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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zivildienst, ZVS, Studienplatzzusage. Und dann? HILFE



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:tom
08.11.2006, 16:02
Halloo!

Ich habe da mal eine Frage.

Und zwar leiste ich bis nächstes Jahr im Juni Zivildienst. Ich kann mich aber trotzdem zum SS bei der ZVS um einen Medizinstudienplatz bewerben.

Wenn ich das mache und einen Studienplatz zugesagt bekomme, dann wird dieser doch bis zum WS "zurückgestellt", da ich Zivi mache.

Soweit richtig?

Jetzt die konkrete Frage: Angenommen ich bewerbe mich bei 6 Unis. Bei einer bekomme ich eine Zusage (z.B. Marburg), wird mir dann der Studienplatz explizit nur für Marburg zum WS reserviert oder kann ich dann zum WS irgendeine Uni wählen?

:-?


Versteht jemand was ich meine?

Vielen Dank

michael333
08.11.2006, 16:26
Hallo!
Zuerst einmal nicht böse sein, aber das sind alles doch wirklich keine Geheimnisse, die man auf www.zvs.de nachlesen kann. Denoch antworte ich einfach mal.



Wenn ich das mache und einen Studienplatz zugesagt bekomme, dann wird dieser doch bis zum WS "zurückgestellt", da ich Zivi mache.


Nicht ganz richtig, da du zwei Bewerbungstermine lang einen Anspruch auf einen während eines Dienstes erhaltenen Studienplatz hast. In deinem Fall also bis zum SS 08



Jetzt die konkrete Frage: Angenommen ich bewerbe mich bei 6 Unis. Bei einer bekomme ich eine Zusage (z.B. Marburg), wird mir dann der Studienplatz explizit nur für Marburg zum WS reserviert oder kann ich dann zum WS irgendeine Uni wählen?


Den Anspruch hast du nur für die Universität, an der du den Platz erhalten hast.

ClooneyGeorge
08.11.2006, 16:32
Hallo Tom,


also wenn sich an den ZVS Regeln nichts geändert hat gilt Deine Zusage "nur" für den Studienplatz, nicht für den Studienort.

Du hast also bei Deiner nächsten Bewerbung schonmal einen Studienplatz sicher, der Studienort wird jedoch wieder neu vergeben.
So war es bei mir damals auch, hatte während des Zivildienstes eine Zusage für Lübeck, bei der nächsten Bewerbung bin ich dann nach Göttingen (Erstwunsch) gekommen.

Gruß
Clooney

roger rekless
08.11.2006, 16:39
ich hab damals nen studienplatz in bonn über auswahlverfahren bekommen, und den mussten die mir in bonn auch das zivi-jahr über freihalten. war aber halt direkt von der uni und nicht von der zvs vergeben.

michael333
08.11.2006, 17:44
Hallo Tom,
also wenn sich an den ZVS Regeln nichts geändert hat gilt Deine Zusage "nur" für den Studienplatz, nicht für den Studienort.
Du hast also bei Deiner nächsten Bewerbung schonmal einen Studienplatz sicher, der Studienort wird jedoch wieder neu vergeben.
So war es bei mir damals auch, hatte während des Zivildienstes eine Zusage für Lübeck, bei der nächsten Bewerbung bin ich dann nach Göttingen (Erstwunsch) gekommen.
Gruß
Clooney

Das ist definitiv falsch! Die Regeln haben sich anscheinend geändert. Nur wenn du während deines Dienstes einen Platz in der Wartezeitquote bekommst, kannst du, wenn du dich erneut bewirbst eine andere Uni angeben und erhälst da dann auch den Platz. Das dürfte aber nur für einen verschwindend geringer Teil der Bewerber gelten. Etwa dreißigjährige, die wegen der Pflege eines Angehörigen den Platz nicht annehmen konnten.

Für alle anderen (also in der NC- oder Auswahlverfahrenquote zugelassen wurden) gilt, dass sie nur einen Anspruch auf einen Platz an der gleichen Uni haben, sonst verfällt dein Platz. Also Vorsicht!

:tom
08.11.2006, 18:20
Hallo!

Danke für die Hilfe.

Kurzum heißt das, dass wenn mir ein Studienplatz zum SS07 in Marburg zugesagt bin, ich auch nur auf diesen Studienplatz in Marburg bis SS08 ein Recht habe.

Dann habe ich mal noch eine Frage. Ich möchte gern nach Münster. Letztes Jahr war der NC bei 1,8. Also würde ich reinkommen. Wenn er aber besser wird, wird es schwierig. Allerdings könnte das mit dem Nachrückverfahren klappen.

Wenn ich die Option mit dem Nachrückverfahren offen halten will, darf ich neben Münster doch keine anderen Unis angeben oder?

Ist es nicht so, dass wenn ich an 1. Stelle Münster habe(n) (muss) und 2. Stelle Düsseldorf habe und ich im ersten Schritt nicht nach Münster komme, im zweiten Schritt aber nach Düsseldorf, Ich nicht mehr die Chance habe in Münster über das Nachrückverfahren reinzukommen?

THX

ledoell
08.11.2006, 18:22
wenn deine DN genau der NC-Wert ist, kanns gut sein dass du trotzdem nicht reinkommst, weil ein anderer bewerber mit der gleichen DN mehr glück beim losen hatte....ist mir dieses WS bei 3 unis passiert...

