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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : KPP Bescheinigung



pusteblume17
06.12.2006, 20:07
Ich habe eine ganz blöde Frage zur oben genannten Bescheinigung: Da steht doch : "Die Ausbildung ist unterbrochen worden" und dann muss man ja/nein ankreuzen und den Zeitraum angeben.
Bezieht sich die Frage auf das Studium oder auf das Praktikum, denn das ist ja keine Ausbildung...!
Stand jemand schon mal vor der gleichen Frage und hat vllt eine Antwort?

Books
06.12.2006, 20:15
hi, :-)
ich glaube bei diesem Formular muss man angeben, ob man das Praktikum unterbrochen hat, z.B. 1 Monat Praktikum - 2 Wochen frei, und dann wieder Praktikum.
Man kann es ja meinen Informationen nach trennen, dabei muss man eben gewisse Regeln einhalten, ich glaub 2 Monate müssen mindestens am Stück sein. Dafür dieses Feld, :-meinung aber ich geb keine Garantie!!
LG Books

Pille_McCoy
06.12.2006, 22:07
hi, :-)
Man kann es ja meinen Informationen nach trennen, dabei muss man eben gewisse Regeln einhalten, ich glaub 2 Monate müssen mindestens am Stück sein.

Müssen keine 2 Monate sein, kannst auch 3 x 30 Tage machen ( noch mehr stückeln ist allerdings nicht zulässig ).
Die Unterbrechung bezieht sich in der Tat auf das Praktikum und nicht auf dein Studium. Du kannst ja z.B. dein KPP auch schon im Vorfeld leisten.

Skalpella
06.12.2006, 22:34
Achtung! Mit diesen 30 Tagen muss man aufpassen. Das ist von LPA zu LPA unterschiedlich. In Niedersachsen ist es (zumindest für die Famulaturen, aber das ist wahrscheinlich dann beim KPP nicht anders), dass man auf jeden Fall einen ganzen Monat am Stück abgeleistet haben muss. Und da man ja, zumindest wenn man das KPP schon vor dem Studium macht, nicht sicher sein kann, wo man landet, fährt mit der hier genannten Methode am sichersten.
Was ist aber jetzt ein Monat? :-))
Beispiele:
1.Mai bis 31.Mai = ein Monat

1.Mai bis 30. Mai = kein Monat!

15.August bis 14.November = ein Monat

11. Juni bis 10. Juli = ein Monat

Der komplette Februar ist auch ein Monat, je nachdem ob er gerade 28 oder 29 Tage hat.

Ergo: Es muss ein Monat sein, im Zweifelsfall gelten sowohl 30 als auch 28 Tage nicht als ausreichender Zeitraum.

Viele Grüße
Diana

Pille_McCoy
06.12.2006, 23:03
@medianab

Bis du dir da 100% sicher ? Das würde für eine Freundin von mir bedeuten, dass sie nicht zum Physikum zugelassen wird. Keine Ahnung wer ihr die positive Info mitgeteilt hat, auf jeden Fall studieren wir in Niedersachen ... *hmpf*
Es ist schon verrückt, dass es da keine bundesweite Einigung gibt ... wo ist das Problem ? 90 Tage Praktikum 3 x 30 Tage. Da müsste sich niemand den Stress machen und zittern. Hat bestimmt jemand auf dem Dienstweg beschlossen :-???

Skalpella
06.12.2006, 23:32
Hunderprozentig sicher bin ich da nicht, zumal es sich bei euch um das KPP handelt, ich kenne die Regelung wie gesagt so für die Famulaturen. Ich glaube, die Regelung ist bei uns MHH-intern so streng. Mit den Leuten vom LPA kann man ja reden. Allerdings würde ich da nochmal nachfragen. (Hoffentlich noch nicht eingereicht :-(( ?) Also vor dem Einreichen nachfragen! Vielleicht kann man dann mit der betreffenden Klinik noch was drehen.
Das mit diesen Regelungen ist echt furchtbar. Eine klare bundesweite Richtlinie fehlt da schon lange!
Alles Gute Euch
Diana

Der Praktikant
06.12.2006, 23:36
Mit Sicherheit kann das echt nur das LPA sagen. Hab in GÖ Physikum gemacht (2004) also auch Niedersachsen und da hab ich noch nach alter AO 60 Tage gemacht (2x30) und das gab keine Probleme, aber wie bei all diesen Sachen, am besten selbst beim LPA anrufen/Email!

THawk
07.12.2006, 07:53
Ich hab bisher immer nur von der 30-Tage-Regelung gehört. Vielleicht ist das wirklich in Niedersachsen anders, aber die meisten anderen LPA's verlangen, dass 1 Monat = 30 Kalendertage ist.

Und damit ist der ganze Februar nicht(!) ausreichend für einen Monat KPP oder Famulatur!

Dieser entsprechende Eintrag auf der Bescheinigung ist auszufüllen wenn du dein KPP zwischendurch unterbrochen hast, z.B. wegen Krankheit oder sonstwas. Allerdings kann das zu großen Problemen führen sofern dadurch die Blöcke kürzer als 30 Tage sind. Beispiel: Du machst ein Praktikum über 60 Tage, musst aber an den Tagen 32-33 zu Hause sein wegen Krankheit hast du zwei Blöcke: 31 Tage und 27 Tage. Die 27 Tage werden dir nicht anerkannt. Einzige Möglichkeit: Am Ende nacharbeiten. Und wenn die Pause dümmer liegt: nacharbeiten und das Krankenhaus bitten die Unterbrechung nicht auf die Bescheinigung zu schreiben. Funktioniert auch meist.

Ciao, Lars

pusteblume17
10.12.2006, 10:40
Danke für die Antworten. Hätte mich auch irgendwie gewundert wenn es ums Studium gehen würde... Was die zeiteinheiten angeht, kenne ich auch nur diese 30-Tage Regelung, also dass es 30 Tage am Stück sein müssen. Dass allerdings 1.- 30. mai nicht gilt, ist mir auch neu, naja, in 60 Tagen habe ichs eh hinter mir :-))

Sushiman
14.12.2006, 20:51
Also in Göttingen zählen die die Wochen, und da ists so ziemlich egal wann und wie man das gemacht hat,... ich hatte erst 7 Wochen und dann nochmal 6... alles ok, Physikum hab ich mittlerweile :-))