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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufwandsentschädigung als Famulus



onkelz82
15.12.2006, 20:20
Die Frage kam bestimmt schon öfter, aber ich bin einfach mal so dreist und eröffne deswegen ein neues Thema.

Ist es generell üblich das Famulanten in Österreich eine Aufwandsentschädigung erhalten?

Gersig
15.12.2006, 20:31
Nein, ist es nicht. Ich habe in Innsbruck am TILAK famuliert, und da gab es nichts (ausser kostenloses Mittagessen)

Dr. Pschy
15.12.2006, 23:37
Gersig: Nicht mal das ist immer ueblich. Am Wiener AKH gibts nichts, nicht mal Essen. Das einzige, was ich an Aufwandsentschaedigung neben der Schweiz kenne ist Suedtirol, und da auch nur fuer Suedtiroler.

San Pellegrino
16.12.2006, 09:27
Ist es generell üblich das Famulanten in Österreich eine Aufwandsentschädigung erhalten?

Österreich hat einen MedizinerÜBERSCHUSS - damit erübrigt sich die Frage wohl von selbst !

Ösiman
17.12.2006, 20:41
Das mit dem Überschuß stimmt zwar, aber es gibt trotzdem Geld, aus versicherungstechnischen Gründen (nachem eine StudentIn mal geklagt hatte (Arbeitsunfall))-
seitdem gibt es pro Tag 5-10 Euro, d.h. zumindest das Mittagessen ist gezahlt-

Der Punkt ist der, dass wenn sie nichts zahlen als sozialversicherungsrechtliche Bemessungsgrundlage eine sog. fiktive Bemessungsgrundlage nach § 44 Abs. 6 lit. c ASVG anzuwenden ist, die über 300,- Euro (den genauen Betrag weiss ich jetzt nicht) pro Monat und Famulant=Praktikant ausmacht, sofern diese den PraktikantInnen-Begriff in § 4 Abs. 1 Z 11 ASVG erfüllt. Letzterer lautet:
„Schüler und Studenten (§ 8 Abs. 1 Z 3 lit. h und i), die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit ausüben, wenn diese Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienst- oder Lehrverhältnisses ausgeübt wird“

Bevor das Spital also von der hohen fiktiven Bemessungsgrundlage die Sozialversicherung bezahlt, zahlt sie den Famulanten lieber 60 Euro und führt nur mehr von diesen die SV ab. Es ist allerdings ein sog. "geringfügiges Beschäftigungsverhältnis" (wo der Dienstgeber nur mehr eine Unfallversicherung entrichtet).

Das gilt aber meist nur für "externe" Häuser (Wien ist nicht dabei), aber z.B. Oberösterreich und Kärnten zahlen auf jeden Fall.