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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krank



16.08.2002, 14:20
Hallo,

wenn jemand nach dem schriftlichen krank wird, was passiert dann mit ihm ?

Kann er das muendliche verschieben ?

Wenn nicht, dann darf er ja im Frühjahr nochmal antreten:
Muss er dann beides nochmal machen, also schriftlich und mündlich, oder nur noch mündlich ?

Bekommt er dann eine andere Fächerkombination oder dieselbe nochmal ?

Hab da null Ahnung von.

Svenja

16.08.2002, 14:32
Bist Du aus NRW so darfst Du nochmals von vorne beginnen. Zu den anderen Bundesländern kann ich nichts sagen.

16.08.2002, 14:39
hi

soweit ich weiss, kannst du dir beim AMTSARZT nach dem schriftlichen nen krankenschein holen.... dann hast du das schriftliche und musst im frühjahr nur noch das mündliche machen... welche themen du hast ist ja egal, aber ich glaube man wird neu ausgelost, denn dein brief mit den themen kann ja schon bei dir eingetrudelt sein, das wär ja dann ziemlich unfair wenn du ein halbes jahr vorher weisst was du kriegst....

studmed aus homburg/saar

16.08.2002, 19:43
wenn - wie der Zufall es so will - am Dienstagnachmittag nach der ersten Klausur krank werde und mir ein normales Attest geben lasse (nicht vom Amtsarzt!) ...

hat man dann noch weitere DREI Möglichkeiten, das Physikum zu absolvieren?

Muss ich trotzdem in diesem Semester noch zum Mündlichen?

Wann und wo muss ich das Attest abgeben?

(Kennt jemand einen verständigen Arzt ... ?)

Steffster
16.08.2002, 22:01
Ohne Attest vom Amtsarzt läuft da leider gar nichts, da geht man besser hin und rät munter drauf los ;-)

Bei uns kam mit der Ladung zur schriftlichen Prüfung auch so ein Merkblatt, wie man wann von welchem Teil der Prüfung zurücktreten kann. Hab mein Physikum aber glücklicherweise schon hinter mir, und hab den Wisch nicht mehr.

Meine mich aber erinnern zu können, daß es da so wilde Theorien von Versuche behalten gab, wenn man ein Amtsarztattest bekommt.

Ipratropium
16.08.2002, 22:44
Wenn du die Prüfung unterbrichst, hast du sie nicht bestanden. Das gilt nicht, wenn du einen wichtigen Grund hattest, die Prüfung zu unterbrechen. Dann gilt der Prüfungsversuch als nicht unternommen. Wenn du also beim Schriftlichen zuckend vom Stuhl fällst, hast du wohl einen wichtigen Grund...
Grundsätzlich ist m.E. nirgends festgelegt, dass du einen Amtsarzt aufsuchen musst, wenn du am Prüfungstag krank bist. Du solltest aber das LPA kontaktieren und das mit denen besprechen.
Wenn du einen Prüfungsteil (schriftlich/mündlich) aus wichtigem Grund nicht angetreten oder unterbrochen hast, musst du am anderen trotzdem teilnehmen, es sei denn, du hast einen langen wichtigen Grund oder zwei.
Dann kannst du 3 Examina lang den fehlenden Teil nachholen. Sonst gilt der Versuch als nicht bestanden.
Wenn du das mündliche versäumst, bekommst du natürlich neue Fächer, denn du darfst die Fächerkombination ja frühestens 14 tage vor der Prüfung kennen.

Rico
16.08.2002, 23:09
Doch, Amtsarzt ist oberste Pflicht, zumindest in BaWü, steht da dick und fett im Merkblatt drin, daß Du noch an diesem (Prüfungs-)Tag zu einem Amtsarzt hin mußt und Dir das attestieren läßt!

Natürlich kann man auch vor der Prüfung nach Erhlat der Zulassung noch zurücktreten, wenn man einen triftigen Grund hat, der unvorhersehbar war und sich auf die Zeit nach Erhalt der Ladung beschränkt. Ich denke, das Hochwasser würde einen guten Grund hergeben, oder eine akut aufgetretene, langwierige Krankheit, Todesfälle in der Verwandtschaft, Hausbrand...

Nicht zählen tun Dinge wie elektive OPs und so'n Zeugs...

Ipratropium
17.08.2002, 01:19
Das LPA kann versuchen, ein Zeugnis des Amtsarztes zu verlangen. Manche LPAs machen das auch. Die rechtliche Grundlage dafür ist mir jedoch sehr schleierhaft. Die entsprechenden Regelungen der ÄAPPO sprechen meines Wissens nach nur vom Nachweis eines wichtigen Grundes. Müsste mal jemand nachlesen. Hab da jetzt keine Lust und keine Nerven für.
Ärzte sind dafür da und ausgebildet, Krankheiten zu diagnostizieren. Wenn ein Arzt dich krank schreibt, bist du das auch. Und Krankheit ist ein wichtiger Grund. Wenn ein Arzt dich für krank hält und ein anderer nicht, wer hat dann recht? Der Amtsarzt, weil er weniger gelernt hat und deshalb diesen Job machen muss?
Du hast sicher Recht, wenn du sagst, es gebe Landesprüfungsämter, die Amtsärztliche Untersuchungen verlangen wollen. Ob das gerechtfertig ist, bezweifle ich wenigstens.
Nebenbei ist streng genommen bereits der Besuch beim Amtsarzt ein wichtiger Grund, wenn er dummerweise in die Prüfungszeit fällt. Selbst wenn er dich nicht krank schreibt, muss er bestätigen dass du dich zur Untersuchung und Behandlung zu ihm begeben hast. Wenn du ihm dann nicht dummerweise erzählt hast, du hättest keine Lust auf Prüfung, sondern wirklich besorgt warst, ggf. erkrankt zu sein...
:-)Das ist ein wichtiger Grund.
Hochwasser im Studentenwohnheim -im übrigen- dürfte wohl auch ein wichtiger Grund sein.