PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einschreibung: Datenüberprüfung und Hochschulabgleich



Seiten : [1] 2

xantic_22
27.11.2006, 11:28
Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Einschreibung. Kann die Uni bei der Einschreibung irgendwo überprüfen, ob diese Person bereits an einer deutschen Uni eingeschrieben war oder ist? Oder gibt es einen Datenaustausch zwischen den deutschen Unis? Ich habe schon von einigen Leuten gehört, dass Sie bei der ZVS falsche Angaben wegen der Wartesemester gemacht haben, die ZVS stört sowas nicht. Aber fällt das nicht bei der Uni auf?

Mfg
xantic_22

McBeal
27.11.2006, 12:45
Lass es einfach!!! Oder willst Du wirklich immer darum zittern müssen, dass es irgendwann rauskommt, nur weil Du so ein paar Semester eher einen Studienplatz bekämst? Ich habe keine Ahnung, ob es so einen Abgleich gibt, aber wenn es rauskommt, wirst Du wahrscheinlich wegen Betrugs exmatrikuliert und darfst nie wieder an einer Deutschen Hochschule studieren!! Und das Risiko sollte man wirklich nicht eingehen! :-meinung Egal wie gern man Medizin studieren möchte!

Ist nicht böse gemeint, aber ich halte so einen Betrug für eine Schnapsidee!!

Viele Grüße,
Ally

michael333
27.11.2006, 13:01
Selbst wenn es während des Studiums nicht auffliegen würde. Stell dir mal vor du fängst gerade als Assistenzarzt an und der Schwindel fliegt auf. Dann war alles für den ...
Und irgendwann fliegt so was immer auf.

okulix
27.11.2006, 13:12
Hmmm....interessante Fragen. Wenn die Angaben, die man bei der ZVS gemacht hat, nicht routinemäßig überprüft werden, könnte so etwas tatsächlich funktionieren.....

xantic_22
27.11.2006, 13:26
Wer hat denn gesagt, dass ich betrügen will? Ich frag halt einfach nur nach, weil ich das gesamte ZVS System fragwürdig finde. Die ZVS prüft die Angaben nicht, dass weiß ich 100 %, denen ist das völlig egal. Und mir ist auch bekannt, dass nicht wenige bei diesen Angaben schwindeln. Und ausserdem, wie soll denn sowas auffliegen, zudem verjährt diese Sache nach 1 Jahr (nach Aussage der ZVS und dem Staatsvertrag über die Vergabeverordnung). Und wenn die Unis dann die Daten auch nicht überprüfen können, wird es einem doch schon relativ einfach gemacht.

okulix
27.11.2006, 13:31
Wenn die Angaben nicht überprüft würden, könnte es nur herauskommen, wenn die Uni einen Tip bekäme.

Logo
27.11.2006, 14:00
Finde ich persönlich moralisch nicht tragbar.

Es verbietet sich meiner Ansicht nach, daß -zweifelsfrei zweifelhafte- System der ZVS, als moralische Rechtfertigung für eigenes Fehlverhalten zu mißbrauchen.
Denn dann "entzieht" man sich die eigene moralische Überlegenheit und der eigenen Argumentation jegliche Basis...

So genug gepredigt - allerdings mußte das mal gesagt werden, denn zu einem kleinen Teil sind solche egozentrisch geprägten Ansichten (und das betrifft nicht nur den Threadersteller, sondern irgendwie jeden) im Moment ganz symptomatisch für unsere Gesellschaft...

Gruß
LOGO

okulix
27.11.2006, 14:08
Finde ich persönlich moralisch nicht tragbar.
:-meinung

Aber falls es tatsächlich eine solche verführerische Lücke im System gäbe,sollte man sie beseitigen. So schwierig dürfte das doch nicht sein.

michael333
27.11.2006, 15:17
... zudem verjährt diese Sache nach 1 Jahr (nach Aussage der ZVS und dem Staatsvertrag über die Vergabeverordnung). Und wenn die Unis dann die Daten auch nicht überprüfen können, wird es einem doch schon relativ einfach gemacht.

Wenn ein solcher Schwindel wirklich nach einem Jahr verfällt, dann stimme ich Dir da voll und ganz zu. So leicht sollte es einem nicht gemacht werden.

Ich bin noch kein Student, deshalb weiss ich das nicht: Aber muss man bei der Immatrikulation nicht z.B. das Original des Abiturzeugnis mitbringen. Wenn dem so ist werden doch sicherlich auch die Anzahl der Wartesemester überprüft. Oder?

Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich jetzt meinetwegen 6 Semester Psychologie studiere, wenn ich damit fertig bin, so tue als hätte ich nicht studiert und somit bei der Anzahl der Wartesemsemester mogle, einen Platz für Medizin bekomme und das keinem auffällt. Und wenn es dann doch irgendwann ans Licht kommt, mir keiner mehr was kann, weil die Sache verjährt ist.
Aber vielleicht glaube ich zu sehr an das Gute im Menschen.

Hellequin
27.11.2006, 16:00
§ 156 STGB

Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Und ich bezweifle das die Verjährungsfrist nur ein Jahr ist.

xantic_22
27.11.2006, 16:13
§ 156 STGB

Falsche Versicherung an Eides Statt


Die "Versicherung an Eides Statt" gibt es bei der ZVS nicht mehr, jetzt heißt es nur noch "wahrheitsgemäß"! Das mit der Verjährung steht im "Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen".


Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass ich jetzt meinetwegen 6 Semester Psychologie studiere, wenn ich damit fertig bin, so tue als hätte ich nicht studiert und somit bei der Anzahl der Wartesemsemester mogle, einen Platz für Medizin bekomme und das keinem auffällt.

Das mit dem Studium können die an der anderen Uni ja gar nicht wissen, man kann ja in dieser Zeit auch eine Ausbildung gemacht haben, im Ausland gewesen sein, etc.

michael333
27.11.2006, 16:13
Und wer ist in diesem Fall eine "zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde"?
Die ZVS soweit ich weiß nicht. Dann die Uni?

Hellequin
27.11.2006, 16:54
Die "Versicherung an Eides Statt" gibt es bei der ZVS nicht mehr, jetzt heißt es nur noch "wahrheitsgemäß"! Das mit der Verjährung steht im "Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen".

Ok, ich korrigiere mich. Falschangaben sind laut dem Staatsvertrag Ordnungswidrigkeiten die mit bis zu 5000€ Strafe geahndet werden können. Von Verjährung habe ich da aber nichts gelesen. Wo soll das den genau stehen.

Und wer ist in diesem Fall eine "zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde"?
Die ZVS soweit ich weiß nicht. Dann die Uni?
Lt. Staatsvertrag Artikel 18 schon.

http://www.zvs.de/Service/Download/G02_WS2006.pdf

michael333
27.11.2006, 17:09
Lt. Staatsvertrag Artikel 18 schon.

http://www.zvs.de/Service/Download/G02_WS2006.pdf

Auch dort steht nichts davon, dass die ZVS berechtigt ist jemanden zu vereidigen (Sonst würde das wohl auch bei der Studienplatzbewerbung passieren).
Wer aber bei der ZVS Falschaussagen macht, der handelt ordnungswidrig, was mit Geldstrafen geahndet wird.
Du hattest aber vorhin das Strafgesetzbuch zitiert, wo etwas von Freiheitsstrafen (etwa für Meineid) drinnen steht. Das gilt aber bei der ZVS nicht.
Aber Du hattest Dich ja schon korrigiert.

okulix
27.11.2006, 17:18
Dort steht auch, dass die Rücknahme der Zulassung nach Ablauf eines Jahres ausgeschlossen ist :


(6) 1Beruht die Zulassung durch die Hochschule oder die Zentralstelle auf falschen Angaben
im Zulassungsantrag, wird sie zurückgenommen; ist die Zulassung sonst fehlerhaft, kann sie
zurückgenommen werden. 2Nach Ablauf eines Jahres ist die Rücknahme der Zulassung
durch die Zentralstelle ausgeschlossen.Selbst wenn jemand erwischt würde: Eine Ordnungswidrigkeit gilt nicht als Vorstrafe. Da wäre nur die Frage, ob diese Ordnungswidrigkeit zur Verweigerung der Approbation führen könnte?

Vermutlich nicht. Oder?

michael333
27.11.2006, 17:39
Laut Approbationsordnung muss man folgendes einreichen:

ein amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf,

eine Erklärung darüber, ob gegen den Antragsteller ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist

Tauchen Ordnungswidrigkeiten im Führungszeugnis auf?

okulix
27.11.2006, 17:42
Begangene Ordnungswidrigkeiten stehen nicht im Führungszeugnis.

MatzeXXL
27.11.2006, 22:06
Gut, sagen wir mal, du würdest anstatt 4 Jahren Studiums sagen, daß du irgendwas (von mir aus Auslandsaufenthalte und daheim GameBoy gespielt) gemacht hast....könnten die sich da nicht denken, daß da jemand was verschweigt, wenn er über gewisse Lebensabschnitte überhaupt keine Nachweise vorzuweisen hat?

Ich meine, über ein Jahr seines Lebens keine Angaben zu machen....hakt die ZVS da nicht nach? Ich schätze aber eher nicht....
Aber wie siehts dann bei der Einschreibung aus?

Und woher habt ihr die Infos, daß bis zu einem Jahr nach Zulassung diese bei Falschangaben noch entzogen werden kann (Links?)? Welche Stellung hat denn die ZVS als Behörde?

Ich vermute, daß ein Erschleichen eines Platzes schwere Folgen hat, wie daß man z.B. für ZVS-beschränkte Studiengänge für immer gesperrt ist....

xantic_22
27.11.2006, 23:26
Der ZVS ist die Lebensgeschichte völlig egal! Und bei der Einschreibung muss man ja seine Lebensgeschichte auch nicht erzählen oder irgendwelche Nachweise vorlegen.

okulix
27.11.2006, 23:39
Und woher habt ihr die Infos, daß bis zu einem Jahr nach Zulassung diese bei Falschangaben noch entzogen werden kann (Links?)? Den Link hatte Hellequin bereits gepostet:

http://www.zvs.de/Service/Download/G02_WS2006.pdf

Daraus stammt dieses Zitat (Artikel 14, Seite 10:


6) 1Beruht die Zulassung durch die Hochschule oder die Zentralstelle auf falschen Angaben
im Zulassungsantrag, wird sie zurückgenommen; ist die Zulassung sonst fehlerhaft, kann sie
zurückgenommen werden. 2Nach Ablauf eines Jahres ist die Rücknahme der Zulassung
durch die Zentralstelle ausgeschlossen.Edit:
Da steht: >Nach Ablauf eines Jahres ist die Rücknahme der Zulassung durch die Zulassungsstelle ausgeschlossen. < Aber wie wäre es mit einer Zwangsexmatrikulation durch die Uni, nachdem der Schwindel aufgeflogen wäre?