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Prinzipiell darfst Du Dir ein Privatrezept ausstellen und kannst das bei Deiner Versicherung einreichen, idR zahlt die das auch.
Wenn Du in einer Krankenkasse bist, ist das etwas komplizierter, sollte aber bei Kassenzulassung auch möglich sein.
Ist die Frage noch zu klären: Gilt das dann auch für einen niedergelassenen Arzt mit Kassenzulassung? Oder darf der sich ein Kassenrezept ausstellen? Und wenn ja, muss er dann an seine eigene Praxis Praxisgebühren zahlen? Zeig mir den Arzt mit Kassenzulassung, der nicht privatversichert ist....
philinchen9
08.12.2006, 13:58
Kann ich für meine Tochter Privatrezepte ausstellen und für meinen Mann? Ich meine, klar kann ich das, aber zahlt die private Kasse dann auch?
Picknicker
08.12.2006, 17:08
Und wie sieht´s mit Attesten aus? Kann ich die für Verwandte/Bekannte ausstellen, oder braucht´s daauch wieder spezielle Voraussetzungen? Und geht das nur über die Attest-Vordrucke?
Herzstromkurve
09.12.2006, 22:04
Zeig mir den Arzt mit Kassenzulassung, der nicht privatversichert ist....
Hier ist einer! (habe zwar nur eine Ermächtigung für SM-Kontrollen, aber immerhin!)
Also: Privatrezepte kann man/frau für jeden (auch Ehepartner, kinter Oma, Tante..) schreiben. Die Rechnungen der Medis, die ich selber besorgt habe, habe ich nach einem Anruf bei meinem Sachbearbeiter der gesetzlichen Kasse am Jahresende eingereicht und habe sie ersetzt bekommen (habe das aber nur 2mal gemacht, meistens lohnt sich das nicht, es gibt ja noch den Schrank im Schwesternzimmer..... :-oopss
Schneewitche
20.12.2006, 10:35
Hat sich erledigt :-winky
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