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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückmelden fürs Hammerexamen



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Grombühlerin
28.11.2006, 21:19
Hallo,

ich bin im 3. PJ-Tertial (fühle mich aber wesentlich unwissender wobei das aber ein anderes Problem ist...) und steuere auf das Hmmerexamen nächstes Frühjahr zu.
Die Termine sind Mitte April, die mündlichen Prüfungen irgendwann danach.
Jetzt hab ich neulich den Brief mit der Info über die Einführung der Studiengebühren bekommen, netterweise sind PJ-Studenten bei uns (und ich hoffe doch überall!!) von den Gebühren befreit.
Aber im nächsten Semester mach ich ja gar kein PJ mehr, ich bin offiziell Ende Januar fertig und da ich noch alle Fehltage habe schon einen Monat vorher.

Ich hab also die Dame in der Verwaltung angerufen und die meinte doch tatsächlich, ich müsste bei Rückmeldung Gebühren bezahlen weil das PJ ja vorbei wäre!!! (schummeln geht da ned, man muss die PJ-Zulassung vorlegen und da stehen genaue Termine drauf)

Dafür dass ich zuhause sitze und kreuze!!!

Zum Glück hiess es dann aber im Prüfungsamt man müsste fürs Examen gar nicht eingeschrieben sein. Was natürlich einerseits gut ist, andererseits kann ich das gar nicht so recht glauben, Examen ohne eingeschrieben zu sein...
Und eigentlich wäre ich schon noch gerne ein Semester Studentin, wegen Krankenkasse und so diversen anderen Vorteilen.

Wie ist das bei euch???

agapi
28.11.2006, 21:41
Du musst dich tatsächlich nicht für das Examenssemster rückmelden, kannst es aber, musst dann aber die Gebühren bezahlen.

Wenn du dich rückmeldest, kannst du dir die Gebühren allerdings später zurückzahlen lassen. Dafür gibt es an jeder Uni eine Frist. Für uns waren das 6 Wochen nach Beginn der Vorlesungen. Wer sich bis dahin exmatrikuliert hatt, bekam den vollen Betrag (Semesterbeitrag und Studiengebühren) wieder zurück. Du exmatrikulierst dich dann allerdings rückwirkend zum Ende des letzten Semesters (31.März/30.September).
Bleibt sich also gleich, wenn du dich erst gar nicht rückmeldest, bzw. schon vorher Exmatrikulierst. Aber du kannst Semesterticket u.ä. in den ersten 6 Wochen weiterbenutzen.
Ab dem Zeitpunkt deiner Exmatrikulation hast du Anrecht auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV), die übernehmen dann auch i.d.R. die KV-Beiträge, wenn du dich nicht mit jemandem anderen, z.B. Lebenpartner, Ehemann o.ä. mitversichern lassen kannst.

Ansonsten kannst du aber auch Einspruch gegen die Gebühren erheben (nicht gegen den Semesterbeitrag), z.B. wegen zu geringen Einkommens o.ä. und hoffen, dass du sie gestundet oder sogar erlassen bekommst. Ist aber wohl eher unwahrscheinlich.

redsonja
28.11.2006, 23:50
was ist mit Urlaubsemester, muß man da auch zahlen? Zumindest was die Langzeitstudiengebühr betrifft konnte man sich zur Prüfungsdurchführung beurlauben lassen.

Rico
28.11.2006, 23:52
Mußt halt mal rechnen, ob sich das mit Kindergeld, Semesterticket, Zeitungs-Abo, Studentenrabatt im Fitnesstudio oder was immer Du so am laufen hast und was dann wegfiele lohnt, dich nochmal zurückzumelden.
Bei mir - allerdings noch ohne Studiengebühr - hat es sich gelohnt, ich hab mich dann zum Ende des Examenssemsters exmatrikuliert.

caro2003
29.11.2006, 09:50
Hallo, Ihr muesst aber bedenken das im falle des Zwangs PJ (muendl. Pruefung bestanden) , man aufjedenfall immatrikuliert sein muss. :-))

oncsurg
30.11.2006, 16:42
So siehts jetzt in Heidelberg aus. Finde ich vernuenftig.

