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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS: Bisher nicht studiert



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xantic_22
20.11.2006, 18:18
Hallo,

ich bin seit 4 Jahren aus privaten Gründen an einer deutschen Uni eingeschrieben, habe aber bislang keine Studienleistungen erbracht. Ich habe bei meiner ZVS Bewerbung vor anzugeben, dass ich bislang nicht studiert habe, weil ich dann mehr Wartesemester habe. Was ist dann, wenn ich einen Studienplatz an der Uni bekomme, an der ich momentan eingeschrieben bin? Bekommen die mit, dass ich bei der ZVS Bewerbung eine falsche Angabe gemacht habe? Mit welchen Konsequenzen müsste ich rechnen?

Mfg
xantic_22

Solara
20.11.2006, 18:25
Die ZVS interessiert nicht, ob du studiert hast oder nicht, sondern ob du an einer deutschen Hochschule immatrikuliert warst - und das warst du ja, wenn ich dich richtig verstehe - was passiert, wenn du das falsch angibst: kein Studienplatz!

Du hast jetzt die vergangenen 4 Jahre Vorteile durch deine Immatrikulation gehabt - das du keine WS dadurch hast, ist halt jetzt der Nachteil ... und so ne falsche Angabe ist Betrug, nur mal so als Info am Rand.

Nilani
21.11.2006, 17:28
soweit ich weiß, muß man beim ZVS-antrag u.a. dafür unterschreiben, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ich glaub auch, dass das nicht nur einfacher Betrug ist, sondern schon ernste Konsequenzen in Form einer Anzeige mit strafrechtlicher Verfolgung nach sich bringen könnte (weiß aber nicht genau was da angezeigt wird :-nix )
Auf alle Fälle würde ich mir das dreimal überlegen, ob ich so ein Risiko eingehen würde, auch wenn nicht sicher ist, wie genau die ZVS die Angaben überprüft. :-meinung

michael333
21.11.2006, 17:49
Das mit strafrechtlicher Verfolgung ist Quatsch. Auch zivilrechtlich wird da wohl nichts geschehen, denn du leistest ja keinen Eid bei der Bewerbung (Und bei Meineid sieht es rechtlich zappendüster aus).
Uneidliche Falschaussagen werden nur strafrechtlich verfolgt, wenn sie vor einer Institution getätigt wurden, die zum Vereiden berechtigt ist. Und das ist die ZVS eher nicht.
Aber Sinn macht es auch keinen, denn spätestens bei der Immatrikulation fällt der Betrug auf.

M.Cushing
21.11.2006, 17:54
Warum soll das bei der Immatrikulation auffallen? Ich glaube nicht, daß es ein Register bundesweit dazu gibt.

Man versichert aber auf dem ZVS-Formular und bei der Immatrikulation an Eides statt.

Gersig
21.11.2006, 18:10
Tatsache ist, ich zitiere die ZVS:

"Falsche oder unvollständige Angaben können nach Art. 15 Absatz 7 des Staatsvertrages zur Rücknahme der Zulassung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden"

MatzeXXL
23.11.2006, 16:00
Die haben sicher Möglichkeiten dahinter zu kommen.
Sonst wäre das ja ein Witz.....

Stell dir mal vor, das kommt raus, oder einer, der es erfährt, verrät dich. Ich denke, da könntest du bis spät ins Studium hinein noch zwangsexmatrikuliert werden.....

Also ich habe sicher keine Lust, mein Studium lang zu schwitzen, ob sie vielleicht gleich anrufen.....

Dr. Cox M.D.
24.06.2007, 09:57
Sowas kommt nur raus, wenn man sich selbst verplappert.

Ansonsten:

Der ZVS ist es Wurscht und die Uni kann es nicht überprüfen. Außerdem gibt es ja wenn man sich einschreibt im Büro keinerlei Verdachtsmomente, dh. man wirft seine Unterlagen auf den Tisch und wird von der netten Dame immatrikuliert.

Oder glaubt ihr, die stellen jedem der sich immatrikuliert blöde Fragen.

