJ und Entscheidung nach Landesrecht ob und wie lange! Ich verstehe es dann so, daß das jedes Land selber entscheidet....? nich ganz fair, oder?
Hatte dazu mal beim LPA Berlin nachgefragt. Kein PJ nach dem durchgegallenen Schriftlichen aber Mündlichen.
... und daß der Prüfungsvorsitzende eine Empfehlung gibt, welches Fach - das wo man am schlechtesten war - und wie lange, aber die Entscheidung liegt beim LPA. Aber machen muß man es. Allerdings sprach sie da von 3 bis 6 Monaten, was mir erst später aufgefallen ist...
na wollen wir mal hoffen, daß es nicht so weit kommt!

Viel Glück allen beim Mündlichen und Durchhaltevermögen beim Lernen!
Alles wird gut!
:-stud

dornier
10.11.2006, 07:16
Es gibt ein praktisches Problem und zwar: wenn man bei beide Prüfungen durchfällt, dann muß man das "Straf-PJ" machen. Wie schafft er sich gut vorzubereiten, wenn die nächste schriftliche im April ist? Gäbe es dann keine zeitliche Überschneidungen?

Gipfelstuermer
10.11.2006, 10:14
3 versuche jeweils, oder?!

Derma
10.11.2006, 10:19
3 versuche jeweils, oder?!Ist Dir das zu wenig ;) ?

Dr. Hyde
10.11.2006, 10:28
3 versuche jeweils, oder?!

nein, insgesamt drei.
wdh eines prüfungsteils zählt logischerweise auch als koplettwdh.
wenn man aber beides auf einmal wiederholt -- > ein versuch

agapi
10.11.2006, 10:37
Laut Approbationsordnung:

Die einzelnen Teile können 2 mal wiederholt werden.

Bsp:

schriftlich durchgefallen, mündlich bestanden: schriftlich noch 2 Versuche

schriftlich bestanden, mündlich durchgefallen: mündlich noch 2 Versuche

schriftlich durchgefallen, mündlich durchgefallen: noch jeweils 2 Versuche

Derma
10.11.2006, 10:48
Habt Ihr Euch schon daran (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=422461&postcount=1) beteiligt?:-dafür