"Ist die praktische Ausbildung im PJ ordnungsgemäß abgeleistet, ist eine Immatrikulation im Zeitpunkt der schriftlichen bzw. mündlich-praktischen Prüfung nicht erforderlich.

Bezüglich Studiengebühren bedeutet das für Sie: Sie müssen Studiengebühren (mindestens) während 4 vorklinischer und 6 klinischer Semester bezahlen einschließlich des Semesters, in dem Sie in das PJ eintreten. Das heißt, dass Sie, wenn Sie im Februar ins PJ gehen, noch für das Wintersemester voll immatrikuliert sein müssen und Studiengebühren bezahlen müssen, und dann im darauf folgenden Sommersemester und Wintersemester von den Studiengebühren befreit sind bzw. analog, wenn Sie im August ins PJ gehen, Sie im Sommersemester noch voll immatrikuliert sein müssen und Studiengebühren bezahlen müssen und dann im darauf folgenden Wintersemester und Sommersemester von den Studiengebühren befreit sind.
In den beiden Semestern, in denen Sie vollständig Ihr PJ absolvieren, sind Sie von der Zahlung der Studiengebühren befreit.

Einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung der Studiengebühren während des PJ brauchen Sie NICHT zu stellen, da das Studiendekanat der zentralen Universitätsverwaltung, die die Gebührenbescheide versendet, die Namen der PJ-Studierenden meldet.

Sie können sich zum Ende des Semesters, in dem Sie Ihr PJ beenden, exmatrikulieren. Dieses müssen Sie selbst veranlassen, da Sie von der Universität erst mit Bestehen Ihres Abschlussexamens automatisch exmatrikuliert würden. Die schriftliche und mündlich-praktische Prüfung M 2 können Sie dann unmittelbar anschließend oder auch ein Semester später absolvieren, ohne während dieser Zeit immatrikuliert zu sein und Studiengebühren bezahlen zu müssen.
Wenn Sie sich nach dem PJ nicht exmatrikulieren, fallen für jedes weitere Semester bis zur Exmatrikulation Studiengebühren an.

Wird die mündlich-praktische Prüfung M 2 neu nicht bestanden und wird eine weitere praktische Ausbildung erforderlich (dies entscheidet das Landesprüfungsamt in Abstimmung mit dem Prüfungsvorsitzenden, die Dauer beträgt mindestens vier Monate, maximal sechs Monate) ist eine (erneute) Immatrikulation für die Ableistung des PJ-Tertials bzw. der PJ-Tertiale zwingend erforderlich. Für diese Zeit sind Sie ebenfalls von der Studiengebühr befreit."

Gipfelstuermer
13.12.2006, 22:00
und wenn man schriftlich nicht besteht?!

oncsurg
14.12.2006, 05:05
und wenn man schriftlich nicht besteht?!

Dann bleibt man weiterhin exmatrikuliert und schreibt beim nächten Termin nochmal. Oder wie meinst Du das?

Es macht wohl am ehesten Sinn, sich nach der Exmatrikulation als Promotionsstudent einzuschreiben. Dann fallen keine Studiengebühren an, die Vorteile des Studentenstatus bleiben aber erhalten...

Gipfelstuermer
15.12.2006, 11:00
aber man kann sich nur anmelden wenn man immatrikuliert ist! oder ist man automatische für die wiederholung angemeldet!?

habe vom dekanat in heidelberg gesagt bekommen man solle sich ein urlaubsemester nehmen und nicht exmatrikulieren. für die promotion kann man sich erst nach abschluss des studiums einschreiben und ist dann von den gebühren befreit. so wurde es mir gesagt.

Kackbratze
15.12.2006, 11:37
Ich bleib immatrikuliert. Alleine noch die Vorzüge eine gültigen Studentenausweises sind nicht zu verachten!