MissGarfield83
24.06.2007, 20:48
Trotzdem ist es eine eidestattliche Versicherung die du unterschreibst mit deiner Bewerbung. Das kann echt böse ins Auge gehen besonders wenn es später rauskommt wo du vielleicht schon einen Teil des Studiums und die Examen abgeschlossen hast. Das alles kan ndir rückwirkend aberkannt werden. Zudem wirst du dann meines Wissens nach nie wieder Medizin studieren dürfen, bzw. keine Approbation erhalten. Eventuell riskierst du eine Vorstrafe

Dr. Cox M.D.
25.06.2007, 12:56
Trotzdem ist es eine eidestattliche Versicherung die du unterschreibst mit deiner Bewerbung. Das kann echt böse ins Auge gehen besonders wenn es später rauskommt wo du vielleicht schon einen Teil des Studiums und die Examen abgeschlossen hast. Das alles kan ndir rückwirkend aberkannt werden. Zudem wirst du dann meines Wissens nach nie wieder Medizin studieren dürfen, bzw. keine Approbation erhalten. Eventuell riskierst du eine Vorstrafe

Leider nicht.. Schön wärs..

Es handelt sich um keine eidestattliche Versicherung, sondern um die Verpflichtung wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

Dies ist eine Ordnungswidrigkeit, welche nach einen Jahr verjährt.
:-(

Plotin
29.06.2007, 10:06
Die von Dr. Cox M.D. geäußerten Informationen entsprechen so weit den Tatsachen. Falsche Angaben bei der Bewerbung um einen Studienplatz können i. d. R. weder von der ZVS noch von der Uni aufgedeckt werden, wenn die Uni nicht gerade die Lehrstätte ist, an der man schon studiert hat. Es gibt kein bundesweites Zentralregister (und die ZVS ist auch kein solches), wo derartige Informationen gespeichert werden.

Überlegt mal: Wenn die ZVS diese Informationen ohnehin über ein Zentralregister abfragen könnte, würde sie die entsprechenden Fragen ja nicht an den Bewerber stellen. xantic_22 könnte theoretisch einfach 8 Wartesemester angeben und die bisherige Immatrikulation verschweigen, ohne dass es auffällt. Das Risiko, dabei entdeckt zu werden, ist minimal. Ich kenne eine Person, die das Physikum endgültig nicht bestanden hat und es dann an einer anderen Uni einfach nochmal versucht und dann dort bestanden hat.

Dennoch ist von diesem Betrug abzusehen: Wenn es raus kommt, können rückwirkend Maßnahmen ergriffen werden, die dem Delinquenten alle Leistungen aberkennen. Außerem lebt man in solch einer Situation ständig in der Angst, erwischt zu werden. Was ist das dann für ein Leben? Ehrlich währt am längsten!

Dr. Cox M.D.
01.07.2007, 14:26
Dennoch ist von diesem Betrug abzusehen: Wenn es raus kommt, können rückwirkend Maßnahmen ergriffen werden, die dem Delinquenten alle Leistungen aberkennen. Außerem lebt man in solch einer Situation ständig in der Angst, erwischt zu werden. Was ist das dann für ein Leben? Ehrlich währt am längsten!

Amen!
:-top

gestreiftesding
22.02.2008, 02:25
Was ist, wenn ich (über solch einen ''Betrug'') einen Studienplatz bekomme, das eine Jahr vorbei ist, (keiner bisher etwas weiß etc..). Ist nach diesem Jahr Entwarnung und kann mir dann gar nichts mehr passieren????

Habe hier irgendwo gelesen, daß es KEINE Straftat ist, noch nichtmal Dokumentenfälschung, und wenn es erst nach über einem Jahr auffliegen sollte, es einem nicht mehr vorgeworfen werden kann, da diese Verjähungsfrist vorbei ist und man keine rechtsgültigen Beweise hat um es einem noch vorwerfen zu können (irgendwie sowas)...und daher das Recht hat, weiter zu studieren.

Hatte (und ich könnte mir jedesmal in den A**** beißen & mich ohrfeigen wenn ich nur dran denke) aus Dummheit 4 Semester etwas anderes studiert und hätte also dadurch 2!! JAhre verloren.
Ich überlege auch, das bei der nächsten Bewerbung nicht anzugeben...

Ich meine ich finde es auch nicht korrekt gegenüber den anderen, aber andererseits: ist das ganze zvs-system überhaupt korrekt?? da kriegen Leute mit ner guten Abi-Note, die da noch so reinrutschen einen Platz, und andere, die nur um eine halbe Note schlechter sind, als der schlechteste Bewerber, dürfen genauso 5 Jahre warten wie Leute mit nem 3,6er Abi..! ist das irgendwie gerecht? da schert sich auch niemand einen feuchten Kehricht um die ''Benachteiligten''. Jeder ist nur froh, seinen Platz irgendwie bekommen zu haben.

Naja ich denke auch, dass es schon ein paar gibt, die das ebenfalls so gemacht haben..

