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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hilfe, Erteilung der Berufserlaubnis nach §10



Grummelchen
21.12.2006, 12:39
Hallo!

Ich brauch nur eine kurze aber schnelle Hilfe:

Wo bekomme ich die Erteilung der Berufserlaubnis nach §10?

Hab ich die durch die Approbation bekommen oder bekomme ich die durch die Ärztekammer oder ganz wo anders her? Bin grad irgendwie überfordert...

Naja, hab nämlich den Antrag auf Freitstellung der gesetzlichen Rente hier liegen und da muss ich angeben wann und durch wen ich die Erteilung bekommen habe.

Ich danke Euch ganz herzlich!

Grummelchen

:-angel

Grummelchen
21.12.2006, 13:47
Ok, hat sich erledigt und kann gelöscht werden...

Grüße Grummelchen

redsonja
21.12.2006, 13:57
wieso?die antwort hätte mich auch interessiert :-))

Grummelchen
21.12.2006, 20:14
Naja, das gilt für Ausländer in Deutschland, die hier keine Approbation haben.

Hat man die Approbation, hat man automatisch die Berufserlaubnis. Also die Approbation steht über der Berufserlaubnis (laut Frau vom Amt). Klingt kompliziert... aber eigentlich braucht man nix machen, wenn man die Approbation hat.


Grüße Grummelchen :-winky

agapi
22.12.2006, 21:44
Steht im Antrag vom Versorgungswerk aber such drin.

Tombow
23.12.2006, 09:02
Welches Bundesland?

Welche Verwaltungsbehörde die Berufserlaubnis erteilt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Mal sind es die Bezirksregierungen, mal sind es die Landesprüfungsämter, etc.