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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsermächtigung Basis-Chirurgie



erich
18.12.2006, 10:42
Hallo Ihr,
ich bräuchte ein paar Infos zur Chirurgie-Basisweiterbildung: Hab bei der Bläk in dieser Weiterbildungsermächtigte Ärzte-Liste nachgeschaut und - von den Häusern, in die ich gerne möchte, ist leider kein Einziges dabei, obwohl sie Teil- oder Voll-Ermächtigung für den Allgemeinchirurgen haben.
Beim Bewerbungsgespräch erzählten sie mir natürlich, dass das alles beantragt ist und sicher auch klappen wird usw..., die Dame aus der Bläk sagte mir, wenn sie vorher die volle Ermächtigung hatten, werden sie wohl auch die Basis kriegen. Jetzt frage ich mich:
- Ob ich die Zeit anerkannt bekomme, wenn ich dort jetzt schon arbeite und mein Chef die Ermächtigung erst später bekommt.
- Wie die Anerkennungs-Chancen in bisher-nicht-voll-berechtigten-Häusern stehen (reicht´s nicht, wenn sie Intensiv und Notaufnahme haben?)
- Ob die Bläk-Liste zuverlässig ist (weil da ja nicht wirklich viele Kliniken draufstehen) oder ob jemand noch andere Quellen kennt, bei denen man sich erkundigen kann.
Vielen Dank
Erich

Doktor_No
18.12.2006, 13:45
die basisweiterbildung beinhaltet ja nur 24 monate allgemeine sachen, inkl. intensiv und notaufnahme.
wenn vorher die allgemeinchir weiterbildungsberechtigung vorlag, seh ich kein problem, dass das auch mit dem common trunk klappt. wenn dein logbuch abgezeichnet wird solltest du ganz beruhigt sein können.

Mini-Doc
18.12.2006, 18:59
Hmm wißt ihr das eigentlich wie das mit der Intensiv Zeit läuft ? Muß ich das im Basischirurgen machen bzw damit anfangen oder kann ich auch mit den UCH Jahren anfangen und dann 2 Jahre den Basis Kram machen.... denn leider haben wir hier das Problem, daß die Anästhesie uns boykottiert und uns nicht auf die I läßt als Chirurgen, wenn wir nicht komplett aus der Chirurgie aussteigen aber leider müssen wir eben Dienste mitmachen, da wir zu wenig Personal haben....Somit wollen sie uns frühestens nach 8 Monaten die 6 Monate I bescheinigen..... weil wir ja nie da sind ... lol

Doktor_No
18.12.2006, 19:49
uch jahren??????????? willst du trauma maachen? in den 24 monaten muss intensiv und notaufnahme drin sein. wenn du den alten allgemeinchirurgen machst brauchst du ein jahr uch, für den visc-chir gar nix uch-mässiges mehr. wenn du uch als facharztweiterbildung machen willst musst du also im common trunk nur die intensiv rotation machen bzw auch noch ortho wenn ihr das nicht habt oder wenn es um den traumatologen geht.

erich
19.12.2006, 11:49
Also in Bayern müssen - laut Ärztekammer-Frau - die 6 Monate Intensiv in den ersten zwei Jahren enthalten sein, sonst zählt´s nicht als Basisweiterbildung.

VG
Erich

Doktor_No
19.12.2006, 11:59
hab ich doch genau so geschrieben: im common trunk, also den ERSTEN 24 monaten, muss die intensiv mit drin sein. und zwar bundesweit. ob du die in der anä, HTG oder sonst wo machst, ist schnurzpiepegal, wenn deine läk das anerkennt. das solltest du eben vorher klären.

edit: hab dein post falsch kontextiert, mea culpa!
ich glaube, die bescheinigung reicht auch bei 4 betten, wenn alles unterschrieben wurde. weiss nicht, inwieweit die invasiven massnahmen dokumentiert werden müssen, wir müssen bei uns alle thoraxdrains, zvk`s etc. im logbuch dokumentieren, ist aber nicht verbindlich imho.

erich
21.12.2006, 10:14
Vielen Dank für die Antworten.

Doktor_No
21.12.2006, 10:52
das reicht auf jeden fall. würde, was die rückwirkung anbelangt, mal mit deiner läk telefonieren und genau das fragen! hab ich doch richtig verstanden: dein chef hat die ermächtigung noch nicht, aber du arbeitest schon da /wirst dort arbeiten. und du hast angst, dass du die zeit, bis er die ermächtigung bekommt, umsonst gemacht hast.

sollte sich klären lassen, seh da kein problem.

erich
21.12.2006, 16:44
Erich

erich
11.03.2007, 19:58
Hallo,
hab jetzt doch endlich nachgefragt, für die die´s interessiert (Bayern): Wenn das Haus vorher ein paar Jahre Chirurgie-Weiterbildungsermächtigung hatte, kriegt man dort auf jeden Fall das eine Jahr Basis anerkannt, das man nicht in Aufnahme und Intensiv verbringen muss, die anderen beiden Abschnitte hängen dann wohl von der Bestätigung des Chefs und der Einzelfallentscheidung der ÄK ab, so genau konnte mir die Dame aus der Kammer das auch nicht sagen...
VG
Erich