Ich bin echt total fertig!! es ist mein Traum, und ich wollte es schon immer, aber nach einiger Zeit und Lebenserfahrungen länger ist es mir jetzt so klar wie noch nie zuvor, und ich KANN mir nichts mehr anderes vorstellen. Umso mehr tut es weh, dass ich so unüberlegt so eine Dummheit gemacht habe.
Ich WÜRDE auch diese 2 Jahre mehr warten (und wäre natürlich den NC-Schwankungen der nächsten Jahre ausgeliefert), und bin dann über 40 wenn ich die Facharzt-Ausbildung fertig habe, aber auch das wäre okay, denn es gibt nix anderes mehr für mich.
Nur, wenn ich es sowieso so sehr will - was spricht dagegen auch 2 Jahre 'früher' anzufangen?! Ein schlechterer Mediziner wäre ich damit mit Sicherheit nicht!

Meine Frage wäre auch, falls es auffliegt, wird einem dann auch die Möglichkeit entzogen, sich jemals wieder bei der zvs bewerben zu können, oder sogar jemals wieder MEdizin studieren zu dürfen?? Denn das würde für mich überhaupt nicht klar gehen, da warte ich lieber zwei Jahre mehr, hauptsache ich kann das studieren...

Ich kann über diese Sache mit so gut wie keinem reden und es belastet mich alles sehr..
Freue mich daher über jeden ehrlichen (und vllt. kompetenten) Rat und hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen nicht gleich auseinander gerissen werde!! :-))
Danke...

Eule
22.02.2008, 08:08
...Ich kann über diese Sache mit so gut wie keinem reden und es belastet mich alles sehr..
Freue mich daher über jeden ehrlichen (und vllt. kompetenten) Rat und hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen nicht gleich auseinander gerissen werde!!...
Hallo,

und was erwartest du von den Leuten hier?
Dass gesagt wird: klar, mach mal. Das wird schon gut gehen... und du willst unbedingt Medizin studieren! Die ZVS ist sowieso eine bescheuerte Einrichtung und hindert diejenigen, die unbedingt Medizin studieren wollen, daran, sich ihren Lebenstraum zu erfüllen?
Würde das dein Gewissen entlasten?
Fakt ist: es ist nicht Rechtens, egal welche Begründung / Entschuldigung man für sich persönlich finden mag!
Und das Studium mit einer Unwahrheit zu beginnen und mit der Angst umher gehen, dass es vielleicht doch jemand aufdeckt, kann ja so prickelnd nicht sein!
Ob man sich auf die Aussagen von Leuten hier im Forum so immer verlassen sollte, ist eien ganz andere Sache... :-D
Nur :-meinung

Grüsse
Eule

tarsus
22.02.2008, 15:48
ist das ganze zvs-system überhaupt korrekt??
Selbst wenn nicht, macht es die flasche Angabe bei der Bewerbung nicht richtiger. Eignetlich haben die Vorredner ja schon alles geschrieben. Ich hätt jedenfalls keinen Bock auf das ewige schlechte Gewissen (aber es soll ja auch Leute ohne ein solches geben :-( )

Linda.1001
22.02.2008, 16:12
Hatte (und ich könnte mir jedesmal in den A**** beißen & mich ohrfeigen wenn ich nur dran denke) aus Dummheit 4 Semester etwas anderes studiert und hätte also dadurch 2!! JAhre verloren.
Ich überlege auch, das bei der nächsten Bewerbung nicht anzugeben...

Ich bin echt total fertig!! es ist mein Traum, und ich wollte es schon immer, aber nach einiger Zeit und Lebenserfahrungen länger ist es mir jetzt so klar wie noch nie zuvor, und ich KANN mir nichts mehr anderes vorstellen.

Meine Frage wäre auch, falls es auffliegt, wird einem dann auch die Möglichkeit entzogen, sich jemals wieder bei der zvs bewerben zu können, oder sogar jemals wieder MEdizin studieren zu dürfen?? Denn das würde für mich überhaupt nicht klar gehen, da warte ich lieber zwei Jahre mehr, hauptsache ich kann das studieren...


und hoffe, dass ich hier mit meinem Anliegen nicht gleich auseinander gerissen werde!! :-))



:-? :-???

Sag mal, bist du dir sicher, dass du Arzt werden willst???
Wenn du dir das Studium mit Betrug (und falsche Tatsachen in einer eidesstattlichen Versicherung anzugeben ist Betrug!) sozusagen erkaufst, kann ich nicht verstehen, dass du unbedingt Arzt werden willst, denn dazu gehört auch nen bissssssssschen, dass man sich in die Lage Anderer versetzen kann und nicht egoistisch handelt. Und das,was du da vor hast, ist meiner Meinung nach egoistisch.