:tom
08.11.2006, 18:28
.....ist das alles eine Sch**** :-kotz

michael333
08.11.2006, 18:33
.....ist das alles eine Sch**** :-kotz
Nur nicht verzagen! Du hast gegenüber vielen anderen Bewerbern einen großen Pluspunkt wegen deinem Dienst. Freu dich darüber

mexx
09.11.2006, 21:47
Bin überglücklich! Habe einen Vorklinik Platz in Regensburg per Losverfahren ergattert! Hatte ehrlich gesagt selbst nicht mehr dran geglaubt :-) :-) :-)

Naja hier mein Anliegen: Das mir als Zivildienstleistender mit Losverfahrenplatz im nächsten Wintersemester (07/08) ein Medizinplatz auf jeden Fall zusteht ist mir klar. Nur wie sieht es mit dem Ort aus ? Muss ich beim Losverfahren auf jeden Fall bei Regensburg bleiben oder könnte ich mit der ZVS-Bewerbung mittels persönlichem Ranking auch einen anderen Studienort bekommen ? Bitte um antwort, danke im vorraus :)
Haut rein !

ledoell
09.11.2006, 22:22
glaube zu wissen dass es mittlerweile so ist, dass man nur anspruch auf einen platz an der uni hat, an der man schon zugelassen worden wäre...

bobbit
09.11.2006, 22:27
glaube zu wissen dass es mittlerweile so ist, dass man nur anspruch auf einen platz an der uni hat, an der man schon zugelassen worden wäre...

Kommt auf die Quote an, aber ich weiß ehrlich gesagt nicht, wie es beim Losverfahren aussieht. Zählt das dann zum AdH?

ledoell
10.11.2006, 15:17
losverfahren ist losverfahren, das hat mitm rest nicht viel zu tun...und mit dem ort bin ich mir recht sicher, das steht afaik auch im zvs-heft...

anni86
10.11.2006, 16:27
@.:tom
Wenn der Zivildienst bis Juni dauert, und der Studienplatz zum SS 07 zugeteilt wird (also April) kannst du einen Antrag beim Amt für Zivildienst stellen, dass du vorzeitig mit dem Studium beginnen kannst.
Sobald man 6 Monate abgeleistet hat, kann der Zivildienst unterbrochen werden, wenn wichtige Gründe wie z.B. Beginn einer Ausbildung oder Studienplatz vorliegen und ansonsten die Wartezeit "unverhältnismäßig"wäre. Die machen da zwar keine Reklame mit, das geht aber (habe ich von Mitstudenten gehört) sehr problemlos. In aller Regel verlangen die auch nicht, dass man die verleibende Zeit später nachleistet, sondern entlassen einen vorzeitig und dann muss man sich gar keine Gedanken machen, wo man den zurückgestellten Platz erhält sondern hat dann schon 1 oder 2 Semster hinter sich.

:tom
12.11.2006, 15:57
ja danke erstmal für die hilfe..

ich werde es jetzt erstamal zum SS versuchen. Die chancen stehen ja gar nicht schlecht! hoffen wir, dass es klappt


vll. wird ja zum WS 07/08 der nc auch schlechter durch das zentral abitur, das ist doch momentan noch zum :-kotz


aber mal sehen

nordlicht24
23.11.2006, 13:55
Weiß jemand, ob man sich als Zivi (mit einem Platz den man im Wintersemester bekommen hat) zum Sommersemester wiederbewerben kann, um evtl. an eine Uni näher an der Heimatstadt zu kommen? Verfällt dann der erste Studienplatz, oder "muss" man den Platz an der zuerst zugelassenen Uni annehmen?

maddin_J
23.11.2006, 20:47
@nordlicht

also soweit ich weiß muss man den Platz, den man zuerst zugewiesen bekam, dann auch annehmen.

Meine Frage ist folgende.
Ich hab auch für dieses WS nen Platz bekommen, überlege mir jetzt aber mich zum SS für Psychologie zu bewerben.
Verfällt im Falle einer Zulassung für Psycho der Platz für Medin?

gruß

MarkusM
23.11.2006, 21:14
Der Platz verfällt. Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du den Platz schon mal hattest und Ihn wg. Deines Zivis nicht annehmen konntest.

michael333
24.11.2006, 11:31
Der Platz verfällt. Du kannst Dich nicht darauf berufen, dass Du den Platz schon mal hattest und Ihn wg. Deines Zivis nicht annehmen konntest.

Das ist nicht allgemein richtig!
Der Platz bleibt Dir definitiv erhalten, wenn die zweite Bewerbung (bei Nordlicht also: SS 07) nach dem Zivildienst erfolgt.
Ich selber habe zum SS06 einen Platz in Gießen während des Zivis erhalten, mich dann nochmal im WS 06/07 wiederbeworben (nach dem Zivi) und einen Platz in Homburg zugewiesen bekommen.
Nun erneut zum SS07 beworben und ich werde meinen Platz in Gießen erhalten.

Xylamon
24.11.2006, 16:03
Bekommst du einen Platz in der Quote der Abiturbesten, so ist dir NUR der Platz sicher, aber nicht der Ort - quasi die Karten werden nochmal neu gemischt, was die Ortszuweisung angeht.
Bekommst du jedoch einen Platz über das AdH, kannst du ihn nur an dieser Uni wieder einfordern, und das zu den nächsten zwei Bewerbungsterminen NACH Dienstende. Dazu musst du aber diese Uni im AdH auf OP1 setzen, ansonsten wirst du wie ein normaler Bewerber behandelt.
Wie das jetzt mit BoB aussieht müsste man mal nachfragen.... und natürlich kann man es einfach auf gut Glück mit einer anderen Uni probieren und im Falle des Scheiterns dann doch wieder die "Zivi"-Uni nehmen.