Rugger
15.12.2006, 18:46
habe vom dekanat in heidelberg gesagt bekommen man solle sich ein urlaubsemester nehmen und nicht exmatrikulieren. für die promotion kann man sich erst nach abschluss des studiums einschreiben und ist dann von den gebühren befreit. so wurde es mir gesagt.Nun, diese Aussage ist vom Dekanat aber mittlerweile revidiert worden. Duelli selbst hat die oben zitierte Datei in Athena eingestellt, in der klar und deutlich gesagt wird, daß man für das Examen nicht immatrikuliert sein muß!

R.

Sebastian1
16.12.2006, 13:09
Zum Thema "Muss ich für das Examen immatrikuliert sein" hier ein Auszugsweises Zitat aus einer Mail vom LPA NRW:

"Allerdings haben die Universitäten die Vorschriften des
Hochschulgesetzes zu beachten, wonach ab dem 01.01.2005 der § 92 des
Hochschulgesetzes derart ergänzt wurde, als dass nunmehr nicht nur
ein Einschreibungserfordernis bei der Meldung zur Prüfung vorgesehen ist
sondern der Studierende während der Prüfung eingeschrieben sein muss
(bis zu deren Ende bzw. bis zur Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses)."

Tjo....

oncsurg
16.12.2006, 21:10
Tjo....
Tja...
Heidelberg liegt aber nicht in NRW und somit gilt auch nicht das Hochschulgesetz von NRW.

Sebastian1
17.12.2006, 00:57
Und? Stand im Threadtitel was von "nur ein Bundesland"? Hab ich behauptet, dass es auch auf andere BL übertragbar sei? Nach dieser Auskunft jedenfalls muss man in NRW immatrikuliert bleiben....

Alzheimer
17.12.2006, 11:02
In Hannover muß man nicht imatrikuliert sein. Somit bin ich ab März keine Studentin in dem Sinne mehr und muß keine Studiengebühren zahlen.

Gipfelstuermer
17.12.2006, 15:28
Nun, diese Aussage ist vom Dekanat aber mittlerweile revidiert worden. Duelli selbst hat die oben zitierte Datei in Athena eingestellt, in der klar und deutlich gesagt wird, daß man für das Examen nicht immatrikuliert sein muß!

R.

habe am donnerstag um 9:00 uhr mit dem dekanat telefoniert. die sagten mir das. zur prüfung muss man nicht eingeschrieben sein, nur zum zeitpunkt der anmeldung. es wird dann bei nichtbestandener prüfung schwierig, oder?! ist man automatisch für den nächsten versuch angemeldet?!

Gipfelstuermer
09.01.2007, 22:02
habe heute mit heidelberg telefoniert. man soll bis ende märz ein urlaubsemester beantragen. dann wäre man befreit. bzw. wer ein kind hat, kann sich auch befreien lassen :-))

anmeldung im herbst (bei druchfall) wäre kein problem!

Ostfriese
17.01.2007, 14:26
In Göttingen sieht es wohl so aus, dass man -wenn man sich nach dem PJ nochmal zurückmeldet, was ja an sich sinnvoll ist, falls man durchs Hammerexamen ratter sollte- die "Studiengebühren", die sich wie folgt zusammensetzen bezahlen muss: "Semesterbeiträge setzen sich zusammen aus dem Verwaltungskostenbeitrag, dem Studentenschaftsbeitrag (einschl. Semesterticket), dem Studentenwerksbeitrag sowie dem Studienbeitrag (500 Euro)."
Das wären also knappe 670 Euro!!! Allerdings ist das ganze wohl noch nicht sicher! Ich habe mit der Hotline der Studienzentrale telefoniert und der o. g. Sachverhalt wird momentan von der Rechtsabteilung geprüft!

Zoidberg
19.01.2007, 12:05
in Berlin sieht es so aus, zum Semester der Prüfung exmatrikulieren lassen und ggf. bei Nichtbestehen wird man wieder aufgenommen

Kackbratze
19.01.2007, 12:12
Hmm, ich warte das Verfahren in Gö ab.
Würde mich freuen, wenn der Ostfriese sich dann dazu hier nochmal äußern könnte.