Ich hab selbst ein Parkstudiensemester - und gebe ich es an? Ja!
Kann schon verstehen dass es dich wurmt, dass du 2 Jahre verloren hast.

Außerdem wäre es eine Dummheit, es diesmal nicht anzugeben, denn die Daten bleiben bei der ZVS gespeichert, sie werden nicht vernichtet oder ähnliches, das weiss ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

Wenn du wirklich Medizin studieren willst, musst du halt 2 Jahre länger warten in denen du eine medizinische Ausbildung machen kannst oder im Ausland studieren könntest.

Wenn das auffliegt, und das wird es, wird dir die ZVS Zulassung entzogen. Ob du dann je wieder dazu zugelassen würdest, kann ich dir nicht sagen. Nur überleg mal, wenn das an der Uni an der du dann rechtmäßig studierst bekannt würde. Keine besonders gute Vorraussetzung oder?

So, das war jetzt nen bisschen heftig evtl. aber ich kann mich ziemlich über sowas aufregen. :peace:

thinker
22.02.2008, 17:18
Naja, ich fände sowas einfach eine scheiß Art. Ist gar keine Frage ob es nett ist oder nicht....
Und du sagst ja selber, dass die 2 Jahre dich nicht abhalten würde, darum wäre es doch auch fair es über die legale Methode zu versuchen wie alle anderen (Losverfahren wäre ja auch noch für dich möglich...).

Viel Glück!

sweetsugar
30.04.2008, 16:35
Tatsache ist, ich zitiere die ZVS:


"Falsche oder unvollständige Angaben können nach Art. 15 Absatz 7 des Staatsvertrages zur Rücknahme der Zulassung führen und als Ordnungswidrigkeit geahndet werden"

Hierbei muss Art. 18 des Staatsvertrages gelesen werden, denn dort sind die Folgen normiert:

Artikel 18
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer bei einer Bewerbung gegenüber der Zentralstelle vorsätzlich
oder fahrlässig falsche Angaben über die für die Vergabe der Studienplätze maßgeblichen
Daten macht.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.
(3) Zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten ist die Zentralstelle.


Die Verfolgungsverjährung beträgt 2 Jahre, wobei hier § 31 Abs. 3 OwiG zu berücksichtigen ist: (3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.

(Wann genau die Handlung beendet ist bzw. der zum Tatbestand gehörenden Erfolg eintritt ist bei der falschen ZVS Angabe fraglich und noch zu ermitteln.)

Ich kann aber alle verstehen, die unbedingt Medizin studieren wollen um jeden Preis. Und ja es stimmt die ZVS steht denjenigen im Weg die voraussichtlich gute Mediziner werden würden. Bei den Wartesemestern ist dass nicht so tragisch. Aber versucht einmal einen Platz im Rahmen eines Zweitstudium in Medizin zu bekommen! Das ist fast aussichtslos wenn man das Erststudium nicht mit einer 1 oder 2 abgeschlossen hat! (und das bekommt kaum ein jurist hin)! Berufliche Gründe werden kategorisch von der zvs abgelehnt, das wurde mir bei der zvs beratung mehr als einmal mitgeteilt. was bleibt?? klagen und 4000 Euro investieren, möglicherweise ohne erfolg??

Es bleibt immer ein Restrisiko, aber ich würde bei wartesemestern kein risiko wagen, der verlust ist unverhältnismäßig. . . kann aber das dilemma verstehen (s.o.)

Neuling08
30.04.2008, 23:07
gelöscht.
gestreiftesding. du bekommst eine pm

ZahniVorklinik
30.04.2008, 23:59
Es gab doch auch mal den Fall dieser Ärztin aus Hamburg, bei der nach Jahren rauskam, dass sie das Physikum dreimal nicht bestanden hatte.
Im Anschluss wurde rekonstruiert, was sie in den Jahren Berufstätigkeit gemacht hat...alles aber auch wirklich alles inklusive Blutabnahme wurde ihr im Sinne einer ärztlichen Tätigkeit, die sie ja gar nicht hätte ausüben könne, zu Lasten gelegt....Weiß leider nicht mehr wie es damals ausgegangen ist.

http://www.welt.de/hamburg/article1141345/Falsche_Aerztin_arbeitete_vier_Jahre_in_Uni-Klinik.html

Mit Sicherheit würden bei dir alle Studienleistungen aberkannt. Ich glaube nicht das du so blöd sein kannst. Willst du die nächsten 6(0) Jahre mit diesem Hintergedanken irgendwann fliegt alles auf, leben?